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Verbraucherkreditrecht in Österreich

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 23. Juli 2023
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Konsumenten in der Europäischen Union, die einen Kredit aufnehmen möchten, haben bestimmte Rechte. Diese Rechte schützen Sie in jeder Phase, von der Unterzeichnung des Vertrags bis zur Rückzahlung des Kredits.

Wir zeigen Ihnen alle notwendigen Informationen über das Verbraucherkreditrecht in Österreich. Außerdem finden Sie Links zu weiterführenden Informationen oder zu Ihren nationalen Konsumentenstellen.

In Österreich gilt das Verbraucherkreditgesetz. Die Angaben auf dieser Website gelten für fast alle Arten von Verbraucher- und Hypothekenkrediten mit einem Mindestkreditbetrag von 200,- €. Eine Obergrenze gibt es nicht. Es ist ganz gleich, ob Sie den Kauf von Smartphone, Waschmaschine oder Auto erst planen oder ob Sie bereits einen Kreditvertrag unterzeichnet haben: Es ist jederzeit wichtig, Ihre Rechte als Konsument zu kennen.

Bitte beachten Sie, dass die hier gebotenen Informationen das österreichische Verbraucherkreditgesetz behandeln, welches nicht für die folgenden Kreditformen gilt:

  • Kredite, die binnen drei Monaten zurückzuzahlen sind und bei denen nur geringe Kosten anfallen (kurzfristige Kredite mit geringen Kosten),
  • bei denen der Kreditnehmer nur mit einer dem Kreditgeber übergebenen Sache haftet (Pfandleihekredite),
  • die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Nebenleistung aus dem Arbeitsverhältnis zu einem effektiven Jahreszins unter dem marktüblichen Zins geschlossen werden (Kredite als Arbeitnehmerboni),
  • die in Gestalt eines vor einem Gericht oder einer sonstigen staatlichen Einrichtung geschlossenen Vergleichs oder als dessen Ergebnis geschlossen werden (gerichtliche Vergleiche),
  • die von einem Land, einem von einem Land eingerichteten Fonds oder einer von einem Land beauftragten juristischen Person nach den gesetzlichen Vorschriften über die Wohnbauförderung geschlossen werden (Kredite zur Wohnbauförderung).

Suchen Sie das für Sie optimale Kreditangebot?

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten, sollten Sie unbedingt verschiedene Möglichkeiten und Anbieter vergleichen. Nutzen Sie Ihr Recht, Kreditangebote zu vergleichen, und verlangen Sie von jedem Kreditanbieter die wichtigsten Informationen in einem klaren, standardisierten Format, d. h. als Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz.

Jeder Kreditanbieter ist verpflichtet, diese Informationen auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger vor der Vertragsunterzeichnung zur Verfügung zu stellen. Also fordern Sie diese Informationen von Ihrem Kreditanbieter und vergleichen Sie verschiedene Angebote, bevor Sie einen Kreditvertrag unterschreiben. Mit dem Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ können Sie die wichtigsten Aspekte des Kreditvertrags wie Art und Kosten des Kredits, Sollzinssatz und effektiven Jahreszins, Anzahl und Häufigkeit der Raten und wichtige rechtliche Fragen einfach vergleichen. Außerdem haben Sie das Recht, kostenlos eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten.

Haben Sie Ihre Meinung oder Ihre Pläne geändert?

Falls Sie von Ihrem Kreditvertrag doch nicht vollständig überzeugt sind, oder merken, dass Sie den Kredit doch nicht brauchen, denken Sie daran, dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Unterzeichnung schriftlich von dem Vertrag zurücktreten können. Sie brauchen dem Kreditgeber nicht einmal einen Grund angeben.

Beachten Sie, dass Sie das geliehene Geld spätestens 30 Tage nach dem schriftlichen Rücktritt zurückzahlen müssen. Außerdem kann der Kreditanbieter sich für nicht rückzahlbare Gebühren entschädigen lassen, die in dem Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Kredits angefallen sind. Achtung, das Rücktrittsrecht gilt allerdings nicht für Hypothekenkredite.

Möchten Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen?

Wenn Ihre finanzielle Situation es zulässt, können Sie Ihren Kredit vor Ablauf der im Kreditvertrag festgelegten Laufzeit zurückzahlen. Sie haben das Recht, Ihren Verbraucherkredit jederzeit während der Vertragslaufzeit, vorzeitig ganz oder teilweise zurückzuzahlen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Senkung der Gesamtkreditkosten einschließlich Gebühren und Zinsen.

Bereit, Ihren Kredit vorzeitig zurückzuzahlen? Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich, aber in manchen Fällen mit Kosten (Pönale, Vertragsstrafe) für Sie verbunden.

Bei Privatkrediten ist eine Rückzahlung ohne Entschädigungsleistung immer dann möglich, wenn der Kreditzins variabel ist. Bei fixem Zinssatz können pönalefrei bis zu 10.000 Euro innerhalb von 12 Monaten vorzeitig getilgt werden. Bei hypothekarisch gesicherten Krediten kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von maximal 6 Monaten bzw. bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode vereinbart werden. Wenn der Kreditnehmer diese Kündigungsfrist nicht einhält, kann die Bank für den nicht eingehaltenen Teil der Kündigungsfrist eine Entschädigung verrechnen. Die Höhe der Entschädigung wird durch das Verbraucherkreditgesetz begrenzt: 0,5% vom vorzeitig zurückbezahlten Kreditbetrag, wenn die Restlaufzeit des Kredites weniger als 1 Jahr ausmachen würde. Sie beträgt 1% in allen anderen Fällen (also bei Restlaufzeiten von länger als 1 Jahr).

Dazu ein Zahlenbeispiel: Wenn Sie einen fix verzinsten Kredit mehr als ein Jahr vor Ende der regulären Laufzeit zurückzahlen, darf diese Entschädigung 1 % des Kreditbetrags nicht übersteigen, und 0,5 %, wenn Sie weniger als ein Jahr früher zurückzahlen. Das heißt, dass Sie für bei einem angenommenen Kreditbetrag von 15.000 €, den sie mehr als ein Jahr früher zurückzahlen, höchstens Gebühren in Höhe von 150,- € zu zahlen haben, und nur 75,- €, wenn Sie ihre Vertragslaufzeit um weniger als zwölf Monate verkürzen. In jedem Fall darf die Entschädigung insgesamt nicht höher ausfallen als die Differenz zwischen den im Kreditvertrag ursprünglich genannten Zinsen und den Zinsen, die Sie dem Kreditanbieter bereits gezahlt haben.

Zusammenfassend: Wenn für Ihren Kreditvertrag eine der folgenden Bedingungen gilt, hat Ihr Kreditgeber keinerlei Anspruch auf Entschädigung:

  • wenn die vorzeitige Rückzahlung mit einer Versicherungsleistung aus einem Versicherungsvertrag getätigt wird, die vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll,
  • der vorzeitig zurückgezahlte Betrag 10 000 € innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt (bei fix verzinsten Krediten),
  • der Kredit in Gestalt einer Überziehungsmöglichkeit gewährt worden ist, oder
  • wenn die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde.

Für Hypothekenkredite gelten häufig Kündigungsfristen, wenn Sie den Kredit vorzeitig zurückzahlen möchten. Sie können entweder eine Kündigungsfrist von maximal sechs Monaten für den durch die Hypothek gesicherten Restkredit vereinbaren oder den Kredit bis zum Ablauf einer mit dem Kreditgeber vereinbarten Periode mit festem Sollzinssatz zurückzahlen. Halten Sie die vereinbarte Kündigungsfrist nicht ein, so kann der Kreditgeber für den nicht eingehaltenen Teil der Kündigungsfrist eine Entschädigung verlangen. Wenn Sie die Rückzahlung mehr als ein Jahr vor Ende der regulären Laufzeit leisten, darf diese Entschädigung jedoch 1 % des noch offenen Kreditbetrags nicht übersteigen, und 0,5 %, wenn die mit dem Kreditgeber vereinbarte Restlaufzeit kürzer ist als zwölf Monate.

Nützliche Quellen zum Thema Verbraucherkredit – Österreich

Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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