Zum Inhalt

Auszahlung bei einer Ablebensversicherung

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 16. August 2019
Weitersagen:

Die Ablebenspolizze bietet Hinterbliebenen finanziellen Schutz bei plötzlichem Tod eines Versicherungsnehmers. Doch wann genau erfolgt eine Auszahlung? Wem kommt diese zugute? Und kann man sich eine Ablebensversicherung auch selbst auszahlen lassen? Hintergründe rund um das Thema Auszahlung bei der Ablebensversicherung.

Als reine Risikopolizze wird eine Ablebensversicherung nur dann ausgezahlt, wenn die versicherte Person bzw. die versicherten Personen während der Laufzeit versterben. Der Tod kann dabei eine natürliche Ursache haben oder in Folge eines Unfalls erfolgt sein. Eine Ablebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten gibt es somit nicht.

Dafür leistet die Versicherung im Todesfall ganz unabhängig davon, wie lange Du als Versicherte/r bereits versichert warst. Schon direkt nach dem Vertragsabschluss gilt somit die von der Versicherung garantierte Versicherungssumme. Mit einer Ablebenspolizze stellt Ihr also im Fall Eures Ablebens eine garantierte Auszahlung der Versicherungssumme an die Begünstigten sicher. Daher gilt es bereits vor Vertragsabschluss genau zu erkunden, welche Versicherungssumme im Fall der Fälle ausreichend wäre.

Auszahlung bei Ablebenspolizzen – diese Optionen gibt es

Den vertraglich vereinbarten Auszahlungsbetrag erhalten die im Vertrag begünstigten Personen. Dies können beispielsweise Partner und Partnerin oder die Kinder sein. Möglich ist weiters, dass mehrere Personen als Begünstigte der Polizze angegeben werden. Die drei gängigsten Fälle findet Ihr hier:

  • Auszahlung an namentlich benannte Personen: Dies können der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin sein, aber auch eine andere nahestehende Person oder beispielsweise ein Geschäftspartner sowie ein gemeinnütziger Verein. Beim Abschluss einer Ablebensversicherung hast Du somit die Wahl, welche Person nach Deinem Tod konkret begünstigt werden soll.
  • Auszahlung an den Versicherungsnehmer: Wenn Ihr die Ablebenspolizze als sogenannte Über-Kreuz-Versicherung vereinbart, ist Euer Partner oder Eure Partnerin die versicherte Person und Du bist jeweils der /die VersicherungsnehmerIn. Stirbt Eure Partnerin oder Euer Partner, wird die Versicherungssumme an den jeweils anderen ausgezahlt. Vorteil dieser Variante: es wird keine Erbschaftssteuer fällig, weil Ihr selbst jeweils die Versicherungsnehmer seid.
  • Auszahlung an die Erben: Legst Du im Versicherungsvertrag keine konkrete berechtigte Person fest, geht die Auszahlung automatisch in den Nachlass über. Hier wird die vereinbarte Todesfallsumme dann innerhalb des Nachlasses gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder auf Basis Deines Testaments an die Erben verteilt.

So funktioniert die Auszahlung einer Ablebensversicherung

Bei einer Ablebenspolizze erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme immer auf einen Schlag, also als einmaliger Betrag in Höhe der vertraglich vereinbarten Todesfallleistung. Monatliche Auszahlungen, wie etwa bei einer privaten Rentenversicherung, sind nicht möglich.

Wie erhalten Begünstigte ihr Geld? Um das Geld aus der Polizze zu bekommen, müssen die von Dir Begünstigten zunächst den Todesfall bei der Versicherung melden. In der Regel erhalten sie dann ein Schreiben vom Versicherer, in dem alle benötigten Unterlagen für die weitere Bearbeitung aufgeführt werden. Für eine reibungslose Auszahlung sind meist folgende Dokumente nötig:

  • Versicherungsschein: Wichtig ist hier, die Versicherungsurkunde im Original beim Versicherer einzureichen – eine Kopie vor dem Absenden sollte man daher behalten.
  • Sterbeurkunde: Diese belegt amtlich, dass der oder die Versicherte verstorben ist. Die Sterbeurkunde wird im zuständigen Standesamt ausgestellt. Hierfür müssen weitere Dokumente – etwa der Totenschein, der Personalausweis des/r Toten, eine Geburtsurkunde, sowie eine Heirats-, Scheidungs- oder Lebenspartnerschaftsurkunde – eingereicht werden. War die verstorbene Person selbst verwitwet, sind zusätzlich meist Geburtsurkunde und Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Partners nötig.
  • Erbschein: Wurde im Versicherungsvertrag kein Begünstigter angegeben, fließt die Versicherungssumme automatisch in die Erbmasse ein. Um diese abzurufen, benötigen die Erben einen Erbschein. Dieses Dokument muss von einem Notar oder einem Nachlassgericht erstellt werden.

Sind alle nötigen Dokumente an den Versicherer – möglichst per Einschreiben – verschickt, werden diese von einem Gutachter der Versicherung zunächst geprüft. Anschließend erfolgt die Auszahlung der Ablebensversicherung an die begünstigte Person bzw. die begünstigten Personen. Zudem erfolgt – je nach Versicherungsvertrag – eine Meldung des Erbes an das Finanzamt.

Wichtig: Starb die versicherte Person nicht eines natürlichen Todes oder durch einen Unfall, kann die Prüfung deutlich länger dauern. Denn Versicherer kontrollieren hier meist genau, ob und inwiefern sie überhaupt zur Auszahlung verpflichtet sind.

Ablebensversicherung – hier zahlt sie nicht

Eine Ablebensversicherung sichert Angehörige oder Begünstigte finanziell ab, wenn der oder die Versicherte verstirbt. Es gibt aber durchaus Fälle, in denen es nicht zur Auszahlung kommen kann:

  • Abgelaufene Vertragslaufzeit: Eine Ablebenspolizze garantiert die vertraglichen Leistungen nur innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Verstirbt die versicherte Person außerhalb dieser Vertragslaufzeit, haben Angehörige oder Begünstigte keinen Anspruch auf eine Auszahlung. Daher empfiehlt sich, dass Ihr auf eine ausreichend lange Laufzeit der Polizze achtet.
  • Gekündigter Versicherungsvertrag: Die Ablebensversicherung funktioniert nicht wie die klassische kapitalbildende Lebensversicherung, sie dient lediglich der Risikoabsicherung. Daher können Begünstigte oder Versicherte kein Geld aus ihrer Police erhalten, wenn diese vor dem Ende der Laufzeit gekündigt wurde. Möchtest Du beispielsweise Deine Ablebenspolizze wechseln, verlierst Du mit der Kündigung den Anspruch auf die Versicherungssumme im Todesfall und damit das gesamte bisher gezahlte Geld – samt möglichen Überschüssen. Daher solltest Du eine solche Polizze nicht übereilt kündigen. Besser sind – wenn möglich – vorübergehende Beitragsfreistellungen oder die Anpassung des Vertrags.
  • Verschwiegene Vorerkrankungen: Ist der oder die VersicherungsnehmerIn aufgrund einer Krankheit verstorben, die bei Vertragsabschluss im Gesundheitsfragebogen oder auf Nachfrage der Versicherung verschwiegen wurde, kann die Versicherung die Auszahlung ebenso verweigern. Daher gilt: Beantworte alle Gesundheits- und Risikofragen beim Antrag ausführlich und wahrheitsgemäß – denn im schlimmsten Fall stehen Deine Liebsten nach dem Tod ohne finanzielle Absicherung da.
  • Tod auf nicht natürliche Weise oder durch Unfall: Jede Versicherungsgesellschaft prüft in der Regel, auf welche Weise der Tod eingetreten ist. Wurde die oder der Versicherte beispielsweise Opfer eines Verbrechens, begutachten Versicherer die Umstände meist ganz genau. So sollen mögliche Straftaten durch Angehörige oder Begünstigte vermieden werden, um die Versicherungssumme illegal zu erschleichen.
  • Suizid der/s Versicherten: Auch im Falle eines Suizids der versicherten Person zahlt eine Ablebensversicherung die Versicherungssumme nicht immer aus. In der Regel erhält der Versicherungsvertrag eine sogenannte Suizid-Klausel, die eine Versicherungsleistung bei Selbstmord ausschließt.

Überschüsse auszahlen lassen, geht das bei der Ablebensversicherung?

Nein! Während Ihr als Versicherte beispielsweise bei Polizzen von privaten Rentenversicherungen oder einer kapitalbildenden Lebensversicherung durch höhere Renten oder einer höheren Einmalzahlung nach Ende der Vertragslaufzeit profitieren könnt, gibt es bei der Ablebenspolizze eine solche Auszahlung der Überschüsse nicht.

Allerdings kannst Du als Versicherte(r) indirekt an erzielten Überschüssen beteiligt werden – etwa mit sinkenden monatlichen Beiträgen oder durch eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne Beitragsaufschlag.

Wichtig: Unabhängig von den erzielten Überschüssen muss Euch der jeweilige Versicherer die vertraglich zugesicherten Leistungen garantieren. Um das Versicherungsrisiko einzuschätzen und um diese Garantie auch wirklich einhalten zu können, sind daher beim Antrag einer Ablebensversicherung Gesundheitsfragen obligatorisch.

Ablebensversicherung beantragen

Bei uns kannst Du Dein individuelles Angebot samt Beitrag zur Ablebensversicherung innerhalb einer Minute selbst berechnen. In nur 10 Minuten lassen sich so schon ab 3 Euro im Monat Deine Liebsten mit einer Summe von 100.000 Euro online absichern.

Risikofragen
Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

Ist dieser Beitrag hilfreich?
Bitte konkretisiere:

Dein Feedback ist anonym und wird nicht veröffentlicht.