Zum Inhalt

Kreditvertrag

Der Kreditvertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer (Gläubiger und Schuldner). Hier werden Rechte und Pflichten zwischen beiden Vertragsparteien geregelt. Unter anderem: Art des Kredits, Kredithöhe, Laufzeit, Rückzahlung, Kündigungsmöglichkeiten, Konditionen und Kosten.

Mit der Unterschrift unter dem Kreditvertrag stimmt der Kreditnehmer auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) zu.

Im Darlehensvertrag sind unter anderem die Höhe des Kreditbetrags und des Zinssatzes, die Kreditlaufzeit, die Rückzahlungskonditionen (Tilgung des Kredits) sowie die persönlichen Daten des Schuldners enthalten. Nach Vertragsschluss hat der Kunde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Nach den EU-Verbraucherkreditrichtlinien (VKR) kann der Kreditnehmer seinen Vertrag ohne Einhaltung einer zeitlichen Frist kündigen, um ihn beispielsweise mit einem günstigeren Kredit umzuschulden.

Dafür kann das Kreditinstitut aber eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Die Kündigung durch die Bank ist dagegen nur dann möglich, wenn es beim Schuldner zum Fehlverhalten in Form von Zahlungsverzügen oder falschen Angaben im Kreditvertrag kommt.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

Ist dieser Beitrag hilfreich?
Bitte konkretisiere:

Dein Feedback ist anonym und wird nicht veröffentlicht.