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Kreditinstitut

Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäft gewerbsmäßig betreiben und wird auch Geldinstitut bezeichnet. Als Bankgeschäfte sind im KWG u. a. definiert das Kredit-, Diskont-, Depot-, Investment- oder auch das Girogeschäft. In der Umgangssprache werden Kreditinstitute auch als Bank oder Bankhaus bezeichnet. Unter den Sammelbegriff Kreditinstitut fallen alle Sparkassen, Großbanken, Privatbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken.

Umgangssprachlich wird meist von Bank gesprochen, jedoch ist der Begriff Bank dem Kreditinstitut untergeordnet.

Kreditinstitute sind zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Entgegennahme verzinslicher Einlagen, die Ausgabe von Krediten und die Abwicklung des Wertpapier- und Emissionsgeschäftes. Das Kreditinstitut springt als Vermittler ein, wenn Waren unter Zuhilfenahme von Geld ausgetauscht werden. Zudem gleichen sie den Anlage- und Kreditbedarf aus und verfügen über die Möglichkeit der Geldschöpfung. Dabei unterliegen sie gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften, auf nationaler und internationaler Ebene, und werden von der Bankenaufsicht überwacht.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Alexander Senger

Alexander Senger ist bei Capitalo für die Bereiche Marketing, Content-Erstellung, Entwicklung und Administration verantwortlich. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Online-Marketing und einer Leidenschaft für Finanzthemen setzt er sich dafür ein, Verbrauchern komplexe Finanzfragen verständlich und nahbar zu machen. Sein Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen rund ums Thema Geld zu treffen.

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