Hierbei handelt es sich um eine Person oder ein Unternehmen, das vom Kreditgeber einen Kredit zur Verfügung gestellt bekommt. Für die Inanspruchnahme des Kredits zahlt der Kreditnehmer Zinsen und gegebenenfalls andere Gebühren.
Beim Kreditnehmer bzw. Schuldner handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person. Das Wort Kredit kommt vom lateinischen Wort „fides“ und bedeutet Treue oder Vertrauen. Der Kreditgeber vertraut dem Kreditnehmer die Werte für eine vereinbarte Zeit an.
Um einen Kredit zu erhalten, muss der Kreditnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Kreditgeber überprüft beispielsweise die Bonität durch eine Abfrage bei der KSV und eine Überprüfung der wirtschaftlichen Situation. Auch muss der Kreditnehmer volljährig sein und meist ist ein festes Einkommen Voraussetzung. Zusätzliche Sicherheiten, wie Immobilien oder andere Vermögenswerte, erleichtern es einen Kredit zu erhalten. Bei größeren Sicherheiten sinken in der Regel auch die anfallenden Zinsen.