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Drohnenversicherung in Österreich: Keine Angst vor Abstürzen

Autor
Robert Prazak | Aktualisiert am 31. August 2020
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Was fliegt dort oben? Ein Adler oder eine Krähe? Nein, es ist eine Drohne! Immer mehr Österreicher entdecken Drohnen – auch als Multicopter bezeichnet – als netten Zeitvertreib Es lassen sich damit schöne Aufnahmen aus der Luft machen oder man erfreut sich einfach am Steigen und Landen der Dinger. Allerdings kann es zu Manövern kommen, die so nicht geplant waren: Zusammenstöße mit Gebäuden, Bäumen oder sogar Menschen sind keine Seltenheit. Und so manche Drohne entscheidet sich zu einer abrupten Landung an ungeeigneter Stelle, zum Beispiel im Pool, mitten auf der Landstraße oder am Fußballfeld.

Das kann teuer werden, denn die Forderungen nach einem Sachschaden oder Unfällen mit Personen können beträchtlich sein. Wer denkt schon beim Steuern einer Drohne daran, dass sie einen Menschen verletzen könnte? Daher gibt es heute eine Auswahl an Drohnenversicherungen, die genau diese Risiken abfedern können. Wir haben uns angesehen, worauf es bei einer solchen Versicherung ankommt.

Brauche ich eine Drohnenversicherung in Österreich?

Das kommt vor allem auf die Größe und Art der Drohne an: Für kleine Modelle mit einem Gewicht von maximal 250 Gramm besteht keine Versicherungspflicht. Sie gelten als Spielzeuge und dürfen nicht höher als 30 Meter steigen. Für alle anderen Drohnen besteht aber eine Versicherungspflicht. Die Spielzeugdrohnen sind im Regelfall im Zuge der Haushaltsversicherung bereits versichert – es könnte aber sinnvoll sein, bei der Versicherung extra nachzufragen, ob dies tatsächlich der Fall ist. Denn auch mit solchen Mini-Drohnen können Unfälle passieren, etwa wenn das Ding die kostbaren Erdbeeren in Nachbars Garten wegsäbelt. Bei manchen Haushaltsversicherungen sind auch größere Drohnen – beispielsweise bis 5 Kilogramm Gewicht – bereits versichert. Hier sollte man aber genau nachfragen, welche Modelle inkludiert sind.

Drohnen Versicherung Vergleich: Welche Drohnenversicherungen gibt es?

Das steigende Interesse an Drohnen hat dazu geführt, dass es heute etliche Angebote für eine Drohnenversicherung gibt. Einerseits führen die bekannten Versicherungsunternehmen eine solche Versicherung in ihrem Programm, andererseits gibt es Versicherungen aus dem In- und Ausland, die auf Drohnen spezialisiert sind. Die wichtigste Art ist die Haftpflichtversicherung für Drohnen, bei der Schäden Anderer abgedeckt werden, das umfasst auch Personenschäden. Es gibt auch Kaskoversicherungen für Drohnen, bei der Schäden am Gerät selbst sowie an eigenen Gegenständen versichert sind. Als dritte Variante werden Rechtsschutzversicherungen für Drohnen angeboten.

Drohnen Versicherung Kosten: Was kostet eine Drohnenversicherung?

Günstige Haftpflichtversicherungen gibt es schon ab rund 55 Euro pro Jahr. Das Vergleichen der unterschiedlichen Angebote lohnt sich aber. Es hängt von der Drohnenklasse (siehe unten), dem Einsatzbereich und anderen Kriterien ab, wie viel die Versicherung tatsächlich kostet.

Privathaftpflichtversicherung
Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

EUR 10 Mio.

Regionale Gültigkeit

Weltweit

Tätigkeitsschäden
Schadenersatzansprüche von Angehörigen
Beschädigung an gemieteten Räumlichkeiten
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Hüten fremder Hunde
Be- und Endladungsschäden
Sachschäden an in Verwahrung genommenen Sachen
Umweltstörungsdeckung
Drohnenversicherung
Tägliches Kündigungsrecht
Preis pro Jahr

EUR 49,00

* Teil der Haftpflichtversicherung

Was muss ich bei einer Drohne beachten?

In Österreich wird derzeit zwischen 3 Arten von Drohnen unterschieden:

  • Spielzeug: unter 250 Gramm, maximale Flughöhe 30 Meter.
  • Flugmodell: unter 25 Kilogramm, keine gewerbliche Nutzung, keine Kamera, maximaler Radius 500 Meter.
  • unbemanntes Luftfahrzeug: mehr als 25 Kilogramm.

Achtung: Für alle Drohnen über einem Gewicht von 250 Gramm braucht es im Moment eine Genehmigung der Austro Control – diese ist für den sicheren Ablauf des Flugverkehrs in Österreich verantwortlich. Drohnen fallen damit ebenso wie Verkehrsflugzeuge in den Zuständigkeitsbereich der Austro Control. Die gesetzlichen Bestimmungen für das Fliegen einer Drohne sind im Luftfahrtgesetz geregelt. Besonders heikel ist es, wenn Drohnen an gefährlichen Orten fliegen, etwa in der Nähe von Flughäfen.

Eine Gesetzesänderung sieht vor, dass ab 1. Jänner 2021 für alle Drohnen ab 250 Gramm eine Online-Registrierung nötig ist. Die Bewilligungspflicht bei der Austro Control wird es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geben. Drohnen werden dann in die Kategorie Open, Specific und Certified eingeteilt, wobei „Open“ für den Hobbyeinsatz relevant sein wird. Drohnen müssen jedenfalls mit einer Art Kennzeichen versehen werden, außerdem sind ein Online-Kurs und anschließender Online-Test vorgeschrieben – das ist eine Art Drohnenführerschein, der 5 Jahre gültig sein wird.

Welche Strafen drohen beim Fliegen von Drohnen?

Wer keine Genehmigung für seine Drohne hat, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auch wenn man sich nicht an Flugverbotszonen (etwa rund um Flughäfen) hält, kann es teuer werden. Es wird von Strafen in Höhen von mehr als 20.000 Euro berichtet.

Ebenso gilt es beim Benutzen einer Drohne mit Kamera das Persönlichkeitsrecht von Personen sowie den Datenschutz zu beachten: Wer wahllos Aufnahmen von Menschen, Häusern und Gärten macht, könnte Probleme bekommen. Für eine Drohne ohne Versicherung kann es ebenfalls eine Strafe geben.

Tipps für die Drohnenversicherung

  • Bei einem Vergleich der Haftpflicht-Angebote sollte man auf die Versicherungssumme achten: Üblich sind maximal 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden.
  • Der Selbstbehalt ist besonders wichtig: Es gibt Varianten ohne Selbstbehalt, bei einem Schadensfall bzw. Unfall muss man gar nicht in die eigene Tasche greifen. Bei anderen Varianten könnte es beispielsweise 10 Prozent Selbstbehalt bei Sachschäden geben – das wären bei einem Schaden von 3000 Euro immerhin schon 300 Euro.
  • Für wen gilt die Versicherung, also wer darf die Drohne steuern? Das könnten beispielsweise der Versicherungsnehmer und alle Personen sein, die mit ihm im Haushalt leben.
  • Aufpassen: Schäden an der Drohne selbst oder an eigenen Gegenständen bzw. Besitztümer sind bei einer Haftpflichtversicherung nicht inkludiert. Wenn das Fluggerät also nach dem Aufprall am Boden nur noch Schrott ist, wird eine solche Versicherung nichts zahlen – dazu bräuchte es eine zusätzliche Kaskoversicherung.
  • Ist in der Versicherung auch eine Deckung für Vermögensschäden inkludiert? Das kann vor allem bei größeren Modellen wichtig sein, denn außer Personen- und Sachschäden kann es auch zu solchen Vermögensschäden kommen. Das könnte passieren, wenn wegen der Drohne ein Unternehmen einen Betriebsausfall erleidet und den Drohnenflieger deswegen klagt.
  • Ist in der Versicherung eine Deckung bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorgesehen?

Tipps für das Fliegen einer Drohne

  • Wer sein Hobby oder den beruflichen Einsatz einer Drohne ernsthaft betreiben möchte, könnte an einem Drohnenkurs teilnehmen. Dabei werden nicht nur praktische Übungen durchgeführt, es werden auch theoretische Aspekte wie Recht, Wartung und Aerodynamik erläutert.
  • Drohnen können gefährlich sein: Das Überfliegen von Menschen, Tieren, dicht besiedelten Gebieten oder Betriebsgeländen ist ebenso zu vermeiden wie die Annäherung an andere Flugobjekte.
  • Beim Einsatz einer Drohne in anderen Ländern, etwa im Urlaub, müssen die nationalen Bestimmungen beachtet werden bzw. muss eventuell auch eine Genehmigung eingeholt werden. Man sollte darauf achten, ob die Drohnenversicherung für dieses Land gilt.
Autor
Redaktion Robert Prazak

Robert Prazak verantwortet die Online-Redaktion von CAPITALO und begleitet unsere Social Media und PR-Arbeit in seinem Alltag. Seit 1995 schreibt er über spannende Themen für Finanz-Channels und Vergleichsportale, aber auch für Social Media Agenturen, Banken sowie PR-Verlage.

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