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Fahrleistung überschritten – Was tun?

Was passiert aber, wenn man die angegebene jährliche Fahrleistung während des Jahres bei seiner Versicherung überschritten hat? Hier findest Du Antworten:

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 7. Mai 2021
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Was ist die jährliche Fahrleistung?

Bei Abschluss einer Versicherung muss der Kilometerstand des Fahrzeugs und die geschätzte Fahrleistung, sprich die Anzahl der gefahrenen Kilometer pro Jahr, angegeben werden.

Viele Versicherte wechseln jährlich zu einer günstigeren Versicherung, deshalb stellt sich die Frage oftmals nicht. Schließlich gibt man bei einem Versicherungswechsel lediglich den aktuellen Kilometerstand und die geschätzte Fahrleistung für das nächste Jahr an.

Was passiert aber, wenn man die angegebene jährliche Fahrleistung während des Jahres bei seiner Versicherung überschritten hat? Hier findest Du Antworten:

Welche Kilometer-Staffelung gibt es?

Meist unterteilen Versicherungen die jährlichen Fahrleistungen wie folgt:

KilometerklasseJährliche Fahrleistung
1bis 6.000 km
26.001 bis 9.000 km
39.001 bis 12.000 km
412.001 bis 15.000 km
515.001 bis 20.000 km
620.001 bis 25.000 km
725.001 bis 30.000 km
8über 30.000 km

Dies ist jedoch nicht bei allen Versicherungen der Fall. Am besten fragst Du beim Einholen eines Angebotes nach, welche Stufen bei der Versicherung Deiner Wahl existieren. Es ist durchaus möglich, dass ein Unterschied von 1.000 Kilometern bereits eine Kilometerklasse ausmacht.

Finde außerdem zu Beginn heraus, wie weit die Spanne der jeweiligen Kilometerklasse ist. Gibst Du zum Beispiel 13.000 Kilometer pro Jahr an, kann es sein, dass Du sogar bis zu 15.000 Kilometer im Jahr fahren kannst, ohne mehr zu zahlen.

Wenigfahrer- / Wenigstfahrernachlass

In früheren Tarifen gab es das System der Kilometerklassen noch nicht. Daher wurden Rabatte eingesetzt, die sich wie folgt nannten:

  • Wenigfahrer bis 9.000 km pro Jahr.
  • Wenigstfahrer bis 6.000 km im Jahr.

Dies ist für neuere Tarife allerdings nicht mehr relevant und nur für Personen gültig, die noch einen alten Tarif haben.

Gründe für die Kilometerklassen

Die Kilometerklassen sind ein Berechnungsparameter für den Beitrag. Die Logik der Versicherungen: Wer oft im Straßenverkehr unterwegs ist, ist wahrscheinlich auch öfter der Gefahr eines Unfalls ausgesetzt. Daher steigt der Beitrag mit jeder Kilometerklasse.

Gleichzeitig wird aber auch das Risiko bei jemandem, der nur selten fährt (unter 6.000 Kilometer im Jahr), als hoch eingestuft. Schließlich besteht hier nur wenig Routine im Straßenverkehr und die Unfallgefahr steigt.

In diesen Fällen wird die Schadenentwicklung der Versicherten jährlich genau unter die Lupe genommen. Sollte hier eine Schadenhäufigkeit ersichtlich sein, kann dies auch zu Auswirkungen im Beitrag führen. Daher prüfe bei Wahl der Kilometerklasse ebenfalls die Stufen bis 6.000, sowie 9.000 Kilometer im Jahr. Diese könnten bei der Versicherung sogar etwas teurer sein.

Fristen

Hier eine Übersicht, wann die jährlichen Kilometer anzugeben sind:

  • Bei Vertragsabschluss.
  • Bei Überschreitung während des Jahres, zu erfolgen binnen 14 Tagen.
  • Zum Jahreswechsel bei Änderungen im Folgejahr.

Der Kilometerstand muss dabei immer mit angegeben werden. Oft wird bereits vor dem 30.09. eines jeden Jahres geworben, damit die Kfz-Versicherung noch rechtzeitig gekündigt werden kann. Wird der Vertrag zum Beispiel zwei Monate vorher geschlossen, ist bei der Angabe des Kilometerstandes folgendes zu beachten:

  • Mitteilung Kilometerstand bei Antragstellung (mit Datum des Kilometerstands). Hier könnte die Versicherung anteilig hochrechnen. Zum Beispiel:12.000 jährliche Fahrleistung
    20.000 km-Stand zum 01.11.= Hochrechnung: 20.000 + 2.000 km (12.000 / 12 Monate) = 22.000 km
  • Mitteilung des geschätzten Kilometerstands zum Versicherungsbeginn (meistens 01.01.)

Am besten ist es, den Stand zum Beginn des Versicherungsjahres erneut mitzuteilen.

Überschreiten der Fahrleistung

Überschreitest Du die Fahrleistung während des Jahres, wird die Kilometerklasse meist rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres korrigiert.

Unterschreiten der Fahrleistung

Es kann auch sein, dass Du Geld zurückbekommst, solltest Du die Fahrleistung unterschreiten und es so zu einem Sprung in Kilometerklassen kommen. Eine Prüfung lohnt sich.

Prüfung durch die Versicherung

Versicherungen ist bewusst, dass Versicherte oftmals vergessen, die Kilometerleistung nach Abschluss des Vertrages zu prüfen. Daher kann es vorkommen, dass Versicherungen Schreiben an Versicherte senden und um die Mitteilung des aktuellen Kilometerstandes und der aktuellen jährlichen Fahrleistung bitten.

Du solltest auf eine solche Mitteilung umgehend reagieren. Denn: Bleibt dieses Schreiben vom Versicherten unbeantwortet, kann die Versicherung meist nach einem Monat die höchste Kilometerklasse rückwirkend zugrunde legen. Die Versicherung ist sogar berechtigt zusätzlich eine Vertragsstrafe zu erheben, wenn dies in den Bedingungen entsprechend vermerkt ist. Dies kann zu einer Strafe in Höhe von 500 Euro führen.

Fazit

Wenn Du eine Kfz-Versicherung abschließt, solltest Du versuchen möglichst genau zu schätzen, wie viele Kilometer Du im Jahr fahren wirst. Hier ist unter anderem einzukalkulieren:

  • täglicher Gebrauch (zum Beispiel Fahrt zur Arbeit, Einkaufen),
  • Urlaube, wenn Strecken mit dem Auto zurückgelegt werden,
  • Fahrten zu Familienmitgliedern und Freunden,
  • Planungen im Urlaub / Ferienzeit.

Vermerke in Deinem Kalender außerdem folgende Erinnerungen:

ErinnerungÄnderung gültig ab
Anfang/Mitte DezemberPrüfung, ob aktuelle Kilometerklasse für Folgejahr weiterhin korrekt ist
zum 31.12.Mitteilung aktueller Kilometerstand
Jahresmitte
und zum 30.09.
Prüfung Kilometerstand und Fahrleistung
Schätzung, ob restliche Fahrleistung bis zum Jahresende reichen wird (falls nicht, Änderung mitteilen)

Im Falle eines Schadens wird der Kilometerstand auf der Rechnung durch die Werkstatt übermittelt. Dies ist ebenfalls eine Möglichkeit für die Versicherung, die Einhaltung der jährlichen Fahrleistung zu prüfen. Achte daher lieber selber darauf.

Noch ein Tipp

Wenn Du nachschauen möchtest, wie Deine Versicherung Kilometerklassen regelt, suche im pdf-Dokument Deiner Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) nach dem Suchbegriff „Fahrleistung“. Die Kilometerklassen-Stufen selbst sind in den meisten AKBs gar nicht enthalten und müssen bei der Versicherung persönlich erfragt werden.

Einzig im Tarifrechner kann man durch Veränderung der Kilometerklassen im Tausender-Bereich (zum Beispiel 8.000, 9.000 oder 10.000 Kilometer pro Jahr) den Sprung erkennen. Hat sich der Tarif seit Abschluss der Versicherung geändert, kannst Du den Beitrag auf Basis des für Dich gültigen Tarifs nicht mehr selbst berechnen. Dann brauchst Du die Sachbearbeiter der Kfz-Vertragsabteilung. Diese können Deine Fragen telefonisch beantworten.

Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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