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Autoversicherung für Fahranfänger

Was kostet die erste Autoversicherung für Fahranfänger? Was solltest Du dabei beachten? Alle Tipps für Fahranfänger findest Du bei CAPITALO!

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 7. Mai 2021
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Autoversicherung für Fahranfänger und Fahranfängerinnen – die Basics

  • Für Fahranfänger und Fahranfängerinnen fallen die Kfz-Versicherungsbeiträge am höchsten aus.
  • Die Kosten sind unter anderem von Deinem Alter, Deiner Fahrerfahrung und der Einstufung in die jeweilige Schadenfreiheitsklasse abhängig.
  • Das begleitete Fahren ab 17 Jahren sorgt für vorteilhafte Prämien bei der ersten eigenen Autoversicherung.

Kfz-Versicherung – Warum gelten für Fahrneulinge höhere Beiträge?

Fahranfängerinnen und Fahranfänger haben trotz bestandener Führerscheinprüfung noch relativ wenig Übung im Straßenverkehr. Daher kommt es häufiger vor, dass sie Gefahrensituationen unterschätzen und in Unfälle verwickelt werden. Autoversicherungen haben dadurch ein höheres Risiko, Schäden am Fahrzeug bezahlen zu müssen.

Für Fahranfänger und Fahranfängerinnen zwischen 18 und 24 Jahren fallen die Tarife oftmals deutlich höher aus als für erfahrene Personen im Straßenverkehr.

Was kostet eine Autoversicherung für Fahranfänger und Fahranfängerinnen?

Die Kfz-Versicherungskosten unterscheiden sich je nach Anbieter und hängen von den folgenden Faktoren ab:

  • Dein Alter: Für junge und ältere Fahrende gelten höhere Tarife als für Personen in der mittleren Altersgruppe. Als „Nutzeralter“ im Vertrag gilt das Alter des jüngsten Fahrers bzw. der jüngsten Fahrerin, sobald Personen unter 25 Jahren eingetragen werden.
  • Alter Deines Fahrzeugs bei Kauf: Handelte es sich beim Kauf um einen Neuwagen, erhalten die Versicherungsnehmer den besseren Tarif als für ältere Fahrzeuge.
  • Dein Wohnort: Die über 400 Zulassungsbezirke Deutschlands sind in sogenannte Regionalklassen mit verschiedenen Schadensbilanzen eingeteilt. Eine gute Schadensbilanz Deines Wohnortes sorgt gleichzeitig für bessere Versicherungstarife.
  • Typklasse Deines Autos: Die Typklasse ändert sich jährlich und basiert auf den aktuellen Schadens- und Unfallbilanzen der verschiedenen Fahrzeugmodelle. Fährst Du ein Modell, das im letzten Jahr kaum in Unfälle verwickelt war, zahlst Du einen geringeren Jahresbeitrag an Deine Kfz-Versicherung.
  • Deine jährliche Kilometerfahrleistung: Je mehr Kilometer Du mit Deinem Auto zurücklegst, desto höher ist das Unfallrisiko, sodass die Versicherungsprämie steigt.
  • Deine schadenfreien Jahre entscheiden über Deine Einteilung in eine Schadenfreiheitsklasse. Eine höhere Klasse bedeutet für Dich gleichzeitig höhere Schadenfreiheitsrabatte und damit niedrigere Versicherungsbeiträge.
  • Weitere Fahrer Deines Autos: Je mehr Personen mit Deinem Auto fahren, desto höher ist das Unfallrisiko. Dein Versicherungsbeitrag steigt.
  • Tarifgruppe Deines Berufs: Laut Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen Landwirte und öffentlich Bedienstete weniger Unfälle im Straßenverkehr als andere Berufsgruppen. Diese profitieren von Vorteilstarifen.

Vor allem das erste Versicherungsjahr kann für Fahranfängerinnen und Fahranfänger kostspielig werden. Oftmals werden bis zu 1.000 Euro fällig. Mit diesen Tipps findest Du den Tarif, der am besten zu Dir passt.

Kostenfaktor Schadenfreiheitsklasse – Was ist das eigentlich?

Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie lange Du bereits unfallfrei im Straßenverkehr unterwegs bist. Führerscheinneulinge zwischen 18 und 24 Jahren stellen die höchste Risikogruppe dar und beginnen automatisch in der SF-Klasse 0. Mit jedem unfallfreien Jahr wirst Du eine Klasse nach oben gestuft, wodurch die sogenannten Schadenfreiheitsrabatte steigen und Dein Jahresbeitrag sinkt.

Schadenfreiheitsrabatte wirken sich ausschließlich auf Deine Kfz-Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung aus. Da die Teilkaskoversicherung nur bei Schäden am Auto durch äußere Einflüsse greift, sind Deine unfallfreien Jahre hierbei irrelevant.

Wichtige Schadenfreiheitsklassen für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Außer der SF-Klasse 0 sind für Dich drei Sonderklassen relevant:

  • Sonderklasse ½: Der Beitragssatz ist niedriger als in der SF-Klasse 0. Hier steigst Du ein, wenn Du das begleitete Fahren mit 17 Jahren genutzt hast oder
    wenn Du bereits einige Jahre im Straßenverkehr unterwegs warst, aber erst jetzt Deine erste Kfz-Versicherung abschließt.
  • Sonderklasse S: Wenn Führerscheinneulinge in der SF-Klasse 1 einen Verkehrsunfall verursachen, werden sie in die Sonderklasse S zurückgestuft. Die Versicherungsbeiträge fallen niedriger aus als in Klasse 0, aber höher als in der SF-Klasse ½.
  • Sonderklasse M: Nach einem Unfall aus Eigenverschulden in der SF-Klasse ½ oder 0 werden Fahranfänger und Fahranfängerinnen in die sogenannte Malusklasse mit dem höchsten Beitragssatz zurückgestuft.

Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten

Fahranfänger und Fahranfängerinnen können in manchen Fällen die Schadenfreiheitsrabatte ihrer Verwandten übernehmen. Mehr dazu erfährst Du in unseren Tipps. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Du nur so viele schadenfreie Jahre übertragen bekommen kannst, wie Du seit Erhalt der Fahrerlaubnis selbst hättest fahren können. Wenn Du also seit Deinem 18. Lebensjahr den Führerschein besitzt und mit 23 Jahren die Schadenfreiheitsrabatte Deiner Eltern übernehmen möchtest, bekommst Du maximal 5 schadenfreie Jahre angerechnet.

Günstige Autoversicherung für Fahranfänger und -anfängerinnen: die besten Tipps!

Versichere Dein Auto als Zweitwagen Deiner Eltern

Wenn Deine Eltern bereits ein Fahrzeug mit einer Kfz-Versicherung haben, kannst Du Dein Auto darin als Zweitwagen eintragen lassen. Du bist nicht offizieller Halter bzw. Halterin des Fahrzeugs und wirst nur als Fahrer bzw. Fahrerin in der Versicherung vermerkt. Allerdings profitierst Du von einigen Vorteilen:

  • Der Zweitwagen steigt mindestens in der SF-Klasse ½ oder darüber ein. Im besten Fall wird er sogar in dieselbe Klasse wie der Erstwagen eingestuft.
  • An der Prämie für den Erstwagen ändert sich dabei nichts.
  • Deine Eltern besitzen in der Regel bessere Tarifmerkmale bei der Versicherung als Du selbst, z. B. aufgrund ihres Berufs oder weil sie Immobilien besitzen. Dafür erhalten sie zusätzliche Rabatte auf den Jahresbeitrag, die Du allein in der Versicherung nicht bekommen würdest.
  • Wenn Fahranfänger und Fahranfängerinnen einen Unfall mit dem Zweitwagen verursachen, erfolgt die Rückstufung nur für dieses Auto. Das Fahrzeug Deiner Eltern verbleibt in der günstigeren SF-Klasse.

Übernimm die Schadenfreiheitsrabatte Deiner Eltern

Möchtest Du Dein Auto nach ein paar Jahren selbst versichern, kannst Du den Schadenfreiheitsrabatt aus der Versicherung Deiner Eltern mitnehmen. Dadurch kannst Du die SF-Klassen 0 und ½ überspringen und startest direkt mit einem günstigeren Jahresbeitrag.

Um den Schadenfreiheitsrabatt auf Dich zu übertragen, muss der versicherte Elternteil der Übernahme schriftlich zustimmen. Außerdem solltest Du die Voraussetzungen für die Übernahme mit Deiner gewünschten Kfz-Versicherung abklären. Nicht alle Anbieter gewähren Dir den gleichen Rabatt.

Du musst nicht dasselbe Versicherungsunternehmen wie Deine Eltern wählen, um den Schadenfreiheitsrabatt mitzunehmen. Auch bei einem neuen Anbieter kannst Du den Wunsch nach einer SF-Klassenübertragung angeben.

Mach den Führerschein mit 17 Jahren

Beim sogenannten begleiteten Fahren machen Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Führerschein. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen sie unter Aufsicht einer erwachsenen Person, die bereits seit mehreren Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt, am Straßenverkehr teilnehmen. Statistiken belegen, dass Fahranfänger und Fahranfängerinnen nach dem begleiteten Fahren mit 17 weniger Unfälle verursachen. Daher profitieren sie auch von niedrigeren Versicherungsbeiträgen.
Du kannst im ersten Versicherungsjahr niedrigeren Beitrag bekommen, wenn Du den Führerschein schon mit 17 Jahren statt mit 18 bestehst.

Nutze Familientarife in der Kfz-Versicherung

Auch wenn Du Dein Auto lieber auf Deinen Namen versicherst, kannst Du vom Vertrag Deiner Eltern profitieren. Manche Anbieter stufen Fahranfänger und Fahranfängerinnen in eine höhere Schadenfreiheitsklasse ein – mindestens in die SF-Klasse ½ –, wenn die Eltern bereits bei derselben Versicherung angemeldet sind. Ob ein Familientarif möglich ist, kannst Du direkt bei der Versicherung Deiner Eltern erfragen.

Diese Variante lohnt sich vor allem, wenn Du vor dem Autoführerschein schon eine Fahrerlaubnis für ein Moped oder Ähnliches hattest. Auch diese unfallfreien Jahre zählen mit und ermöglichen Dir eine bessere SF-Klasse.

Übernimm die Schadenfreiheitsklasse Deiner Verwandten

Lebenspartner, Großeltern und andere Verwandte können Dir ebenfalls ihre Schadenfreiheitsklassen übertragen. Das ist vor allem unter folgenden Voraussetzungen sinnvoll:

  • Deine (älteren) Angehörigen planen, nicht mehr selbst mit dem Auto zu fahren.
  • Du besitzt schon seit vielen Jahren einen Führerschein, hattest aber bisher noch keine eigene Kfz-Versicherung.

Deine Verwandten verlieren bei der Übertragung alle im Vertrag bestehenden SF-Klassen. Dir werden dabei maximal so viele schadenfreie Jahre übertragen, wie Du Deinen Führerschein besitzt.

Eine Vorlage zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse kannst du hier herunterladen.

Nutze Schadenfreiheitsrabatte von anderen Fahrzeugen

Die Schadenfreiheitsrabatte können unabhängig vom Fahrzeug übertragen werden. Das bedeutet, dass Du auch SF-Klassen von einem Motorrad oder Roller für Dein Auto übernehmen kannst. Nur Kleinkrafträder bis zu 50 Kubikzentimetern sind von der Mitnahme der SF-Klassen ausgeschlossen.
Bei mehreren Fahrzeugen kannst Du die Schadenfreiheitsrabatte sogar tauschen. Das lohnt sich vor allem bei Motorrädern:

  • Die Rabattstaffel geht hier nur bis zur SF-Klasse 20.
  • Die Beitragssätze pro Klasse fallen deutlich niedriger aus: Beginnend in der Klasse 0 der Haftpflichtversicherung liegt der Beitragssatz bei 90 Prozent. Nach einem schadenfreien Jahr sinkt dieser bereits auf 50 Prozent.

Lass Dir Fahrten mit Carsharing-Diensten anrechnen

Carsharing-Unternehmen sind für Fahranfänger und Fahranfängerinnen eine gute Möglichkeit, um auch ohne eigenes Auto Fahrpraxis und schadenfreie Jahre für die Kfz-Versicherung zu sammeln.

Lass Dir vom Carsharing-Anbieter die gefahrenen Tage und Kilometer für Deine Autoversicherung schriftlich bestätigen.

Vor allem, wenn Du die für Versicherungen risikoreichen Jahre zwischen den SF-Klassen ½ und 4 überbrücken kannst, sparst Du Dir hohe Versicherungsbeiträge.

Lass Deinen Fahrstil bewerten

Viele Autoversicherungen bieten bei einem sicheren Fahrstil Rabatte an. Diese sogenannten Telematik-Tarife gibt es auch für Fahranfänger und Fahranfängerinnen. Eine Telematik-Box im Wagen oder eine entsprechende App auf dem Smartphone bewertet Dein Bremsverhalten, Deine Beschleunigung und Geschwindigkeit.

Eine perfekte Fahrweise ermöglicht Dir bis zu 30 Prozent Beitragsersparnis bei der Kfz-Versicherung.

Die höchsten Rabatte sind allerdings auch für erfahrene Autofahrer und -fahrerinnen kaum zu erreichen. Vor allem Fahrten in der Stadt verringern durch schwer beeinflussbare Faktoren den Punktestand des Fahrstils.

Vermeide ein typisches Fahranfängerauto

Autohändler empfehlen Fahranfängern und Fahranfängerinnen oftmals ähnliche Fahrzeugmodelle, wie z. B. den Opel Adam oder den Ford Fiesta. Da Führerscheinneulinge häufiger in Unfälle verwickelt sind, werden diese Autos auch in höhere Typklassen eingestuft. Diese sorgen wiederum für höhere Beiträge in der Versicherung. Du kannst also ganz einfach sparen, indem Du kein typisches Fahranfängerauto kaufst.

Alle Typklassen kannst Du beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nachlesen.

Verbessere Deine Fahrpraxis mit Fahrsicherheitstrainings

Sowohl die Deutsche Verkehrswacht als auch der TÜV bieten Führerscheinneulingen Fahrsicherheitstrainings auf Verkehrsübungsplätzen an. Dort lernst Du z. B.

  • schnelles Bremsen in Notsituationen
  • das Bremsverhalten auf unterschiedlichen Fahrbahnbelägen
  • Ausweichen bei plötzlichen Hindernissen
  • richtige Kurventechnik

Durch die Teilnahme an solchen Kursen sicherst Du Dir als Fahranfängerin oder Fahranfänger bei Deiner Versicherung bessere Tarife.

Achte auf die 6-Monats-Regel

Der Aufstieg in die nächstgünstigere SF-Klasse findet nur statt, wenn das unfallfreie Fahrzeug im Versicherungsjahr für mindestens 6 Monate angemeldet war. Deine Versicherung sollte daher vor dem 1. Juli beginnen, damit Deine Schadenfreiheitsrabatte direkt im Folgejahr sinken.

Meldest Du Dein Auto erst nach dem 1. Juli an, kannst Du den Vertrag auf dieses Datum zurückdatieren, um die 6-Monats-Regel einzuhalten.

Weitere Tipps für bezahlbare Versicherungstarife

Nicht nur Fahranfänger und Fahranfängerinnen, sondern auch langjährige Verkehrsteilnehmende können ihre Versicherungstarife aufbessern:

  • Werkstattbindung: Deine Prämie kann um bis zu 20 Prozent niedriger ausfallen, wenn eine Werkstattbindung im Vertrag festgelegt wird. Bei Schäden bestimmt dann die Versicherung, welche Werkstatt Du für die Reparatur aufsuchen musst. Das kann allerdings auch nachteilig sein, z. B. wenn die vorgegebene Werkstatt relativ weit von Deinem Wohnort entfernt liegt.
  • Selbstbeteiligung: Hier solltest Du Kosten gegen Nutzen genau abwägen. Eine höhere Selbstbeteiligung sorgt zwar für niedrigere Versicherungsbeiträge im Jahr. Im Schadensfall hast Du aber deutlich mehr Ausgaben.

FAQ – Das Wichtigste zur Autoversicherung für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Welche Versicherung ist für Fahranfänger und Fahranfängerinnen notwendig?

Sobald Du Dir ein Auto zulegst, brauchst Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist in Deutschland Pflicht und deckt alle Schäden ab, die Du bei anderen Verkehrsteilnehmenden verursachst.

Sowohl die Teilkasko-als auch die Vollkaskoversicherung sind für Dich freiwillig.

Eine Teilkaskoversicherung kann für Fahranfänger und Fahranfängerinnen durchaus sinnvoll sein. In der Regel sind die Kosten für folgende Schäden durch Fremdeinwirkung abgedeckt:

  • Glasbruch
  • Diebstahl
  • Raub
  • Brand / Explosion
  • Elementarschäden, z. B. durch Unwetter verursacht
  • Wildunfall
  • ggf. auch Tier- bzw. Marderbisse und Folgeschäden

Die Vollkaskoversicherung sichert zusätzlich gegen Vandalismus und selbst verursachte Schäden am eigenen Auto ab. Sie lohnt sich allerdings meist nur für Fahrzeuge, die nicht älter als 5 Jahre sind.

Wie lange gilt man als Fahranfänger bzw. Fahranfängerin?

Für Kfz-Versicherungen sind zwei Kriterien entscheidend:

  • Alter: Grundsätzlich stellen Personen zwischen 18 und 24 Jahren die sogenannte Risikogruppe dar, welche laut Statistischem Bundesamt die meisten Verkehrsunfälle verursacht. Für einige Anbieter giltst Du daher bis zum Alter von 25 Jahren als Neuling, andere erheben die höheren Beiträge nur bis zu einem Alter von 23 Jahren.
  • Besitz der Fahrerlaubnis: Hast Du Deinen Führerschein weniger als 3 Jahre, wirst Du in jedem Fall als Fahranfänger oder Fahranfängerin eingestuft. Gilt Deine Fahrerlaubnis schon länger als 3 Jahre, hast Du schon etwas Erfahrung im Straßenverkehr vorzuweisen und wirst zumindest nicht mehr in der untersten Schadenfreiheitsstufe angesiedelt. In welchem Alter sparen Fahranfänger und Fahranfängerinnen am meisten? Je jünger der Fahranfänger oder die Fahranfängerin ist, desto höher fallen die Beiträge für die Autoversicherung aus. Die günstigsten Fahranfängertarife erhalten Personen im Alter von 30 bis 45 Jahren. Der Grund: Laut Statistiken sind Verkehrsteilnehmende dieser Altersgruppe am seltensten in Unfälle verwickelt. Darum profitieren auch Führerscheinneulinge in dem Alter von dem vergünstigten Versicherungsschutz. 
    Welches Auto ist für Fahranfänger und Fahranfängerinnen am günstigsten?Damit Du als Fahranfängerin oder Fahranfänger eine günstige Versicherung abschließen kannst, solltest Du einen Wagen mit niedriger Typklasse wählen. Die Typklassen basieren auf den aktuellsten Schadens- und Unfallstatistiken zum jeweiligen Fahrzeug, d. h. sie ändern sich jedes Jahr.Die Anpassung findet jeweils zum 1. Oktober statt. Bestehende Versicherungsverträge werden immer zum 1. Januar des Folgejahres mit den neuen Klassifizierungen aktualisiert.Behalte die jährlichen Anpassungen der Typklassen im Blick! Erhöht Deine Versicherung aufgrund der neuen Einstufungen Deinen Jahresbeitrag, hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht und kannst unabhängig vom regulären Stichtag kündigen.

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Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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