Was tun bei Autounfällen?
Im Falle eines Autounfalles gilt es erst einmal, ruhig zu bleiben. Analysiere nach der ersten Schrecksekunde, was genau passiert ist. Das Wichtigste ist zu wissen, in welcher Reihenfolge Du den Unfallbeteiligten helfen solltest.
Hilfeleistung am Unfallort
Nach einem Unfall ist die Reihenfolge der Hilfeleistung wie folgt:
Selbsthilfe | Weitere Insassen | Weitere Beteiligte |
---|---|---|
Bist du verletzt? | Gibt es Insassen? | Gibt es weitere Beteiligte? |
Kannst du dich normal bewegen? | Sind sie verletzt? | Sind sie verletzt? |
Kannst du aussteigen? | Können sie aussteigen? | Können sie aussteigen? |
Wenn Du Dich von Deinem eigenen Gesundheitszustand und dem Deiner Insassen überzeugt hast, schalte den Warnblinker ein. Zieh/zieht die Warnweste/n an und steig/t aus dem Auto auf einer sicheren Seite aus. Wähle immer die Seite, auf der Dich/Euch keine nachfolgenden oder entgegenkommenden Fahrzeuge verletzen können oder stark ausweichen müssen.Wenn Du jemanden bei Dir hast, teilt Euch auf. Eine Person sollte die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern und die andere Person sollte sich um die Insassen des anderen Fahrzeuges kümmern. Bist Du alleine, schätze ab, ob zuerst die Person/en Hilfe braucht/brauchen oder es besser ist, zuerst die Unfallstelle abzusichern.
Ist eine Person gesundheitlich beeinträchtigt und braucht medizinische Hilfe, setzt Du unter 112 sofort einen Notruf per Handy oder Notrufsäule ab.
Sicherung der Unfallstelle
Sind alle Beteiligten in Sicherheit, gilt es Folgeschäden zu vermeiden und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Analysiert daher die Situation auf der Fahrbahn:
- Stört das Fahrzeug/die Fahrzeuge den Straßenverkehr?
- Könnt Ihr etwas tun, um die Situation zu verbessern? (z. B. ein Warndreieck in 100 Meter Entfernung aufstellen)
- Wird die Polizei zur Aufnahme des Unfalls benötigt?
- Braucht Ihr einen Krankenwagen?
- Braucht Ihr die Feuerwehr? (zum Beispiel zum Aufschneiden des Fahrzeuges)
Wenn keine Polizei benötigt wird, macht Fotos und fahrt die Fahrzeuge im Anschluss zur Seite.
Wird die Polizei benötigt, wartet ab bis diese da ist, bevor Ihr die Unfallstelle verändert. Gerne kannst Du die Zeit nutzen, um eigene Fotos zu machen. Achte dabei darauf, dass Du beim Fotografieren keine Gefahren eingehst.
Ist das getan, gilt es erst einmal durchzuatmen. Nach einem Unfall stehen die Beteiligten meist unter Schock. Sollte der Unfall vor Gericht gehen, könnte es sein, dass ein Anwalt Aussagen, die am Unfallort getätigt wurden, als Aussage unter Schockeinwirkung deklariert. Damit gilt Gesagtes nicht mehr als Zugeständnis, auch wenn einer der Beteiligten vor Ort die Schuld bereits eingestanden hatte.
Wann wird die Polizei benötigt?
Nicht bei jedem Schaden muss die Polizei (110) gerufen werden. Gab es zum Beispiel einen Schaden beim Einparken, ist die Lage klar und die Schuldfrage schnell geklärt. Ist allerdings der Fahrer des Autos nicht anwesend und Du hast um die 30 Minuten ohne Ergebnis gewartet, melde den Schaden bei der Polizei. Sonst kann der Verdacht auf Fahrerflucht bestehen.
Selbst wenn Du einen Zettel an die Windschutzscheibe hängst, kann die Gefahr bestehen, dass dieser weggeweht oder nicht gesehen wird. Bei großen Sachschäden oder einem Personenschaden, ist die Polizei immer hinzuzuziehen. Auch wenn die Vermutung besteht, dass einer der Fahrer alkoholisiert war, oder wenn die Schuldfrage aufgrund der Verkehrssituation sehr strittig ist, sollte die Polizei gerufen werden.
Fotos vom Unfallort machen
Im Falle eines Unfalles ist es sinnvoll folgendes zu fotografieren:Fotos von Schäden am Auto
- eigenes Auto
- wenn zutreffend: Auto der Unfallbeteiligten
Fotos vom Schadenort
- aus mehrere Perspektiven, sowie die gesamte Straßensituation
- Einflüsse, die eine Rolle gespielt haben
(z. B. Öl auf der Straße, Sonnenlicht, Witterung, etc.) - Situation vor Ort, die Einfluß auf den Schaden hatte
(z. B. Ampeln, Stoppschilder, Ein- oder Ausfahrten) - erkennbare Spuren (z. B. Bremsspuren)
Wichtig ist, dass sich der Mitarbeiter bei der Versicherung später ein vollständiges Bild zur Situation und Unfallursache machen kann.
Austausch von Kontaktdaten
Im Falle eines Unfalls sind folgende Daten auszutauschen:
Vom Unfallgegner
- Name, Vorname
- Adresse und Kontaktmöglichkeiten
- Kennzeichen
Vom Unfallverursacher (sofern Dritter)
- Versicherungsnummer
- Versicherungsgesellschaft
- Rufnummer für Schadenhotline
Manche Versicherungen haben dafür bereits ein Formular oder Kärtchen, die untereinander ausgetauscht werden können. Der Austausch von Versicherungsdokumenten ist noch kein Schuldzugeständnis.
Aufnahme von Unfallzeugen
Wenn es Zeugen gab, sind von diesen folgende Daten einzuholen:
- Name, Vorname
- Kontaktmöglichkeiten
Teile ihnen mit, dass Du die Daten an Deine Versicherung weiterleitest und diese sich gegebenenfalls bei ihnen melden wird.
Meldung bei der Versicherung
Die Meldung sollte innerhalb einer Woche nach Schadenseintritt erfolgen. Sind Polizei, Staatsanwaltschaft oder andere Behörden involviert oder später hinzugezogen worden, ist die Versicherung umgehend darüber zu informieren.
Der Verursacher meldet in der Regel seiner Versicherung den Unfall zuerst. Diese legt folgenden/folgende Schaden/Schäden an:
- einen Haftpflichtschaden (Geschädigter)
- und einen Kaskoschaden (Unfallverursacher), sofern vorhanden
Unabhängig der Meldung des Unfallverursachers kann der Geschädigte den Schaden bei der Versicherung des Unfallverursachers melden.
Nach der telefonischen Meldung erhält man in der Regel einen Unfallbericht zugesandt, um zum Unfallhergang Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Fotos zu ergänzen.
Bei Unfällen im Ausland
Fand der Unfall im Ausland statt, ist ebenfalls die Versicherung zu informieren. Es ist empfehlenswert die Polizei hinzuzuziehen, damit die Schuldfrage später leichter geklärt werden kann.
Für die Dokumentation des Schadens und die Aufnahme der Daten des Unfallgegners ist die Verwendung des europäischen Unfallberichts sinnvoll. Dieser kann beim Zentralruf der Autoversicherer downgeloadet werden unter:
Falls es Probleme bei der Verständigung gibt, zum Beispiel weil der Unfallgegner eine andere Sprache spricht, bietet der Zentralruf eine Übersetzungshilfe in folgenden elf Sprachen an:Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.Unter 0800/3399399 (kostenfrei) oder unter [email protected] kann man sich die Übersetzungshilfen zusenden lassen. Der Unfallgegner füllt dann mit Dir gemeinsam den Bogen in Eurer jeweiligen Muttersprache aus. Ihr beide unterschreibt den Unfallbericht und sendet dem anderen diesen als Foto zu. Ist kein Foto möglich, gibt es eine Durchschrift bei der Vorlage zum Unfallbericht, die Ihr ausfüllen könnt.
Unfallverursacher weigert sich, Informationen auszutauschen
Es kann vorkommen, dass der Unfallverursacher nicht einsichtig ist und die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer nicht mitteilen möchte. Auch kann es sein, dass er/sie den Unfallort kommentarlos verlässt oder trotz Unfall nicht anhält. Dies fällt unter den Straftatbestand der Fahrerflucht und die Polizei ist auf jeden Fall einzuschalten. Merke Dir schnell das Kennzeichen oder fotografiere es. Es ist zur Identifikation des Fahrzeughalters wichtig.
Für die Ermittlung der Versicherungsdaten gibt es den Zentralruf der Autoversicherer. Dieser ist kostenfrei 365 Tage im Jahr 24 Stunden unter der Telefonnummer 0800/2502600 erreichbar.Benötigte Informationen:
- Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs
- Tag des Schadens
Bei Schäden im Ausland außerdem noch:
- Unfallland
- Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs
Im Anschluss wirst Du in der Regel direkt mit der Versicherung verbunden, bei der Unfallverursacher haftpflichtversichert ist. Diese wird den Schaden direkt aufnehmen.
Wann der Anwalt helfen kann
Ist die Schuldfrage offen oder wünschst Du Dir – wenn der Gegner Schuld war – Unterstützung bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche, ist ein Anwalt einzuschalten. Dieser kann Dich unterstützen in allen Fragen bezüglich Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigungen, Wertminderung und so weiter.
Wie lange dauert die Schadenregulierung?
Die Regulierung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, oder zum Beispiel noch Zeugen angehört werden müssen, kann es auch länger dauern.
Höherstufung des Beitrags
Ist ein Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden eingetreten, erfolgt im Folgejahr eine Reduzierung der schadenfreien Jahre und damit eine Hochstufung des Beitrages. Manche Versicherungen bieten gegen Aufpreis einen Rabattretter an, der eine Schadenrückstufung vermeidet. Ist kein Rabattretter vorhanden, kommt mit der Beitragsmitteilung für das Folgejahr dann die Hochstufung.
Es kann lange dauern, bis man diesen Schaden wieder abgearbeitet hat. Daher bietet es sich an zu überlegen, den Schaden selbst zu bezahlen. Dies ist meist in der Regel bis zu einem Wert von 750,- € sinnvoll. Man spricht hier von einem Bagatellschaden. Allerdings gilt es das im Einzelfall zu prüfen. Die Versicherung kann Dir in Form von Beitragsrechnungen Auskunft geben, was Dich der Schaden kosten wird. Beachte, dass die Möglichkeit der Rückzahlung eines Schadens befristet ist.
Fazit
Ein Unfall kann schnell passieren. Wichtig ist, alles in die Wege zu leiten, damit Personen geschützt werden und kein weiterer Schaden entsteht. Bei Bagatellschäden bietet es sich an, den Schaden selbst zu übernehmen.
Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.