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Schlichtung und Mediation als Alternative

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Schlichtung und Meditation bei einem Rechtsschutzfall.

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 28. Feber 2021
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Nicht jeder Streit muss gleich beim Anwalt oder vor Gericht enden. Schlichtungs- und Mediationsverfahren bieten hier eine echte Alternative. Was man darunter versteht, für welche Konflikte sie sich eignen, und welche Vorteile sie gegenüber einem Gerichtsprozess bieten – dass erfahren Sie in unserem Ratgeber „Schlichtung und Mediation“:

Für so manchen Streithahn ist der Gang vor Gericht der letzte Ausweg, um seine Interessen durchzusetzen. Doch es gibt Alternativen, um Konflikte auch außergerichtlich zu lösen. Beispiel: Schlichtung und Mediation.
Was ist das genau? Welche Konflikte lassen sich dadurch lösen? Und wo liegen die Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen, und erfahren, wie Ihre Rechtsschutzversicherung dabei hilft.

Was ist Schlichtung oder Mediation?

Schlichtung und Mediation können der außergerichtlichen Lösung von Konflikten und Rechtstreitigkeiten dienen. In Österreich findet diese Form der Vermittlung zwischen Konfliktparteien immer größeres Interesse.
Alle Beteiligten versuchen hier gemeinsam zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Unterstützt werden sie dabei von einem unabhängigen Vermittler (Schlichter oder Mediator). Dieser hat keine Entscheidungsbefugnis, er ist lediglich für den Ablauf des Verfahrens verantwortlich, und steht den Beteiligten mit Rat und Tat zur Seite.

Wichtig für eine Schlichtung oder Mediation ist, dass alle Konfliktparteien

  • freiwillig teilnehmen
  • eigenverantwortlich handeln
  • alle Interessen und Bedürfnisse wahrnehmen
  • sowie respektvoll und vertraulich agieren

Hierzu wird meist eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die für alle Konfliktparteien verbindlich ist. Sollte eine Schlichtung oder Mediation scheitern, stehen allen Beteiligten ein weiteres zivil-, familien- oder arbeitsgerichtliches Verfahren offen. Die Mediatoren selbst können sich hier auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Wie laufen solche Verfahren ab?

Schlichtungen und Mediationen laufen meist in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten ab. Dabei werden jeweils folgende Inhalte geklärt und aufbereitet:

  1. Vorbereiten
    • Ziel der Mediation
    • Allgemeine Regeln und Rolle des Mediators
    • Rahmenbedingungen und Vorgehensweise
  2. Standpunkte klären
    • Standpunkte der Konfliktparteien
    • Themen, Streitpunkte und Konfliktfelder
    • Zusammenfassung aller Aspekte
  3. Konflikte aufbereiten
    1. Austausch von Informationen und Wahrnehmungen
    2. Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Konfliktparteien
  4. Problem lösen
    • Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
    • im Idealfall: Lösung im Sinne aller Beteiligten
  5. Ergebnis vereinbaren
    • schriftliche Vereinbarung der Ergebnisse
    • Zustimmung aller Beteiligten (Unterschrift)

Welche Konflikte lassen sich lösen?

Schlichtungs- und Mediationsverfahren werden zur Klärung zahlreicher Konflikte eingesetzt. Vor allem hier können sie sinnvoll sein:

  • Konflikte im Freundes- und Bekanntenkreis
  • Familienstreit ums Erbe
  • Unstimmigkeiten in Familienunternehmen
  • Meinungsverschiedenheiten mit Bewohnern und Nachbarn
  • Konflikte zwischen Mieter und Vermieter
  • Spannungen mit dem Arbeitgeber
  • Streit mit Arbeitskollegen
  • Konflikte mit Handwerkern oder Werkstätten

Tipp: Schlichtung und Mediation ist immer sinnvoll, wenn dauerhafte Lösungen für Konflikte gefunden werden sollen. Einen möglichen Rechtsstreit zu verhindern, schafft Vertrauen und spart zudem viel Geld.

Mediation oder Gerichtsverfahren?

Bleibt die Frage: Was ist besser? Mediations- und Gerichtsverfahren unterscheiden sich in vielen Punkten. Freiwilligkeit steht Konfliktwut gegenüber, Schlichtungs- und Mediationsverfahren sind meist schneller und deutlich kostengünstiger als ein Gerichtsprozess.

Die Konfliktparteien können bei einer Schlichtung oder Mediation Ort, Ablauf, Ziel und Zeitraum selbst bestimmen und planen. Sie bleiben vertraulich unter sich, und können selbst eine „win win“-Lösung für alle Beteiligten finden. All das ist bei Gerichtsverfahren, gerade über mehrere Instanzen, meist nicht möglich. Kein Wunder also, dass Teilnehmer an Schlichtungsverfahren mit dem Ergebnis meist weitaus zufriedener sind, als bei Gerichtsverfahren.

Tipp: Sie verlieren nichts. Sollte Ihr Schlichtungs- oder Mediationsverfahren scheitern, steht Ihnen der Rechtsweg weiterhin offen.

Wege der Konfliktlösung im Rechtsstreit

GerichtsverfahrenSchlichtung und Mediation
Rechte & AnsprücheInteressen & Ziele
Sach- und RechtsebeneSach- und Beziehungsebene
Gewinner & VerliererGewinner & Gewinner
Entscheidung fremdbestimmtEntscheidung selbstbestimmt

Schlichtung und Mediation in der Rechtsschutzversicherung

Je nach Zeitaufwand und Art des Konflikts liegen die Kosten für Schlichtungen oder Mediationen bei rund 80 € bis 300 € pro Stunde. In der Regel bezahlen die Konfliktparteien die Honorare zu gleichen Teilen.

Die allermeisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Ausgaben für außergerichtliche Schlichtungs- und Mediationsversuche. Je nach Anbieter kann die Kostenübernahme pro Jahr aber auf eine maximale Sitzungszahl oder einen Höchstbetrag begrenzt sein. Informieren Sie sich bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Dieser hilft Ihnen auch bei der Suche nach geeigneten Mediatoren.

Tipp: Sie können sich auch selbst informieren. Mitgliederverzeichnisse und Listen eingetragener Mediatoren finden Sie etwa beim Bundesministerium für Justiz www.mediatoren.justiz.gv.at, oder dem Österreichischen Bundesverband für Mediation www.oebm.at.

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Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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