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Nebenkosten beim Hauskauf in Österreich: Was wirklich auf dich zukommt
Baufinanzierung

Nebenkosten beim Hauskauf in Österreich: Was wirklich auf dich zukommt

Alexander SengerAlexander Senger
Aktualisiert: 25. Februar 2026

Alle Nebenkosten beim Hauskauf auf einen Blick

Kurz & knapp

Die Kaufnebenkosten beim Hauskauf in Österreich liegen bei ca. 10–12 % des Kaufpreises. Bei einem Haus um 350.000 EUR sind das rund 35.000–42.000 EUR zusätzlich.

  • 💰 Gesamte Nebenkosten: ca. 10–12 % des Kaufpreises
  • 📋 Hauptposten: Grunderwerbsteuer (3,5 %), Grundbuch (1,1 %), Notar (1–3 %), Makler (bis 3,6 %)
  • ✅ Spar-Tipp: Gebührenbefreiung für Eigenheim bis 30.06.2026 spart bis zu 8.000 EUR
  • ⚠️ Oft vergessen: Schätzgebühr, Bearbeitungsgebühr der Bank, Gebäudeversicherung

Du hast dein Traumhaus gefunden, der Kaufpreis passt – und dann kommt die Ernüchterung: Zum eigentlichen Kaufpreis kommen noch einmal rund 10 bis 12 Prozent an Nebenkosten obendrauf. Bei einem Haus um 350.000 EUR bedeutet das zusätzliche 35.000 bis 42.000 EUR, die du einplanen musst.

Das klingt nach viel – und das ist es auch. Allerdings: Wenn du im Voraus weißt, welche Kosten auf dich zukommen, kannst du besser planen und an einigen Stellen sogar sparen. In diesem Ratgeber bekommst du eine vollständige Aufstellung aller Kaufnebenkosten, drei konkrete Beispielrechnungen und die wichtigsten Spar-Tipps. Stand: Februar 2026.

Hier die komplette Übersicht der Kaufnebenkosten, die beim Immobilienerwerb in Österreich anfallen:

Kostenart Prozentsatz Bemessungsgrundlage Typisch bei 350.000 EUR
Grunderwerbsteuer 3,5 % Kaufpreis 12.250 EUR
Grundbucheintragung (Eigentumsrecht) 1,1 % Kaufpreis 3.850 EUR
Pfandrechtseintragung 1,2 % Hypothekarsumme 4.032 EUR*
Notar/Anwalt (Vertragserrichtung) 1–3 % Kaufpreis 3.500–7.000 EUR
Maklergebühr max. 3 % + 20 % USt Kaufpreis 12.600 EUR
Beglaubigung pauschal – 200–500 EUR

*Bei 280.000 EUR Kredit und Hypothekarsumme von 336.000 EUR (inkl. 20 % Nebengebührenkaution)

Grundsätzlich gilt: Ohne Makler landest du bei etwa 7–8 % Nebenkosten. Mit Makler steigt der Anteil auf 10–12 %. Das ist ein erheblicher Unterschied – und einer der wenigen Posten, den du direkt beeinflussen kannst.

Grunderwerbsteuer – die größte Einzelposition

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist mit 3,5 % des Kaufpreises der größte Einzelposten unter den Nebenkosten. Sie wird bei jedem entgeltlichen Erwerb einer Immobilie in Österreich fällig – egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück.

Laut BMF wird die Steuer vom Gegenleistungswert berechnet, also in der Regel vom Kaufpreis laut Kaufvertrag. Bei einem Hauskauf um 350.000 EUR sind das 12.250 EUR an Grunderwerbsteuer. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Entstehen der Steuerschuld ans Finanzamt zu bezahlen.

Sonderfall Familienkreis – Stufentarif: Wenn du eine Immobilie innerhalb der Familie erwirbst – etwa von deinen Eltern, Geschwistern oder dem Ehepartner – gilt ein begünstigter Stufentarif:

Wertanteil Steuersatz
Erste 250.000 EUR 0,5 %
250.001–400.000 EUR 2,0 %
Über 400.000 EUR 3,5 %

Bei einer Immobilie im Wert von 350.000 EUR im Familienkreis zahlst du also nur 3.250 EUR statt 12.250 EUR – eine Ersparnis von 9.000 EUR. Erwerbe zwischen denselben Personen werden innerhalb von 5 Jahren zusammengerechnet. Mehr dazu findest du im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer in Österreich.

Grundbucheintragungsgebühr und Pfandrecht

Damit du als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wirst, fällt eine Eintragungsgebühr von 1,1 % des Kaufpreises an. Bei 350.000 EUR sind das 3.850 EUR.

Finanzierst du den Kauf mit einem Kredit, kommt noch die Pfandrechtseintragungsgebühr hinzu: 1,2 % der Hypothekarsumme. Die Hypothekarsumme ist der Kreditbetrag plus einem Sicherheitszuschlag (Nebengebührenkaution), den die Bank festlegt – in der Regel 20 % über dem reinen Kreditbetrag.

Beispiel: Bei einem Kredit von 280.000 EUR und einer Nebengebührenkaution von 20 % beträgt die Hypothekarsumme 336.000 EUR. Die Pfandrechtseintragungsgebühr: 336.000 × 1,2 % = 4.032 EUR.

Detaillierte Informationen findest du im Ratgeber Grundbuchgebühren in Österreich.

Gebührenbefreiung für Eigenheime 2024–2026

Hier kommt die gute Nachricht: Seit April 2024 gibt es eine temporäre Gebührenbefreiung für die Grundbuch- und Pfandrechtseintragung, wenn du die Immobilie als Eigenheim nutzt. Laut BMJ kann dir das mehrere tausend Euro sparen.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Die Immobilie deckt ein dringendes Wohnbedürfnis (Hauptwohnsitz)
  • Du meldest dich dort an und gibst bisherige Wohnrechte auf
  • Der Kaufvertrag wurde nach dem 31. März 2024 abgeschlossen
  • Der Grundbuchantrag wird bis spätestens 30. Juni 2026 gestellt
  • Du bewohnst die Immobilie mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz

Wichtige Grenzen:

  • Die Befreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 EUR
  • Für den Betrag darüber ist die Gebühr normal zu zahlen
  • Bei einer Bemessungsgrundlage über 2.000.000 EUR entfällt die Befreiung komplett
  • Erbschaften und Schenkungen sind nicht erfasst – nur entgeltliche Käufe

Rechenbeispiel bei 350.000 EUR Kaufpreis:

Gebühr Ohne Befreiung Mit Befreiung Ersparnis
Grundbucheintragung (1,1 %) 3.850 EUR 0 EUR 3.850 EUR
Pfandrecht (1,2 % von 336.000 EUR) 4.032 EUR 0 EUR 4.032 EUR
Gesamt 7.882 EUR 0 EUR 7.882 EUR

Das ist eine Ersparnis von fast 8.000 EUR – vorausgesetzt, du erfüllst alle Bedingungen. Wenn du das Eigenheim innerhalb von 5 Jahren wieder verkaufst oder den Hauptwohnsitz aufgibst, wird die Gebühr nachträglich eingehoben.

Notar- oder Anwaltskosten

Für die Vertragserrichtung und die grundbücherliche Durchführung brauchst du entweder einen Notar oder einen Rechtsanwalt. Die Kosten liegen je nach Aufwand und Vereinbarung bei 1 bis 3 % des Kaufpreises.

Was der Notar/Anwalt macht:

  • Kaufvertragserrichtung und -prüfung
  • Beglaubigung der Unterschriften
  • Treuhandabwicklung (Kaufpreiszahlung über Treuhandkonto)
  • Antrag auf Grundbucheintragung
  • Einholung der behördlichen Genehmigungen

Kosten-Rahmen bei 350.000 EUR Kaufpreis:

Leistung Kosten
Vertragserrichtung (Pauschalhonorar) 2.000–5.000 EUR
Beglaubigung (Unterschriften) 200–500 EUR
Treuhandschaft 500–1.500 EUR
Gesamt 2.700–7.000 EUR

Die Kosten sind grundsätzlich verhandelbar – das Notariatstarifgesetz gibt zwar einen Rahmen vor, aber Pauschalhonorare sind üblich und oft günstiger als die Abrechnung nach Tarif. Hol dir daher mindestens zwei Angebote ein.

In der Regel trägt der Käufer die Notar- und Anwaltskosten, da er das größere Interesse an der rechtssicheren Abwicklung hat.

Maklergebühr – musst du sie zahlen?

Wenn du über einen Makler kaufst, fällt eine Provision von maximal 3 % des Kaufpreises plus 20 % Umsatzsteuer an – also insgesamt bis zu 3,6 % brutto. Bei 350.000 EUR sind das bis zu 12.600 EUR.

Wichtig zu wissen:

  • Das Bestellerprinzip gilt in Österreich nur bei der Vermietung (seit 01.07.2023), nicht beim Kauf
  • Beim Immobilienkauf zahlen in der Regel Käufer und Verkäufer jeweils eine Provision
  • Der Makler darf von jeder Seite maximal 3,6 % (brutto) verlangen
  • Die Provision ist verhandelbar – frag aktiv nach einem Nachlass

Ohne Makler kaufen: Wenn du die Immobilie direkt vom Eigentümer kaufst, sparst du dir die gesamte Maklergebühr. Das reduziert die Nebenkosten von ca. 10–12 % auf rund 7–8 %. Plattformen für Privatverkäufe können hier eine gute Anlaufstelle sein.

Beispielrechnung: Nebenkosten bei 350.000 EUR Kaufpreis

Hier siehst du schwarz auf weiß, was bei einem typischen Hauskauf um 350.000 EUR an Nebenkosten anfällt – in drei Szenarien:

Annahmen: 280.000 EUR Kredit (80 % Finanzierung), Hypothekarsumme 336.000 EUR (inkl. 20 % NGS)

Variante 1: Mit Makler, OHNE Gebührenbefreiung

Kostenart Betrag
Grunderwerbsteuer (3,5 %) 12.250 EUR
Grundbucheintragung (1,1 %) 3.850 EUR
Pfandrecht (1,2 % von 336.000) 4.032 EUR
Notar/Anwalt (pauschal) 4.000 EUR
Makler (3 % + USt) 12.600 EUR
Beglaubigung 300 EUR
Gesamt 37.032 EUR (10,6 %)

Variante 2: Mit Makler, MIT Gebührenbefreiung

Kostenart Betrag
Grunderwerbsteuer (3,5 %) 12.250 EUR
Grundbucheintragung 0 EUR
Pfandrecht 0 EUR
Notar/Anwalt (pauschal) 4.000 EUR
Makler (3 % + USt) 12.600 EUR
Beglaubigung 300 EUR
Gesamt 29.150 EUR (8,3 %)
Ersparnis ggü. Variante 1 7.882 EUR

Variante 3: OHNE Makler, MIT Gebührenbefreiung

Kostenart Betrag
Grunderwerbsteuer (3,5 %) 12.250 EUR
Grundbucheintragung 0 EUR
Pfandrecht 0 EUR
Notar/Anwalt (pauschal) 4.000 EUR
Beglaubigung 300 EUR
Gesamt 16.550 EUR (4,7 %)
Ersparnis ggü. Variante 1 20.482 EUR

Der Unterschied ist enorm: Im besten Fall (ohne Makler, mit Gebührenbefreiung) sparst du über 20.000 EUR an Nebenkosten. Allerdings musst du bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital bedenken, dass die meisten Banken erwarten, dass du die Nebenkosten aus eigenen Mitteln finanzierst.

Oft vergessene Kosten beim Hauskauf

Neben den „offiziellen“ Nebenkosten gibt es einige Posten, die in vielen Aufstellungen fehlen – die aber trotzdem ins Geld gehen:

  • Schätzgebühr der Bank: Bevor die Bank einen Kredit bewilligt, lässt sie die Immobilie schätzen. Kosten: 200–500 EUR
  • Bearbeitungsgebühr/Kontoführung: Manche Banken verlangen eine einmalige Bearbeitungsgebühr oder eine laufende Kontoführungsgebühr für das Kreditkonto. Kosten: 0–500 EUR
  • Gebäudeversicherung: Bei kreditfinanzierten Immobilien ist eine Gebäudeversicherung Pflicht. Kosten: 300–1.000 EUR/Jahr
  • Umzugskosten: Je nach Entfernung und Umfang. Kosten: 500–3.000 EUR
  • Renovierung/Sanierung: Gerade bei Bestandsimmobilien fallen oft unerwartet hohe Kosten an
  • Grundsteuer: Keine einmalige Nebenkoste, sondern eine laufende Steuer. In Österreich im Vergleich niedrig – typisch sind 100–400 EUR pro Jahr

Plane daher am besten einen Puffer von zusätzlich 3.000–5.000 EUR ein, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Sonderfälle: Wann gelten andere Regeln?

Erwerb im Familienkreis: Statt 3,5 % Grunderwerbsteuer gilt der begünstigte Stufentarif (siehe oben). Als Familienkreis gelten: Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Eltern, Kinder, Geschwister, Nichten, Neffen. Erwerbsvorgänge zwischen denselben Personen werden innerhalb von 5 Jahren zusammengerechnet.

Neubau/Erstbezug vom Bauträger: Wenn du eine neue Wohnung direkt vom Bauträger kaufst, fällt statt der Grunderwerbsteuer die Umsatzsteuer von 20 % auf den Gebäudeanteil an. Der Grundanteil wird weiterhin mit 3,5 % GrESt besteuert. Das kann je nach Aufteilung teurer oder günstiger sein – hier lohnt sich eine genaue Prüfung.

Zweitwohnsitz: Die temporäre Gebührenbefreiung für Grundbuch- und Pfandrecht gilt nur für den Hauptwohnsitz. Für Zweitwohnsitze und Anlageobjekte zahlst du die vollen Gebühren.

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

Registrierung

§34c & §34d GewO

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Inhaltsverzeichnis

  • Alle Nebenkosten beim Hauskauf auf einen Blick
  • Grunderwerbsteuer – die größte Einzelposition
  • Grundbucheintragungsgebühr und Pfandrecht
  • Gebührenbefreiung für Eigenheime 2024–2026
  • Notar- oder Anwaltskosten
  • Maklergebühr – musst du sie zahlen?
  • Beispielrechnung: Nebenkosten bei 350.000 EUR Kaufpreis
  • Oft vergessene Kosten beim Hauskauf
  • Sonderfälle: Wann gelten andere Regeln?

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