
Sanierungsförderung Österreich 2026: Alle Förderungen im Überblick
Sanierungsförderung Österreich 2026: Alle Förderungen im Überblick
Das Wichtigste auf einen Blick:
- 💰 Kesseltausch: Bis zu 8.500 EUR Bundesförderung für den Umstieg von Öl/Gas auf Wärmepumpe oder Pellets – max. 30 % der Investitionskosten
- ⚠️ Sanierungsbonus gestoppt: Seit 2. Februar 2026 keine neuen Anträge für thermische Sanierung (Fassade, Fenster, Dach) beim Bund möglich
- 🏠 Landesförderungen: Weiterhin aktiv – je nach Bundesland bis zu 30.000 EUR zusätzlich
- 📋 Antragstellung: Ausschließlich online über sanierungsoffensive.gv.at (Kesseltausch) bzw. über die jeweilige Landesstelle
Stand: Februar 2026
Du planst eine Sanierung deines Hauses oder deiner Wohnung und fragst dich, welche Förderungen es in Österreich gibt? Verständlich – denn die Förderlandschaft hat sich Anfang 2026 deutlich verändert. Der Sanierungsbonus für thermische Maßnahmen wurde überraschend gestoppt, der Kesseltausch läuft hingegen weiter. Dazu kommen Landesförderungen, die je nach Bundesland ganz unterschiedlich ausfallen.
In diesem Ratgeber bekommst du den kompletten Überblick: Was wird noch gefördert, wie hoch sind die Beträge und wie stellst du den Antrag? Außerdem zeigen wir dir, welche Alternativen es nach dem Förderstopp gibt.
Was ist die Sanierungsoffensive?
Die Sanierungsoffensive ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Gebäudesanierung in Österreich. Sie besteht aus zwei Säulen:
- Kesseltausch – Förderung für den Austausch fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle, Strom-Direktheizung)
- Sanierungsbonus – Förderung für thermische Gebäudesanierung (Fassade, Fenster, Dach, Kellerdecke)
Für die Jahre 2026 bis 2030 sind laut Klimaministerium (BMLUK) insgesamt 1,8 Milliarden EUR vorgesehen – das entspricht 360 Millionen EUR pro Jahr. Abgewickelt wird das Programm über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), die Anträge werden über sanierungsoffensive.gv.at eingereicht.
Allerdings hat sich die Lage seit Anfang Februar 2026 grundlegend geändert: Der Sanierungsbonus wurde gestoppt. Neue Registrierungen und Anträge sind seit dem 2. Februar 2026 nur noch für den Kesseltausch möglich. Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben davon unberührt.
Der Grund? Seit dem Start der neuen Sanierungsoffensive Ende November 2025 flossen rund zwei Drittel der Anträge in den Sanierungsbonus und nur ein Drittel in den Kesseltausch. Da der Kesseltausch aber eine deutlich höhere CO₂-Einsparung pro eingesetztem Euro erzielt, hat die Regierung die Mittel umgeschichtet.
Wenn du eine Baufinanzierung planst und dabei auch Sanierungsmaßnahmen einbeziehst, solltest du die aktuellen Förderoptionen genau kennen.
Kesseltausch – die einzige aktive Bundesförderung
Der Kesseltausch ist derzeit die einzige Bundesförderung, die du als Privatperson für Sanierungsmaßnahmen beantragen kannst. Er fördert den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Alternativen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch von:
- Ölheizungen
- Gasheizungen
- Kohle-/Koksheizungen
- Strom-Direktheizungen (Nachtspeicher etc.)
Die neue Heizung muss auf erneuerbaren Energien basieren: Wärmepumpe, Pellets, Hackgut, Holzvergaser oder Fernwärmeanschluss.
Wie hoch ist die Förderung?
| Maßnahme | Maximale Förderung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser) | bis 7.500 EUR | Austausch fossiler Heizung |
| Pelletheizung / Hackgut | bis 8.500 EUR | Austausch fossiler Heizung |
| Fernwärmeanschluss | bis 7.500 EUR | Austausch fossiler Heizung |
| Bohrbonus (Sole-/Wasser-WP) | + 5.000 EUR | Tiefenbohrung oder Brunnen |
| Solarthermie-Bonus | + 400 EUR/m² ab 6 m² | Zusätzliche Solaranlage |
| Sozialzuschlag | + 500 EUR | Haushaltseinkommen unter 43.000 EUR netto/Jahr |
Grundsätzlich gilt: Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Das heißt, wenn deine Wärmepumpe 20.000 EUR kostet, bekommst du maximal 6.000 EUR (30 %) – auch wenn der theoretische Förderhöchstbetrag bei 7.500 EUR liegt.
So beantragst du den Kesseltausch – Schritt für Schritt
Energieberatung durchführen
Lass dich von einer zertifizierten Energieberatungsstelle beraten. Das Energieberatungsprotokoll ist Pflicht für die Registrierung. In vielen Bundesländern ist die Beratung kostenlos.
Online registrieren
Melde dich auf sanierungsoffensive.gv.at an. Du brauchst dafür einen Identitätsnachweis (Ausweis oder ID Austria). Nach der Registrierung ist das Förderbudget 9 Monate für dich reserviert.
Heizungstausch durchführen
Beauftrage einen befugten Installateur und lass die alte Heizung entfernen und die neue einbauen. Achte darauf, alle Rechnungen und Nachweise aufzubewahren.
Antrag einreichen
Lade Rechnungen, Nachweise und das Energieberatungsprotokoll online hoch. Die Frist dafür beträgt 9 Monate ab Registrierung.
Auszahlung erhalten
Nach Prüfung durch die KPC erfolgt die Auszahlung direkt auf dein Konto. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen.
Sanierungsbonus – was war geplant und warum der Stopp?
Der Sanierungsbonus war die zweite Säule der Sanierungsoffensive und förderte die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden. Darunter fallen Maßnahmen wie Fassadendämmung, Fenstertausch, Dachdämmung und Kellerdeckendämmung.
Welche Beträge waren vorgesehen?
| Sanierungsart | Maximale Förderung | Max. förderfähige Kosten |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahme (z. B. nur Fenster) | bis 5.000 EUR | 15.000 EUR |
| Umfassende Sanierung (klimaaktiv-Standard) | bis 20.000 EUR | 50.000 EUR |
Auch hier galt: maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
Die Begründung der Regierung: Seit dem Start der neuen Sanierungsoffensive Ende November 2025 gingen rund 220 Millionen EUR an Anträgen ein. Davon entfielen etwa zwei Drittel auf den Sanierungsbonus und nur ein Drittel auf den Kesseltausch. Weil der Kesseltausch aber deutlich mehr CO₂ pro Euro einspart, hat man die Mittel zugunsten des Kesseltauschs umgeschichtet.
Für Hauseigentümer, die eine Fassadensanierung oder einen Fenstertausch planen, ist das natürlich ärgerlich. Was du jetzt tun kannst? Es gibt Alternativen – vor allem auf Landesebene.
Landesförderungen – deine Alternativen für thermische Sanierung
Die gute Nachricht: Landesförderungen sind weiterhin aktiv und können auch mit der Bundesförderung (Kesseltausch) kombiniert werden. Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme für Sanierung.
| Bundesland | Förderart | Besonderheit 2026 | Status |
|---|---|---|---|
| Wien | Zuschüsse für thermische Sanierung | Auch für EFH, Reihenhäuser, Kleingartenhäuser | Aktiv |
| Niederösterreich | Ankaufsförderung + Sanierung | 20.000 EUR (Jungfamilien: 30.000 EUR) | Aktiv |
| Oberösterreich | Landesförderung 12 % | Kombination mit Bundesförderung möglich | Aktiv |
| Steiermark | Darlehen max. 80.000 EUR | Eigenheimförderung ab 01.03.2026, Sanierungspass Q2/2026 | In Vorbereitung |
| Tirol | Sanierungsförderung bis 31.12.2027 | Wärmedämmung, Fenster, Türen | Aktiv |
| Salzburg | Einmalzuschuss | Derzeit keine neuen Sanierungsanträge möglich | Pausiert |
| Kärnten | Sanierungs-Euro (neu 2026) | Neues innovatives Fördersystem | Aktiv |
| Vorarlberg | Nur zinsgünstige Darlehen (35 Jahre) | Seit 01.07.2025 keine Einmalzuschüsse mehr | Aktiv |
| Burgenland | Einzelbauteil- oder Gesamtsanierung | Ökoindex-Bonus möglich | Aktiv |
Besonders interessant: In Kärnten gibt es seit Jänner 2026 den neuen Sanierungs-Euro – ein innovatives Fördersystem speziell für energetische Sanierung. Und in der Steiermark wird ab dem 2. Quartal 2026 ein Sanierungspass eingeführt, der langfristige Sanierungsfahrpläne für Gebäude vorsieht.
Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?
Grundsätzlich werden zwei Kategorien von Sanierungsmaßnahmen gefördert:
Thermische Sanierung
- Fassadendämmung: Außenwand-Dämmung zur Reduktion des Heizwärmebedarfs
- Fenstertausch: Mindestens 75 % der bestehenden Fensterflächen, Uw-Wert max. 1,1 W/m²K
- Dachdämmung: U-Wert max. 0,14 W/m²K
- Kellerdeckendämmung: Reduktion von Wärmeverlusten nach unten
Heizungstausch
- Fossile Heizung → Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser)
- Fossile Heizung → Pelletheizung / Hackgut / Holzvergaser
- Fossile Heizung → Fernwärmeanschluss
Voraussetzungen
Für beide Kategorien brauchst du in der Regel:
- Einen Energieausweis (Kosten: ca. 300–800 EUR je nach Gebäudegröße)
- Ein Energieberatungsprotokoll von einer zertifizierten Beratungsstelle
- Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen (Rechnungen, Fotos)
- Die Maßnahmen müssen von einem befugten Fachbetrieb ausgeführt werden
Was kostet eine Sanierung – und was bleibt nach Förderung?
Damit du ein Gefühl für die Größenordnungen bekommst, hier ein konkretes Rechenbeispiel für ein typisches Einfamilienhaus (150 m² Wohnfläche, Baujahr ca. 1980):
| Maßnahme | Typische Kosten | Bundesförderung | Landesförderung* | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| Fassadendämmung | ~25.000 EUR | — (Stopp) | ~3.000–5.000 EUR | ~20.000–22.000 EUR |
| Fenstertausch (15 Fenster) | ~15.000 EUR | — (Stopp) | ~2.000–3.000 EUR | ~12.000–13.000 EUR |
| Dachdämmung | ~18.000 EUR | — (Stopp) | ~2.500–4.000 EUR | ~14.000–15.500 EUR |
| Heizungstausch (Wärmepumpe) | ~25.000 EUR | bis 7.500 EUR | ~2.500–5.000 EUR | ~12.500–15.000 EUR |
| Gesamt | ~83.000 EUR | ~7.500 EUR | ~10.000–17.000 EUR | ~58.500–65.500 EUR |
*Die Landesförderung variiert je nach Bundesland stark. Die Beträge sind Richtwerte.
Die Finanzierung des Eigenanteils kann über einen Wohnkredit oder eine Baufinanzierung erfolgen. Wenn du noch Eigenkapital aufbauen musst, lies unseren Ratgeber zum Thema Eigenkapital aufbauen.
