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Einlagensicherung für Firmenkunden in Österreich
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Einlagensicherung für Firmenkunden in Österreich

Bis zu 100.000 EUR pro Bank sind auch für Unternehmen geschützt. Was GmbHs, Vereine und EPUs über die Einlagensicherung wissen müssen.

Alexander SengerAlexander Senger
Aktualisiert: 3. April 2026

Das musst du über die Einlagensicherung für Firmen wissen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 🏦 100.000 EUR Grenze: Einlagen sind pro Einleger und pro Bank bis 100.000 EUR gesichert – auch für Unternehmen
  • ✅ GmbH, Verein, EPU geschützt: Die meisten Rechtsformen fallen unter die gesetzliche Einlagensicherung
  • ⚠️ Ausnahmen beachten: Finanzinstitute, Versicherungen und öffentliche Stellen sind ausgeschlossen
  • 💡 Banken-Splitting: Bei Einlagen über 100.000 EUR lohnt sich die Aufteilung auf mehrere Banken

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung schützt dein Guthaben auf Bankkonten, falls deine Bank zahlungsunfähig wird. Grundsätzlich gilt: Einlagen bis 100.000 EUR pro Einleger und pro Bank sind in Österreich gesetzlich abgesichert.

Die rechtliche Grundlage bildet das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG), das seit August 2015 in Kraft ist. Es setzt die EU-Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU in österreichisches Recht um. Der Grundgedanke dahinter: Wenn eine Bank in Schieflage gerät, sollen die Kosten von den Kreditinstituten selbst getragen werden – nicht von den Steuerzahlern.

In Österreich gibt es drei Sicherungseinrichtungen, die für unterschiedliche Bankengruppen zuständig sind:

Sicherungseinrichtung Zuständig für Website
Einlagensicherung AUSTRIA (ESA) Privatbanken, Volksbanken, Hypobanken einlagensicherung.at
Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung (ÖRS) Raiffeisen Bankengruppe raiffeisen-einlagensicherung.at
Sparkassen-Haftungs GmbH (s Haftungs) Sparkassen, Erste Bank s-haftung.at

Alle drei sind gesetzlich anerkannt und unterliegen der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA). Das Thema ist besonders relevant, wenn du Firmentagesgeld für dein Unternehmen nutzt und wissen willst, wie sicher dein Geld ist.

Gilt die 100.000 EUR Grenze auch für Firmen?

Ja. Die Einlagensicherung in Österreich gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Die Deckungssumme beträgt 100.000 EUR pro Einleger und pro Kreditinstitut – unabhängig davon, ob der Einleger eine natürliche oder eine juristische Person ist.

Grundsätzlich gilt: Alle Guthaben eines Einlegers bei einer Bank werden zusammengezählt. Die 100.000 EUR Grenze bezieht sich auf den Einleger – nicht auf einzelne Konten. Wenn dein Unternehmen bei einer Bank ein Girokonto mit 60.000 EUR und ein Festgeldkonto mit 50.000 EUR hat, sind insgesamt nur 100.000 EUR gesichert.

Innerhalb der 100.000 EUR sind auch alle aufgelaufenen Zinsen geschützt, die die Bank bis zum Eintritt des Sicherungsfalls schuldet. Das solltest du bei der Planung berücksichtigen: Leg also nicht exakt 100.000 EUR an, sondern kalkuliere einen Puffer für Zinserträge ein.

Wichtig: In Deutschland gibt es über die gesetzliche Sicherung hinaus eine freiwillige Einlagensicherung des Bankenverbands mit deutlich höheren Grenzen (bis zu 50 Mio. EUR für Unternehmen). Das gibt es in Österreich nicht. Hier gilt ausschließlich die gesetzliche Grenze von 100.000 EUR.

Welche Rechtsformen sind geschützt?

Das ESAEG definiert in § 10 genau, welche Einleger unter die Einlagensicherung fallen. Für Firmenkunden ist die gute Nachricht: Die meisten Rechtsformen sind geschützt.

Rechtsform Geschützt? Anmerkung
GmbH ✅ Ja Eigenständiger Einleger, separate Deckung
AG ✅ Ja Eigenständiger Einleger
OG (Offene Gesellschaft) ✅ Ja Personengesellschaft
KG (Kommanditgesellschaft) ✅ Ja Personengesellschaft
GmbH & Co KG ✅ Ja Kombination
GesBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ✅ Ja Einfachste Gesellschaftsform
Verein (VerG 2002) ✅ Ja Auch gemeinnützige Vereine
EPU / Einzelunternehmer ✅ Ja Als natürliche Person geschützt
Eigentümergemeinschaft (WEG 2002) ✅ Ja Z.B. Hausverwaltungen
Kreditinstitute (eigene Einlagen) ❌ Nein Ausgeschlossen nach § 10 ESAEG
Finanzinstitute (EU-VO 575/2013) ❌ Nein Investmentfirmen etc.
Wertpapierfirmen ❌ Nein Brokerages etc.
Versicherungsunternehmen ❌ Nein Inkl. Rückversicherer
Investmentfonds (OGAW) ❌ Nein Organismen für gemeinsame Anlagen
Pensions- und Rentenfonds ❌ Nein Eigene Schutzregeln
Staatliche Stellen ❌ Nein Bund, Länder, Gemeinden

Tipp für Firmenkunden: Wenn dein Unternehmen nicht unter die Ausnahmen fällt – und das trifft auf die allermeisten KMUs, Vereine und Selbstständige zu – bist du automatisch durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Du musst dich dafür nirgends anmelden.

Wie funktioniert der Schutz im Ernstfall?

Was passiert, wenn deine Bank tatsächlich zahlungsunfähig wird? Das ESAEG regelt den Ablauf klar – und die gute Nachricht: Du musst für die Standard-Deckung bis 100.000 EUR keinen Antrag stellen.

1

Sicherungsfall tritt ein

Die Bank kann fällige Einlagen nicht mehr zurückzahlen, es wird der Konkurs eröffnet oder die FMA verhängt Maßnahmen.

2

FMA stellt den Sicherungsfall fest

Die Finanzmarktaufsicht veröffentlicht die Feststellung unverzüglich auf fma.gv.at. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist.

3

Sicherungseinrichtung kontaktiert dich

Die zuständige Einrichtung (ESA, ÖRS oder s Haftungs) holt die Kundendaten bei der insolventen Bank ein und meldet sich bei dir. Du musst lediglich ein Konto bei einer anderen Bank angeben, auf das die Auszahlung erfolgen soll.

4

Auszahlung binnen 7 Werktagen

Seit dem 1. Jänner 2024 gilt europaweit eine Frist von 7 Werktagen. Innerhalb dieser Frist erhältst du dein gesichertes Guthaben bis maximal 100.000 EUR (Stand: Feber 2026).

Sonderfall Sparbuch: Für Sparbücher gilt eine Besonderheit: Du musst das Sparbuch der Sicherungseinrichtung vorlegen, bevor die Auszahlung erfolgen kann. Außerdem muss das Sparbuch legitimiert sein – also auf deinen Namen laufen.

Strategien bei Einlagen über 100.000 EUR

Für Unternehmen mit höherer Liquidität stellt die 100.000 EUR Grenze eine echte Einschränkung dar. Die effektivste Strategie ist das sogenannte Banken-Splitting: Du verteilst deine Einlagen auf mehrere Kreditinstitute.

Rechenbeispiel:

Dein Unternehmen hat 300.000 EUR auf einem Betriebskonto:

Variante Einlage Bank A Einlage Bank B Einlage Bank C Gesichert
❌ Alles bei einer Bank 300.000 EUR – – 100.000 EUR (33 %)
✅ Aufgeteilt auf 3 Banken 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR 300.000 EUR (100 %)

Tipp: Es ist unerheblich, ob die verschiedenen Banken zur selben Bankengruppe gehören. Entscheidend ist, dass jede Bank eine eigene Konzession hat. Guthaben bei der UniCredit Bank Austria (ESA-Mitglied) und bei einer Raiffeisenbank (ÖRS-Mitglied) sind also unabhängig voneinander geschützt.

Weitere Strategien:

  • Gemeinschaftskonten nutzen: Bei einem Konto auf zwei oder mehr Gesellschafter gilt die 100.000 EUR Grenze für jeden Kontoinhaber einzeln. Ein Gemeinschaftskonto mit zwei Gesellschaftern ist also bis 200.000 EUR gesichert.
  • Zinsen einkalkulieren: Lass immer einen Puffer unter der 100.000 EUR Grenze, da Zinsansprüche mitgerechnet werden.
  • Fremdwährungen beachten: Einlagen in USD, GBP oder anderen Währungen sind ebenfalls geschützt – die Umrechnung erfolgt zum Wechselkurs am Tag des Sicherungsfalls.

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Privat- und Firmeneinlagen – separate Limits?

Hier wird es für Unternehmer besonders interessant: Sind Privateinlagen und Firmeneinlagen bei derselben Bank separat gesichert?

Für juristische Personen (GmbH, AG etc.): Ja. Eine GmbH ist ein eigenständiger Einleger. Das bedeutet: Wenn du als Geschäftsführer privat 100.000 EUR bei der Bank Austria hast und deine GmbH dort ebenfalls 100.000 EUR, sind beide Einlagen jeweils bis 100.000 EUR gesichert – insgesamt also 200.000 EUR.

Einzelunternehmer aufgepasst: Für EPUs und Einzelunternehmer sieht es anders aus. Als Einzelunternehmer bist du eine natürliche Person – dein Privatkonto und dein Geschäftskonto laufen rechtlich auf deinen Namen. Die Einlagensicherung betrachtet dich als einen Einleger. Das heißt: Privat- und Betriebsguthaben bei derselben Bank werden zusammengezählt und unterliegen gemeinsam der 100.000 EUR Grenze. Gerade hier ist Banken-Splitting besonders wichtig.

Konstellation Bank A: Privat Bank A: Firma Gesichert bei Bank A
GmbH-Geschäftsführer 100.000 EUR 100.000 EUR (GmbH) 200.000 EUR (2 Einleger)
Einzelunternehmer (EPU) 60.000 EUR 60.000 EUR 100.000 EUR (1 Einleger)
Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

Registrierung

§34c & §34d GewO

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Inhaltsverzeichnis

  • Das musst du über die Einlagensicherung für Firmen wissen
  • Was ist die Einlagensicherung?
  • Gilt die 100.000 EUR Grenze auch für Firmen?
  • Welche Rechtsformen sind geschützt?
  • Wie funktioniert der Schutz im Ernstfall?
  • Strategien bei Einlagen über 100.000 EUR
  • Privat- und Firmeneinlagen – separate Limits?

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