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Einlagensicherung Österreich: So ist dein Geld geschützt
Geldanlagen

Einlagensicherung Österreich: So ist dein Geld geschützt

Deine Bankguthaben sind in Österreich bis 100.000 EUR pro Person und Bank gesetzlich geschützt. So funktioniert die Einlagensicherung.

Alexander SengerAlexander Senger
Aktualisiert: 25. Mai 2026

Bis zu 100.000 EUR pro Kunde und Bank sind in Österreich gesetzlich abgesichert – unabhängig davon, ob du dein Geld auf einem Tagesgeldkonto, Girokonto oder Sparbuch hast. Was das konkret bedeutet und wie du dein Vermögen optimal schützt, erfährst du hier.

In Österreich schützt die Einlagensicherung Austria GmbH (ESF) dein Geld auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten bis 100.000 EUR pro Bank. Grundlage ist das Bankwesengesetz (§ 78 BWG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2014/49/EU. Im Insolvenzfall einer Bank werden geschützte Einlagen innerhalb von 7 Werktagen ausbezahlt. Stand Mai 2026 sind alle österreichischen Kreditinstitute diesem System angeschlossen.

Was ist die Einlagensicherung?

Wenn du Geld auf einem Bankkonto hast, vertraust du einer Institution. Was aber passiert, wenn diese Institution zahlungsunfähig wird?

Genau für diesen Fall gibt es die Einlagensicherung. Sie ist ein gesetzlich verankertes Sicherheitsnetz, das deine Bankguthaben bis zu einer bestimmten Grenze schützt – unabhängig davon, was mit der Bank selbst passiert.

Grundsätzlich gilt: Die Einlagensicherung ist keine freiwillige Versicherung, die eine Bank nach Belieben anbieten kann. Jede österreichische Bank ist gesetzlich verpflichtet, daran teilzunehmen.

Die rechtliche Basis in Österreich ist klar definiert:

  • § 78 BWG (Bankwesengesetz): Nationale gesetzliche Grundlage
  • EU-Richtlinie 2014/49/EU (DGSD – Deposit Guarantee Schemes Directive): Europaweite Harmonisierung
  • Schutzgrenze: 100.000 EUR pro Kunde und Bank
  • Aufsicht: FMA (Finanzmarktaufsicht Österreich)

Welche Konten sind konkret geschützt? Hierbei ist die Regelung breiter, als viele vermuten:

  • Girokonten
  • Tagesgeldkonten
  • Festgeldkonten
  • Sparbücher (inkl. Sparbuch auf Namen)
  • Gehaltskonten
  • Wertpapiere (Aktien, ETFs, Anleihen) – diese fallen nicht unter die Einlagensicherung, sind allerdings als Sondervermögen getrennt vom Bankvermögen verwahrt
  • Eigenkapitalinstrumente (z. B. Bankanleihen)

Die 100.000-EUR-Grenze gilt pro Kunde und pro Bank – nicht pro Konto. Wenn du bei derselben Bank ein Girokonto mit 40.000 EUR und ein Tagesgeldkonto mit 70.000 EUR hast, sind insgesamt 100.000 EUR geschützt, hingegen 10.000 EUR ungesichert.

Die ESF: Österreichs zentrale Sicherungseinrichtung

Bis 2019 gab es in Österreich mehrere sektorspezifische Einlagensicherungen – getrennt für Sparkassen, Volksbanken und andere Institute. Seit 2019 bündelt die Einlagensicherung Austria GmbH (ESF) den Schutz für alle angeschlossenen österreichischen Kreditinstitute unter einem Dach.

Diese Zentralisierung hat einen konkreten Vorteil: Das gemeinsame Sicherungsvermögen ist robuster als viele kleine Einzeltöpfe. Die ESF baut gemäß EU-Vorgabe bis 2024 einen Fonds auf, der mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen umfasst.

Wer ist Mitglied?

Alle österreichischen Kreditinstitute, die Einlagen entgegennehmen, sind gesetzlich zur Mitgliedschaft verpflichtet. Darunter fallen:

  • Universalbanken (Erste Bank, Raiffeisen, UniCredit Bank Austria etc.)
  • Direktbanken (Bank Austria direktanlage, Hello bank! etc.)
  • Sparkassen
  • Volksbanken
  • Bausparkassen (für Einlagen)

Ob deine Bank dabei ist, kannst du jederzeit auf der Website der ESF oder der FMA nachprüfen. Allerdings: In der Praxis ist jede in Österreich zugelassene Bank automatisch Mitglied – ohne Ausnahme.

Wie wird der Fonds befüllt?

Die Banken zahlen jährliche Beiträge ein, die sich nach Höhe der gesicherten Einlagen und dem Risikoprofil des jeweiligen Instituts richten. Risikoreichere Banken zahlen hierbei mehr – ein Anreiz für solides Wirtschaften.

Was passiert bei einem Bankausfall?

Der Ernstfall: Eine Bank in Österreich wird insolvent. Was passiert dann konkret mit deinem Geld?

Schritt 1: Feststellung des Ausfalls

Die FMA (Finanzmarktaufsicht) stellt fest, dass eine Bank nicht mehr in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen. Dieser formale Akt löst den Entschädigungsprozess aus.

Schritt 2: ESF wird aktiv

Die ESF übernimmt innerhalb kürzester Zeit. Sie identifiziert alle berechtigten Einleger und prüft die gesicherten Beträge.

Schritt 3: Auszahlung

Innerhalb von 7 Werktagen werden die geschützten Einlagen ausbezahlt. Diese Frist gilt seit 2024 europaweit – früher waren es noch 20 Werktage. Für dich als Kontoinhaber bedeutet das: Du wartest maximal etwa eineinhalb Wochen.

Wichtig: Du musst in den meisten Fällen selbst keinen aktiven Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt proaktiv, basierend auf den Kontodaten der Bank.

Was ist mit Zinsen?

Aufgelaufene Zinsen bis zum Zeitpunkt des Ausfalls werden ebenfalls erstattet, soweit sie die 100.000-EUR-Grenze nicht überschreiten.

Ein konkretes Beispiel:

Du hast ein Tagesgeldkonto mit 85.000 EUR und aufgelaufenen Zinsen von 1.200 EUR – insgesamt 86.200 EUR. Die Bank wird insolvent. Die ESF zahlt dir innerhalb von 7 Werktagen 86.200 EUR aus, da du unter der Schutzgrenze liegst.

Du hast hingegen 110.000 EUR auf einem Konto. Geschützt sind 100.000 EUR, die restlichen 10.000 EUR gelten als ungesicherte Forderung im Insolvenzverfahren – Rückzahlung ungewiss.

Temporär erhöhter Schutz bis 500.000 EUR

Es gibt Lebenssituationen, in denen auf einmal deutlich mehr Geld auf deinem Konto liegt als sonst. Der Gesetzgeber hat hierfür einen temporär erhöhten Schutz vorgesehen.

Für folgende Ereignisse gilt Schutz bis 500.000 EUR – für 3 Monate:

EreignisBeispiel
🏠 ImmobilienverkaufErlös aus Verkauf der Eigentumswohnung
💍 Hochzeit / ScheidungZugewinnausgleich, Abfindungszahlung
👶 Geburt / TodErbschaft, Ablebensversicherung
🏥 InvaliditätEinmalzahlung aus Unfallversicherung
💼 Kündigung / PensionierungAbfertigungszahlung

Der temporäre Schutz beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Betrag auf deinem Konto eingeht. Du musst deiner Bank mitteilen, dass ein solcher Sonderfall vorliegt – die meisten Banken verlangen hierfür einen Nachweis (z. B. Kaufvertrag beim Immobilienverkauf).

Was bedeutet das praktisch?

Du hast deine Wohnung verkauft und 280.000 EUR landen auf deinem Konto. Für die nächsten 3 Monate sind diese 280.000 EUR vollständig geschützt – obwohl sie die normale 100.000-EUR-Grenze weit überschreiten. Diese Zeit kannst du nutzen, um das Geld sinnvoll anzulegen oder zu verteilen.

Danach fällt die erhöhte Absicherung weg. Daher: Plane voraus und handle innerhalb dieser 3 Monate.

Ausländische Banken in Österreich

Viele Österreicher nutzen Direktbanken oder Neobanken aus dem EU-Ausland – etwa Trade Republic (Deutschland), bunq (Niederlande) oder Revolut (Litauen). Wie sieht es hier mit der Einlagensicherung aus?

Grundprinzip: Heimatland-Schutz

EU-Banken, die in Österreich tätig sind, unterliegen der Einlagensicherung ihres Herkunftslandes – nicht der österreichischen ESF. Die EU-Richtlinie 2014/49/EU stellt sicher, dass jedes EU-Land mindestens 100.000 EUR Schutz bietet.

Was ändert sich für dich?

AspektÖsterreichische BankEU-Auslandsbank in AT
Schutzgrenze100.000 EUR (ESF)100.000 EUR (Heimatland-ESG)
Auszahlungsfrist7 Werktage7 Werktage
Zuständige BehördeFMA + ESFAufsicht des Herkunftslandes
Kommunikation im SchadensfallDeutsch, österreichische ProzesseHeimatland-Prozesse

Die Schutzgrenze ist identisch. Allerdings kann im Schadensfall die Kommunikation mit einer ausländischen Behörde komplizierter sein – sprachlich und bürokratisch.

Sonderfall: Drittstaaten-Banken

Banken aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Schweiz, USA), die in Österreich Filialen betreiben, benötigen eine eigene österreichische Banklizenz oder EU-Pass. Auch hier greift dann entweder die ESF oder das jeweilige EU-Heimatland-System.

Praktische Empfehlung: Vor der Kontoeröffnung kurz prüfen, unter welchem nationalen Einlagensicherungssystem die Bank läuft. Diese Information ist auf jeder Bank-Website im Impressum oder in den AGB angegeben.

Strategie bei mehr als 100.000 EUR

Was tust du, wenn du mehr als 100.000 EUR ansparen willst oder bereits hast? Die gute Nachricht: Es gibt einfache und legale Strategien, deinen vollen Betrag abzusichern.

Strategie 1: Verteilung auf mehrere Banken

Die 100.000-EUR-Grenze gilt pro Bank – nicht pro Person. Du kannst also bei Bank A 100.000 EUR und bei Bank B 100.000 EUR halten und bist mit insgesamt 200.000 EUR vollständig geschützt.

Wichtig: Verschiedene Bankmarken unter demselben Dach zählen als eine Bank. Wenn eine Bankengruppe mehrere Tochtergesellschaften mit eigenen Banklizenzen betreibt, kann die Grenze pro Lizenz separat gelten – hier lohnt ein genauer Blick auf die Rechtsstruktur.

Strategie 2: Gemeinschaftskonten nutzen

Bei einem gemeinsamen Konto (z. B. Ehepaar) gilt die Schutzgrenze von 100.000 EUR pro Person – also insgesamt 200.000 EUR für zwei Inhaber auf demselben Konto.

Strategie 3: Temporären Sonderschutz aktiv planen

Wenn du weisst, dass ein grösserer Betrag zu dir kommt (Erbschaft, Immobilienverkauf), informiere deine Bank im Voraus. So ist die 3-monatige Schutzerhöhung auf 500.000 EUR lückenlos aktiv.

Strategie 4: Investitionen jenseits der Einlagensicherung

Wertpapiere wie ETFs, Aktien oder Anleihen unterliegen nicht der Einlagensicherung – sind allerdings als Sondervermögen rechtlich vom Bankvermögen getrennt. Das bedeutet: Selbst wenn deine Bank insolvent geht, gehören deine Wertpapiere weiterhin dir und werden nicht zur Insolvenzmasse.

Für langfristigen Vermögensaufbau ist eine Kombination aus gesichertem Tagesgeld (bis 100.000 EUR) und breit gestreuten Wertpapierinvestitionen daher eine robuste Strategie.

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Häufige Fragen zur Einlagensicherung

Ist mein Sparbuch in Österreich durch die Einlagensicherung geschützt?

Ja. Sparbücher – ob auf Namen oder mit Losungswort – sind in Österreich durch die ESF geschützt, genau wie Giro- oder Tagesgeldkonten. Die Schutzgrenze liegt bei 100.000 EUR pro Person und Bank. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du ein klassisches Sparbuch bei einer Filialbank oder ein digitales Sparkonto bei einer Direktbank hast.

Was passiert mit meinem Konto, wenn eine Bank insolvent wird?

Die FMA stellt die Insolvenz fest und informiert die ESF. Diese zahlt dir innerhalb von 7 Werktagen deinen geschützten Betrag (maximal 100.000 EUR) aus – in den meisten Fällen ohne dass du einen aktiven Antrag stellen musst. Aufgelaufene Zinsen werden dabei ebenfalls berücksichtigt, soweit du damit unter der Schutzgrenze bleibst.

Gilt die Einlagensicherung auch für Tagesgeldkonten?

Ja. Tagesgeldkonten sind in Österreich vollständig durch die Einlagensicherung gedeckt. Da sie oft für grössere Geldmengen genutzt werden, ist es besonders wichtig, die 100.000-EUR-Grenze im Blick zu behalten. Bei Beträgen darüber empfiehlt sich die Verteilung auf mehrere Banken.

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Wie lange dauert die Auszahlung im Schadensfall?

Seit 2024 gilt europaweit eine Auszahlungsfrist von 7 Werktagen. Das sind knapp eineinhalb Wochen – eine deutliche Verbesserung gegenüber der früheren 20-Tage-Frist. Für besonders dringende Fälle (z. B. Lebenshaltungskosten) kann in manchen Situationen bereits früher ein Teilbetrag freigegeben werden.

Bin ich auch bei einer deutschen oder EU-Bank in Österreich geschützt?

Ja, aber durch das Heimatland-System. Eine deutsche Bank, die in Österreich tätig ist, sichert deine Einlagen über die deutsche Einlagensicherung ab (ebenfalls 100.000 EUR). Die Schutzgrenze ist identisch – allerdings läuft die Abwicklung im Schadensfall über ausländische Behörden. Das ist in der Praxis seltener ein Problem, kann aber zu längeren Kommunikationswegen führen.

Was ist mit Wertpapieren und ETFs bei meiner Bank?

Wertpapiere wie Aktien, ETFs oder Anleihen fallen nicht unter die Einlagensicherung. Sie sind allerdings als gesetzlich geschütztes Sondervermögen getrennt vom Bankvermögen verwahrt. Das bedeutet: Im Insolvenzfall einer Bank gehören deine Wertpapiere weiterhin dir – sie werden nicht zur Insolvenzmasse. Dein Depot ist also auf eine andere Art geschützt als deine Bankeinlagen.

Was passiert mit meinem Geld nach dem temporären Sonderschutz?

Der erhöhte Schutz von bis zu 500.000 EUR gilt nur 3 Monate lang. Danach greift wieder die normale 100.000-EUR-Grenze. Wenn dein Betrag nach diesem Zeitfenster weiterhin über 100.000 EUR liegt, solltest du ihn auf mehrere Banken verteilen oder in andere Anlageformen (z. B. Wertpapiere) investieren. Plane hierfür aktiv innerhalb der 3 Monate.

Kann ich der Einlagensicherung vertrauen – oder ist das nur Theorie?

Die Einlagensicherung ist in der EU-Geschichte bereits mehrfach aktiv geworden – etwa bei der Pleite der Hypo Alpe Adria-Tochter in Kroatien (2015) oder diversen zypriotischen Banken. In Österreich selbst gab es in der jüngeren Vergangenheit keine grossen Bankausfälle. Das System ist rechtlich bindend, staatlich beaufsichtigt und durch eingezahlte Fondsmittel real unterlegt – keine leere Versicherung, sondern ein solides Sicherheitsnetz.

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

Registrierung

§34c & §34d GewO

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Inhaltsverzeichnis

  • Was ist die Einlagensicherung?
  • Die ESF: Österreichs zentrale Sicherungseinrichtung
  • Was passiert bei einem Bankausfall?
  • Temporär erhöhter Schutz bis 500.000 EUR
  • Ausländische Banken in Österreich
  • Strategie bei mehr als 100.000 EUR

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