
Einlagensicherung Österreich: So ist dein Geld geschützt
Deine Bankguthaben sind in Österreich bis 100.000 EUR pro Person und Bank gesetzlich geschützt. So funktioniert die Einlagensicherung.
Bis zu 100.000 EUR pro Kunde und Bank sind in Österreich gesetzlich abgesichert – unabhängig davon, ob du dein Geld auf einem Tagesgeldkonto, Girokonto oder Sparbuch hast. Was das konkret bedeutet und wie du dein Vermögen optimal schützt, erfährst du hier.
In Österreich schützt die gesetzliche Einlagensicherung dein Geld auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten bei österreichischen Banken bis 100.000 EUR pro Person und Bank. Grundlage ist das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG), mit dem Österreich 2015 die EU-Richtlinie 2014/49/EU umgesetzt hat. Zuständig ist je nach Bank die Einlagensicherung AUSTRIA (ESA), die Sparkassen-Haftungs GmbH oder die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung. Im Sicherungsfall werden geschützte Einlagen innerhalb von 7 Arbeitstagen ausbezahlt. Jede Bank mit Sitz in Österreich, die Einlagen entgegennimmt, muss einer dieser drei Sicherungseinrichtungen angehören (Stand September 2026).
Was ist die Einlagensicherung?
Wenn du Geld auf einem Bankkonto hast, vertraust du einer Institution. Was aber passiert, wenn diese Institution zahlungsunfähig wird?
Genau für diesen Fall gibt es die Einlagensicherung. Sie ist ein gesetzlich verankertes Sicherheitsnetz, das deine Bankguthaben bis zu einer bestimmten Grenze schützt – unabhängig davon, was mit der Bank selbst passiert.
Die Einlagensicherung ist keine freiwillige Versicherung, die eine Bank nach Belieben anbieten kann. Jede österreichische Bank ist gesetzlich verpflichtet, daran teilzunehmen.
Die rechtliche Basis in Österreich ist klar definiert:
- Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG): nationale gesetzliche Grundlage seit 2015. § 7 ESAEG legt die Deckung mit 100.000 EUR pro Einleger und Bank fest, § 13 ESAEG die Auszahlung binnen 7 Arbeitstagen
- EU-Richtlinie 2014/49/EU (DGSD – Deposit Guarantee Schemes Directive): Europaweite Harmonisierung
- Schutzgrenze: 100.000 EUR pro Kunde und Bank
- Aufsicht: FMA (Finanzmarktaufsicht Österreich)
Welche Konten sind konkret geschützt? Hierbei ist die Regelung breiter, als viele vermuten:
- Girokonten
- Tagesgeldkonten
- Festgeldkonten – auch für gebundene Anlagen greift die Einlagensicherung beim Festgeld in voller Höhe
- Sparbücher (inkl. Sparbuch auf Namen)
- Gehaltskonten
- Wertpapiere (Aktien, ETFs, Anleihen) – diese fallen nicht unter die Einlagensicherung, bleiben allerdings dein Eigentum, die Bank verwahrt sie nur
- Schuldverschreibungen einer Bank (z. B. Bankanleihen)
Die 100.000-EUR-Grenze gilt pro Kunde und pro Bank – nicht pro Konto. Wenn du bei derselben Bank ein Girokonto mit 40.000 EUR und ein Tagesgeldkonto mit 70.000 EUR hast, sind insgesamt 100.000 EUR geschützt, hingegen 10.000 EUR ungesichert. Wenn du dich fragst, welche Sparform überhaupt zu dir passt, hilft der Vergleich Sparbuch oder Tagesgeld bei der Einordnung.
Die drei Sicherungseinrichtungen in Österreich
Bis Ende 2018 gab es in Österreich mehrere sektorspezifische Einlagensicherungen – getrennt für Sparkassen, Volksbanken und andere Institute. Seit 2019 ist die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA) die einheitliche Sicherungseinrichtung. Zwei Bankengruppen betreiben eigene, von der FMA anerkannte Sicherungseinrichtungen: die Sparkassen-Haftungs GmbH seit 2019 und die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen seit Ende 2021. Der gesetzliche Schutz ist bei allen drei derselbe.
Jede der drei Sicherungseinrichtungen muss einen eigenen Einlagensicherungsfonds von mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen ihrer Mitgliedsbanken halten.
Wer ist Mitglied?
Jede Bank mit Sitz in Österreich, die Einlagen entgegennimmt, muss einer der drei Sicherungseinrichtungen angehören. Sonst erlischt ihre Konzession zur Entgegennahme von Einlagen. Die Zuordnung:
- Sparkassengruppe: Sparkassen-Haftungs GmbH
- Raiffeisen Bankengruppe: Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen
- Alle übrigen Banken, etwa Privatbanken, Volksbanken und Hypobanken: Einlagensicherung AUSTRIA (ESA)
Welcher Einrichtung deine Bank angehört, steht im Informationsbogen für den Einleger. Den bekommst du bei Kontoeröffnung und danach einmal im Jahr, außerdem muss die Bank die Angabe auf ihrer Website veröffentlichen. Ausnahme sind Zweigniederlassungen von Banken aus anderen EU-Staaten, dazu weiter unten mehr.
Wie wird der Fonds befüllt?
Die Banken zahlen jährliche Beiträge ein, die sich nach Höhe der gesicherten Einlagen und dem Risikoprofil des jeweiligen Instituts richten. Risikoreichere Banken zahlen hierbei mehr – ein Anreiz für solides Wirtschaften.
Was passiert bei einem Bankausfall?
Der Ernstfall: Eine Bank in Österreich wird insolvent. Was passiert dann konkret mit deinem Geld?
Schritt 1: Feststellung des Ausfalls
Die FMA (Finanzmarktaufsicht) stellt fest, dass eine Bank nicht mehr in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen. Dieser formale Akt löst den Entschädigungsprozess aus.
Schritt 2: Die Sicherungseinrichtung wird aktiv
Die Sicherungseinrichtung deiner Bank übernimmt innerhalb kürzester Zeit. Sie identifiziert alle berechtigten Einleger und prüft die gesicherten Beträge.
Schritt 3: Auszahlung
Innerhalb von 7 Arbeitstagen werden die geschützten Einlagen ausbezahlt. Diese Frist gilt seit 1. Jänner 2024 – davor wurde sie schrittweise von 20 über 15 auf 10 Arbeitstage verkürzt. Für dich als Kontoinhaber bedeutet das: Du wartest maximal etwa eineinhalb Wochen.
Wichtig: Für Beträge bis 100.000 EUR musst du keinen Antrag stellen. Du gibst der Sicherungseinrichtung aber das Konto bekannt, auf das sie auszahlen soll.
Was ist mit Zinsen?
Aufgelaufene Zinsen bis zum Zeitpunkt des Ausfalls werden ebenfalls erstattet, soweit sie die 100.000-EUR-Grenze nicht überschreiten.
Ein konkretes Beispiel:
Du hast ein Tagesgeldkonto mit 85.000 EUR und aufgelaufenen Zinsen von 1.200 EUR – insgesamt 86.200 EUR. Die Bank wird insolvent. Die Sicherungseinrichtung zahlt dir innerhalb von 7 Arbeitstagen 86.200 EUR aus, da du unter der Schutzgrenze liegst.
Du hast hingegen 110.000 EUR auf einem Konto. Geschützt sind 100.000 EUR, die restlichen 10.000 EUR gelten als ungesicherte Forderung im Insolvenzverfahren – Rückzahlung ungewiss.
Temporär erhöhter Schutz bis 500.000 EUR
Es gibt Lebenssituationen, in denen auf einmal deutlich mehr Geld auf deinem Konto liegt als sonst. Der Gesetzgeber hat hierfür einen temporär erhöhten Schutz vorgesehen.
Für folgende Ereignisse gilt Schutz bis 500.000 EUR – für 12 Monate ab Gutschrift:
| Ereignis | Beispiel |
|---|---|
| 🏠 Immobilienverkauf | Erlös aus Verkauf der Eigentumswohnung |
| 💍 Hochzeit / Scheidung | Ausgleichszahlung nach der Scheidung, Abfindungszahlung |
| 👶 Geburt / Tod | Erbschaft, Ablebensversicherung |
| 🏥 Invalidität | Einmalzahlung aus Unfallversicherung |
| 💼 Kündigung / Pensionierung | Abfertigungszahlung |
Der temporäre Schutz greift, wenn der Sicherungsfall innerhalb von 12 Monaten nach der Gutschrift eintritt. Anders als bei der normalen Auszahlung musst du den Betrag über 100.000 EUR selbst beantragen: schriftlich bei der Sicherungseinrichtung, innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls und mit Nachweis der Herkunft (z. B. Kaufvertrag beim Immobilienverkauf).
Was bedeutet das praktisch?
Du hast deine Wohnung verkauft und 280.000 EUR landen auf deinem Konto. Für die nächsten 12 Monate sind diese 280.000 EUR vollständig geschützt – obwohl sie die normale 100.000-EUR-Grenze weit überschreiten. Diese Zeit kannst du nutzen, um das Geld sinnvoll anzulegen oder zu verteilen.
Danach fällt die erhöhte Absicherung weg. Daher: Plane voraus und handle innerhalb dieser 12 Monate.
Ausländische Banken in Österreich
Viele Österreicher nutzen Direktbanken oder Neobanken aus dem EU-Ausland – etwa Trade Republic (Deutschland), bunq (Niederlande) oder Revolut (Litauen). Wie sieht es hier mit der Einlagensicherung aus?
Grundprinzip: Heimatland-Schutz
EU-Banken, die in Österreich tätig sind, unterliegen der Einlagensicherung ihres Herkunftslandes – nicht einer österreichischen Sicherungseinrichtung. Die EU-Richtlinie 2014/49/EU stellt sicher, dass jedes EU-Land mindestens 100.000 EUR Schutz bietet.
Was ändert sich für dich?
| Aspekt | Österreichische Bank | EU-Auslandsbank in AT |
|---|---|---|
| Schutzgrenze | 100.000 EUR (österreichische Sicherungseinrichtung) | 100.000 EUR (Heimatland-ESG) |
| Auszahlungsfrist | 7 Arbeitstage | 7 Arbeitstage |
| Zuständige Behörde | FMA + Sicherungseinrichtung | Aufsicht des Herkunftslandes |
| Kommunikation im Schadensfall | Deutsch, österreichische Prozesse | Heimatland-Prozesse |
Die Schutzgrenze ist identisch. Allerdings kann im Schadensfall die Kommunikation mit einer ausländischen Behörde komplizierter sein – sprachlich und bürokratisch.
Sonderfall: Drittstaaten-Banken
Banken aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Schweiz, USA), die in Österreich Filialen betreiben, benötigen eine eigene österreichische Banklizenz oder EU-Pass. Auch hier greift dann entweder eine österreichische Sicherungseinrichtung oder das jeweilige EU-Heimatland-System.
Praktische Empfehlung: Vor der Kontoeröffnung kurz prüfen, unter welchem nationalen Einlagensicherungssystem die Bank läuft. Diese Information ist auf jeder Bank-Website im Impressum oder in den AGB angegeben.
Und Wertpapiere? Die Anlegerentschädigung
Aktien, Anleihen und ETF-Anteile in deinem Depot sind keine Einlagen, deshalb greift für sie die Einlagensicherung nicht. Die Bank verwahrt diese Wertpapiere nur, sie bleiben dein Eigentum. Wird deine Bank insolvent, hast du ein Recht auf Aussonderung (§ 44 Insolvenzordnung): Du kannst dir die Wertpapiere ausfolgen oder auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen.
Kann die Bank deine Wertpapiere im Sicherungsfall nicht herausgeben oder übertragen, springt die gesetzliche Anlegerentschädigung nach §§ 46 ff. ESAEG ein:
- Höhe: bis zu 20.000 EUR pro Anleger. Für Anleger, die keine natürlichen Personen sind, etwa eine GmbH oder ein Verein, sind es 90 % der Forderung, höchstens 20.000 EUR.
- Zuständig: dieselbe Sicherungseinrichtung, der deine Bank auch für die Einlagen angehört, also ESA, Sparkassen-Haftungs GmbH oder Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung.
- Antrag: Anders als bei der Einlagensicherung musst du die Entschädigung beantragen, innerhalb eines Jahres ab Kundmachung des Sicherungsfalls. Ausbezahlt wird innerhalb von drei Monaten, nachdem Höhe und Berechtigung deiner Forderung festgestellt wurden.
Gegen Kursverluste schützt die Anlegerentschädigung nicht. Sie greift nur, wenn die Bank deine Wertpapiere nicht mehr herausgeben kann. Anleihen, die deine Bank selbst ausgegeben hat, sind ausgeschlossen (§ 47 Abs. 2 Z 9 ESAEG). Guthaben auf dem Verrechnungskonto zu deinem Depot ist dagegen eine Einlage und zählt zur 100.000-EUR-Grenze der Einlagensicherung. Beide Ansprüche bestehen unabhängig voneinander und werden nicht zusammengerechnet.
Strategie bei mehr als 100.000 EUR
Was tust du, wenn du mehr als 100.000 EUR ansparen willst oder bereits hast? Die gute Nachricht: Es gibt einfache und legale Strategien, deinen vollen Betrag abzusichern.
Strategie 1: Verteilung auf mehrere Banken
Die 100.000-EUR-Grenze gilt pro Person und Bank – nicht pro Konto. Du kannst also bei Bank A 100.000 EUR und bei Bank B 100.000 EUR halten und bist mit insgesamt 200.000 EUR vollständig geschützt.
Wichtig: Verschiedene Bankmarken unter demselben Dach zählen als eine Bank. Wenn eine Bankengruppe mehrere Tochtergesellschaften mit eigenen Banklizenzen betreibt, kann die Grenze pro Lizenz separat gelten – hier lohnt ein genauer Blick auf die Rechtsstruktur.
Strategie 2: Gemeinschaftskonten nutzen
Bei einem gemeinsamen Konto (z. B. Ehepaar) gilt die Schutzgrenze von 100.000 EUR pro Person – also insgesamt 200.000 EUR für zwei Inhaber auf demselben Konto.
Strategie 3: Temporären Sonderschutz aktiv planen
Wenn du weißt, dass ein größerer Betrag zu dir kommt (Erbschaft, Immobilienverkauf), bewahre die Nachweise über seine Herkunft auf, etwa den Kaufvertrag. Die Schutzerhöhung auf 500.000 EUR gilt 12 Monate ab Gutschrift, im Sicherungsfall musst du sie aber selbst beantragen und belegen.
Strategie 4: Investitionen jenseits der Einlagensicherung
Wertpapiere wie ETFs, Aktien oder Anleihen unterliegen nicht der Einlagensicherung – bleiben allerdings dein Eigentum, die Bank verwahrt sie nur. Das bedeutet: Selbst wenn deine Bank insolvent geht, gehören deine Wertpapiere weiterhin dir und du kannst sie auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen.
Für langfristigen Vermögensaufbau ist eine Kombination aus gesichertem Tagesgeld (bis 100.000 EUR) und breit gestreuten Wertpapierinvestitionen daher eine robuste Strategie.
Häufige Fragen zur Einlagensicherung
Ist mein Sparbuch in Österreich durch die Einlagensicherung geschützt?
Ja. Sparbücher – ob auf Namen oder mit Losungswort – sind in Österreich durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, genau wie Giro- oder Tagesgeldkonten. Die Schutzgrenze liegt bei 100.000 EUR pro Person und Bank. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du ein klassisches Sparbuch bei einer Filialbank oder ein digitales Sparkonto bei einer Direktbank hast.
Was passiert mit meinem Konto, wenn eine Bank insolvent wird?
Die FMA stellt den Sicherungsfall fest und informiert die Sicherungseinrichtung deiner Bank. Diese zahlt dir innerhalb von 7 Arbeitstagen deinen geschützten Betrag (maximal 100.000 EUR) aus. Einen Antrag brauchst du dafür nicht, du gibst nur das Konto für die Auszahlung bekannt. Aufgelaufene Zinsen werden dabei ebenfalls berücksichtigt, soweit du damit unter der Schutzgrenze bleibst.
Gilt die Einlagensicherung auch für Tagesgeldkonten?
Ja. Tagesgeldkonten sind in Österreich vollständig durch die Einlagensicherung gedeckt. Da sie oft für größere Geldmengen genutzt werden, ist es besonders wichtig, die 100.000-EUR-Grenze im Blick zu behalten. Bei Beträgen darüber empfiehlt sich die Verteilung auf mehrere Banken.
Wie lange dauert die Auszahlung im Schadensfall?
Seit 1. Jänner 2024 gilt eine Auszahlungsfrist von 7 Arbeitstagen. Das sind knapp eineinhalb Wochen. Davor wurde die Frist schrittweise von 20 über 15 auf 10 Arbeitstage verkürzt. Die frühere Sonderregel, nach der du vorab einen Teilbetrag für Lebenshaltungskosten beantragen konntest, galt nur bis Ende 2023.
Bin ich auch bei einer deutschen oder EU-Bank in Österreich geschützt?
Ja, aber durch das Heimatland-System. Eine deutsche Bank, die in Österreich tätig ist, sichert deine Einlagen über die deutsche Einlagensicherung ab (ebenfalls 100.000 EUR). Die Schutzgrenze ist identisch – allerdings läuft die Abwicklung im Schadensfall über ausländische Behörden. Das ist in der Praxis seltener ein Problem, kann aber zu längeren Kommunikationswegen führen.
Was ist mit Wertpapieren und ETFs bei meiner Bank?
Wertpapiere wie Aktien, ETFs oder Anleihen fallen nicht unter die Einlagensicherung. Sie bleiben allerdings dein Eigentum, die Bank verwahrt sie nur. Das bedeutet: Im Insolvenzfall einer Bank gehören deine Wertpapiere weiterhin dir – du kannst sie auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen. Kann die Bank sie nicht mehr herausgeben, zahlt die gesetzliche Anlegerentschädigung bis zu 20.000 EUR pro Anleger. Dein Depot ist also auf eine andere Art geschützt als deine Bankeinlagen.
Was passiert mit meinem Geld nach dem temporären Sonderschutz?
Der erhöhte Schutz von bis zu 500.000 EUR gilt nur, wenn der Sicherungsfall innerhalb von 12 Monaten nach der Gutschrift eintritt, und du musst ihn im Sicherungsfall selbst beantragen. Danach greift wieder die normale 100.000-EUR-Grenze. Wenn dein Betrag nach diesem Zeitfenster weiterhin über 100.000 EUR liegt, solltest du ihn auf mehrere Banken verteilen oder in andere Anlageformen (z. B. Wertpapiere) investieren. Plane hierfür aktiv innerhalb der 12 Monate.
Kann ich der Einlagensicherung vertrauen – oder ist das nur Theorie?
Die Einlagensicherung hat in Österreich bereits mehrfach ausbezahlt. Allein die Einlagensicherung AUSTRIA hat seit 2020 fünf Sicherungsfälle abgewickelt, darunter die Commerzialbank Mattersburg (2020) und die Sberbank Europe (2022). Das System ist rechtlich bindend, staatlich beaufsichtigt und durch eingezahlte Fondsmittel real unterlegt – keine leere Versicherung, sondern ein solides Sicherheitsnetz.

Geprüft und freigegeben von
Alexander Senger
Gründer & Geschäftsführer
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.
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