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Termingeld

Termingeld ist Geld, das du einer Bank für eine vereinbarte Zeit überlässt. Hier liest du, wie Österreich das nennt und was passiert, wenn du früher heranwillst.

Was du über Termingeld in Österreich wissen musst

  • 📘 Kein Rechtsbegriff: Das österreichische Bankwesengesetz kennt das Wort Termingeld nicht. Die Nationalbank zählt solche Anlagen als „Einlagen nach vereinbarter Laufzeit", das Finanzministerium nennt sie „Termineinlagen (Festgelder)".
  • 🏦 Zwei Formen: Termingeld läuft in Österreich als gebundene Spareinlage mit Sparurkunde, meist Kapitalsparbuch genannt, oder als Festgeldkonto ohne Urkunde. Davon hängt ab, welche Regeln bei vorzeitiger Auflösung greifen.
  • ⚠️ Vorzeitig heraus kostet Zinsen: Bei einer gebundenen Spareinlage darf die Bank 1 Promille je vollem Monat der nicht eingehaltenen Bindung verrechnen, höchstens aber so viel, wie sie dir an Zinsen vergütet hat (§ 32 Abs 8 BWG).
  • 💰 25 % KESt: Führt eine österreichische Bank deine Einlage, zieht sie von den Zinsen 25 % Kapitalertragsteuer ab; damit ist die Einkommensteuer darauf abgegolten (§ 27a Abs 1 Z 1 EStG 1988).

Das Wort begegnet dir meist im Angebot einer Bank oder auf einem Vergleichsportal, nicht im Gesetz. Wer in Österreich Termingeld anlegen will, landet am Ende bei einem von zwei Produkten, und die beiden werden bei vorzeitiger Auflösung unterschiedlich behandelt.

Was Termingeld ist, und warum das Gesetz das Wort nicht kennt

Termingeld ist eine Bankeinlage mit Termin: Du überlässt einer Bank einen Betrag für eine vereinbarte Laufzeit, und die Bank verzinst ihn dafür. Rechtlich ist das ein Einlagengeschäft, also die „Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage" (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG). Dieses Geschäft darf in Österreich nur betreiben, wer eine Konzession der Finanzmarktaufsicht hat.

Im Bankwesengesetz selbst suchst du das Wort vergeblich. Eine Volltextsuche in der konsolidierten Fassung liefert für „Termingeld" und für „Termineinlage" null Treffer. Das Gesetz ordnet nach etwas anderem: nach Spareinlagen, die eine Bank nur gegen Ausfolgung einer Sparurkunde entgegennehmen darf (§ 31 Abs 1 BWG), und nach der Frage, ob eine Einlage auf eine Laufzeit gebunden ist (§ 32 Abs 8 BWG).

Amtlich kommt der Begriff trotzdem vor, nur an anderer Stelle. Die Oesterreichische Nationalbank führt in ihrer Zinssatzstatistik die Kategorien „täglich fällige Einlagen", „Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist" und „Einlagen nach vereinbarter Laufzeit". Das Bundesministerium für Finanzen wird deutlicher und zählt zu den Einlagen bei Banken ausdrücklich „Termineinlagen (Festgelder)" und Kapitalsparbücher.

Zwei Formen: Kapitalsparbuch oder Festgeldkonto

Für dich macht es einen praktischen Unterschied, in welcher Rechtsform dein Termingeld steckt. Der Unterschied hängt an einem einzigen Merkmal: ob es eine Sparurkunde gibt oder nicht.

Merkmal Kapitalsparbuch (gebundene Spareinlage) Festgeldkonto (ohne Sparurkunde)
Urkunde Sparurkunde; die Bank vermerkt Ein- und Auszahlungen darin keine; alles läuft über den Kontovertrag
Auszahlung nur gegen Vorlage der Sparurkunde (§ 32 Abs 2 BWG) auf das im Vertrag genannte Konto
Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit fest für die vereinbarte Laufzeit fest
Vorzeitige Auflösung gesetzlicher Satz und gesetzliche Obergrenze (§ 32 Abs 8 BWG) nach Vertrag; die gesetzliche Obergrenze gilt nicht
Wo geführt meist Filiale, Behebung am Schalter meist online
Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Einleger und Bank bis 100.000 Euro je Einleger und Bank

Quellen: Bankwesengesetz §§ 31, 32 in der Fassung BGBl. I Nr. 118/2016; Bundesministerium für Finanzen, Kapitalerträge im engeren Sinn; Einlagensicherung AUSTRIA. Stand: September 2026.

Das Sparbuch ist dabei der Oberbegriff. Ein Kapitalsparbuch ist ein Sparbuch mit vereinbarter Laufzeit und fixem Zinssatz, bei dem du den Betrag einmal einzahlst.

Bindung und vorzeitige Auflösung

Spareinlagen dürfen auf eine bestimmte Laufzeit gebunden werden (§ 32 Abs 8 BWG). Holst du das Geld vorher, behandelt das Gesetz die Auszahlung als Vorschuss, den du der Bank verzinst. Der Satz steht im Gesetz: 1 Promille des vorzeitig behobenen Betrags für jeden vollen Monat, den die Bindung noch gelaufen wäre.

Genauso wichtig ist der zweite Teil der Bestimmung. Die Bank darf nie mehr an Vorschusszinsen verrechnen, als sie dir insgesamt an Zinsen auf diesen Betrag vergütet hat. Im schlechtesten Fall ist der Zinsertrag weg; dein eingezahltes Kapital rührt dieser Abzug nicht an. Schließungsspesen und ähnliche Entgelte regelt dagegen dein Vertrag, sie fallen nicht unter diese Obergrenze.

Rechenbeispiel: Du legst 5.000 Euro für 18 Monate gebunden an und löst nach 6 Monaten auf. Offen sind noch 12 volle Monate Bindung, also 5.000 Euro mal 1 Promille mal 12 Monate gleich 60 Euro Vorschusszinsen. Angefallen sind bis dahin aber nur 50 Euro Zinsen. Dann darf die Bank auch nur 50 Euro verrechnen: Der Zinsertrag ist aufgebraucht, die 5.000 Euro bekommst du vollständig zurück.

Wie die Bank das Produkt nennt, ändert daran nichts. Der Oberste Gerichtshof hat 2012 entschieden, dass ein Kapitalsparbuch unter § 32 Abs 8 BWG fällt, „ohne Rücksicht darauf, wie es von ihr bezeichnet wird", solange eine Laufzeitbindung der Spareinlage besteht. Klauseln, die zu deinen Lasten davon abweichen, sind unzulässig, weil die Bestimmung einseitig zugunsten der Verbraucher zwingend ist (OGH 7 Ob 64/12f).

Anders liegt der Fall beim Festgeldkonto ohne Sparurkunde. Diese Schutzregel steht im Spareinlagen-Abschnitt des Bankwesengesetzes und gilt für Spareinlagen. Ist deine Anlage keine, entscheidet allein der Vertrag, ob du vorzeitig herauskommst und zu welchem Preis. Dort nachzulesen lohnt sich vor der Unterschrift, nicht danach.

KESt: 25 Prozent auf die Zinsen

Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten unterliegen einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent (§ 27a Abs 1 Z 1 EStG 1988). Das gilt für Termingeld genauso wie für ein täglich fälliges Sparbuch. Für die übrigen Kapitalerträge, etwa Dividenden oder Kursgewinne aus Wertpapieren, sind es 27,5 Prozent.

Führt eine österreichische Bank deine Einlage, zieht sie die KESt bei der Zinsgutschrift ab und führt sie ans Finanzamt ab. Damit ist die Einkommensteuer auf diese Zinsen abgegolten, und du nimmst sie nicht in die Steuererklärung auf.

Liegt dein Geld bei einer Bank im Ausland, zieht niemand die österreichische KESt ab. Die Zinsen kommen brutto an, und du gibst sie selbst in der Einkommensteuererklärung an. Wie stark die Steuer über mehrere Jahre wirkt, hängt davon ab, wann Zinsen gutgeschrieben und ob sie mitverzinst werden; wie sich das aufsummiert, zeigt der Zinseszins.

Quellen: Einkommensteuergesetz 1988 § 27a Abs 1; Bundesministerium für Finanzen, „Kapitalerträge im engeren Sinn" und „Besteuerung inländischer sowie im Inland bezogener ausländischer Kapitalerträge"; oesterreich.gv.at, Stand 20.01.2026. Stand: September 2026.

Was passiert, wenn die Bank ausfällt

Termingeld ist eine Einlage und fällt damit unter die gesetzliche Einlagensicherung. Gedeckt sind bis zu 100.000 Euro je Einleger und Bank (§ 7 Abs 1 Z 5 ESAEG). Die Einlagensicherung AUSTRIA führt Festgelder und Kapitalsparbücher ausdrücklich unter den gedeckten Guthaben an.

Tritt der Sicherungsfall ein, hat die zuständige Sicherungseinrichtung binnen sieben Arbeitstagen zu erstatten (§ 13 Abs 1 ESAEG). Zinsen, die bis zu diesem Tag aufgelaufen, aber noch nicht gutgeschrieben waren, zahlt sie mit aus, soweit die 100.000 Euro dadurch nicht überschritten werden. Einen Antrag musst du nicht stellen, wohl aber ein Konto bekannt geben, auf das erstattet wird.

Für bestimmte Beträge über der Grenze gilt befristet eine höhere Deckung von bis zu 500.000 Euro. Dazu zählt etwa Geld aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, wenn der Sicherungsfall binnen zwölf Monaten nach der Gutschrift eintritt (§ 12 ESAEG).

Hat die Bank ihren Sitz in einem anderen EU-Land und tritt in Österreich über eine Zweigstelle oder rein online auf, greift das Sicherungssystem ihres Sitzlandes, nicht das österreichische. Welches System für dein Angebot gilt, steht im Informationsbogen, den dir die Bank vor Vertragsabschluss aushändigen muss.

Quellen: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz §§ 7, 12, 13; Oesterreichische Nationalbank, Einlagensicherung; Finanzmarktaufsicht Österreich, Einlagensicherung; Einlagensicherung AUSTRIA. Stand: September 2026.

Wann Termingeld zu dir passt und wann nicht

Termingeld passt

  • wenn du für einen bekannten Termin zurücklegst, etwa eine Steuernachzahlung oder eine Anschaffung in einem Jahr
  • wenn du den Zinssatz für die Laufzeit festschreiben willst, weil du mit fallenden Zinsen rechnest
  • wenn deine Reserve für Unerwartetes schon auf einem täglich verfügbaren Konto liegt und dieses Geld wirklich übrig ist

Termingeld passt nicht

  • für die Reserve: Wenn die Therme ausfällt, wartet die Rechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin
  • wenn du mit steigenden Zinsen rechnest und dich deshalb nicht binden willst
  • wenn du mehr als 100.000 Euro bei ein und derselben Bank liegen hättest

Ein Fall, den viele übersehen: Was nach dem Laufzeitende passiert, steht nicht im Gesetz, sondern in deinen Bedingungen. Manche Häuser verzinsen das Guthaben danach nur mehr wie eine täglich fällige Einlage, andere binden es automatisch neu, dann zum dann gültigen Satz. Trag dir den Fälligkeitstermin ein und entscheide vorher, was mit dem Geld geschehen soll.

Binde nur Geld, das du bis zum vereinbarten Termin bestimmt nicht brauchst. Was als Reserve für Unerwartetes gedacht ist, gehört auf ein täglich verfügbares Konto.

Unsere Einschätzung: „Termingeld" sagt dir noch nicht, was du kaufst. Klär vor der Unterschrift drei Dinge: ob eine Sparurkunde dahintersteckt oder ein reines Konto, was dich eine vorzeitige Auflösung kostet und was am Ende der Laufzeit automatisch passiert. Steht in deinen Bedingungen etwas anderes als 1 Promille je Restmonat mit Obergrenze bei den vergüteten Zinsen, frag nach. Welche Bindungen derzeit angeboten werden, siehst du bei den Festgeld-Angeboten in Österreich.

Häufige Fragen zu Termingeld

Was versteht man unter Termingeld?

Termingeld ist eine Bankeinlage, die du für eine vereinbarte Laufzeit anlegst und dafür verzinst bekommst. Das österreichische Bankwesengesetz verwendet den Ausdruck nicht; es spricht von Spareinlagen, die auf eine bestimmte Laufzeit gebunden werden (§ 32 Abs 8 BWG). In der Praxis begegnet dir Termingeld als Kapitalsparbuch oder als Festgeldkonto.

Was ist der Unterschied zwischen Termingeld und Festgeld?

Meistens keiner: Beide Wörter meinen eine Einlage mit vereinbarter Laufzeit und festem Zinssatz. In Österreich lohnt trotzdem der Blick darauf, ob eine Sparurkunde ausgestellt wird. Nur dann ist es eine Spareinlage, und nur dann gilt bei vorzeitiger Auflösung die gesetzliche Regel aus § 32 Abs 8 BWG mit Obergrenze bei den vergüteten Zinsen. Ohne Urkunde entscheidet allein dein Vertrag.

Was ist der Unterschied zwischen Termingeld und Tagesgeld?

Beim Termingeld ist das Geld bis zum vereinbarten Termin gebunden, und der Zinssatz steht für diese Zeit fest. Tagesgeld ist eine täglich fällige Einlage: Du verfügst jederzeit darüber, dafür kann die Bank den Zinssatz jederzeit ändern. Beide Formen sind bei einer Bank in Österreich bis 100.000 Euro je Einleger und Bank gedeckt, und auf beide fallen 25 Prozent KESt an.

Wie viel Zinsen gibt es auf Termingeld?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Der Zinssatz hängt von der Laufzeit, vom Anlagebetrag, vom Zinsniveau am Geldmarkt und von der Bank ab; laut Arbeiterkammer verlangen viele Banken außerdem eine Mindesteinlage. Was am Ende bei dir ankommt, ist außerdem um 25 Prozent KESt geringer als der genannte Satz vermuten lässt.

Was ist ein Kapitalsparbuch?

Ein Kapitalsparbuch ist die österreichische Form des gebundenen Sparbuchs: Du zahlst einen Betrag einmal ein und bekommst dafür über die vereinbarte Laufzeit einen fixen Zinssatz. Rechtlich ist es eine Spareinlage mit Laufzeitbindung, mit Sparurkunde und mit der gesetzlichen Obergrenze für Vorschusszinsen. Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass diese Regeln unabhängig davon gelten, wie die Bank das Produkt bezeichnet (7 Ob 64/12f).

Datenstand: September 2026 | Quellen: Bankwesengesetz §§ 1, 31, 32 (BGBl. I Nr. 532/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 118/2016), Einkommensteuergesetz 1988 § 27a, Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz §§ 7, 12, 13, OGH 7 Ob 64/12f vom 19.12.2012, Bundesministerium für Finanzen, oesterreich.gv.at, Oesterreichische Nationalbank, Finanzmarktaufsicht Österreich, Einlagensicherung AUSTRIA, Arbeiterkammer. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Synonyme

TermineinlageTermineinlagenTermingeldkontogebundene SpareinlageEinlage mit vereinbarter LaufzeitKapitalsparbuch