KESt (Kapitalertragsteuer)
Die KESt ist die Kapitalertragsteuer in Österreich. Hier erfährst du, welcher Satz für Zinsen und Wertpapiere gilt, wer sie abzieht und wann du selbst etwas tun musst.
Was du über die KESt wissen musst
- 💰 Zwei Sätze: 25 % auf Zinsen aus Geldeinlagen bei Banken (Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Girokonto), 27,5 % auf Dividenden, Kursgewinne, Fondserträge, Anleihezinsen und Kryptowährungen (§ 27a Abs. 1 EStG 1988)
- 🏦 Endbesteuerung: Zieht eine inländische Bank oder ein inländischer Broker die KESt ab, ist die Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel abgegolten und du musst sie nicht in die Steuererklärung aufnehmen
- ⚠️ Ausland: Zieht deine Bank oder dein Broker keine österreichische KESt ab, musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben; der Sondersteuersatz von 25 bzw. 27,5 % gilt trotzdem
- 💡 Regelbesteuerungsoption: Wäre deine Steuer nach dem Einkommensteuertarif niedriger als die KESt, kannst du auf Antrag den Tarif anwenden lassen, allerdings nur für alle Kapitalerträge mit Sondersteuersatz gemeinsam
Du begegnest der KESt auf dem Kontoauszug nach der Zinsgutschrift, auf der Abrechnung nach dem Verkauf von ETF-Anteilen und in Angeboten, die als „steuereinfach“ beworben werden.
Was ist die Kapitalertragsteuer in Österreich?
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist keine eigene Steuer, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer direkt an der Quelle erhoben: Die Bank oder die auszahlende Stelle behält die KESt ein und führt sie an das Finanzamt ab (§ 93 Abs. 1 EStG 1988).
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen vier Gruppen: Erträge aus der Überlassung von Kapital wie Zinsen und Dividenden, realisierte Wertsteigerungen wie Kursgewinne beim Verkauf, Einkünfte aus Derivaten und Einkünfte aus Kryptowährungen (§ 27 Abs. 1 EStG 1988). Für die meisten davon gilt ein fixer Sondersteuersatz. Er wird getrennt von deinem übrigen Einkommen angewendet und erhöht deshalb nicht den Steuersatz, mit dem dein Gehalt oder deine Pension besteuert wird.
Nicht verwechseln: Die deutsche Abgeltungsteuer ist ein eigenes Steuerregime mit eigenen Regeln. Dieser Eintrag behandelt ausschließlich die österreichische KESt nach dem EStG 1988.
KESt-Sätze: 25 % oder 27,5 %?
Welcher Satz gilt, hängt nicht davon ab, ob ein Ertrag „Zinsen“ heißt, sondern woher er stammt. 25 % gelten für Geldeinlagen und nicht verbriefte Forderungen bei Kreditinstituten, 27,5 % für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27a Abs. 1 EStG 1988).
| Ertragsart | Beispiele | KESt-Satz |
|---|---|---|
| Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten | Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Girokonto, Bauspareinlage | 25 % |
| Zinsen aus Wertpapieren | öffentlich angebotene Anleihen und andere Forderungswertpapiere | 27,5 % |
| Dividenden und Fondserträge | Aktien, ETFs, Investmentfonds, auch ausschüttungsgleiche Erträge | 27,5 % |
| Kursgewinne | Verkauf von Aktien, ETFs, Anleihen und verbrieften Derivaten | 27,5 % |
| Kryptowährungen | Gewinne aus dem Verkauf, laufende Einkünfte aus Kryptowährungen | 27,5 % |
| Keine KESt, sondern Einkommensteuertarif | Privatdarlehen, echte stille Beteiligung, nicht verbriefte Derivate ohne freiwilligen Steuerabzug | Tarif |
Stand: September 2026. Quelle: § 27a Abs. 1 und 2 EStG 1988 (RIS, Fassung gültig ab 20.07.2024), BMF „Besteuerung inländischer sowie im Inland bezogener Kapitalerträge“ (Stand 01.01.2026), oesterreich.gv.at (Stand 20.01.2026).
Die häufigste Verwechslung betrifft Zinsen außerhalb des Bankkontos. Die Zinsen einer Anleihe und die Ausschüttungen eines Geldmarktfonds fallen unter 27,5 %, weil sie nicht aus einer Einlage bei einer Bank stammen. Nur was du einer Bank als Einlage überlässt, wird mit 25 % besteuert.
Wer zieht die KESt ab? Endbesteuerung und „steuereinfach“
Die KESt zieht die inländische Stelle ab, die den Ertrag gutschreibt oder den Verkauf abwickelt: bei Sparzinsen die Bank, bei Wertpapieren die depotführende Bank oder der Broker, bei Kryptowährungen seit 2024 verpflichtend der inländische Kryptodienstleister. Bei Zinsen gilt auch die österreichische Zweigstelle einer ausländischen Bank als inländischer Schuldner (§ 93 Abs. 2 Z 1 EStG 1988).
Mit diesem Abzug ist die Einkommensteuer auf die Erträge in der Regel abgegolten. Das nennt man Endbesteuerung: Du musst die Erträge nicht mehr in deine Steuererklärung aufnehmen (§ 97 Abs. 1 EStG 1988). Keine Abgeltung tritt ein, wenn die Bank nach einem Depotübertrag die Anschaffungskosten nicht kennt und mit pauschalen Werten rechnen muss; dann sind die Erträge in der Steuererklärung zu erfassen (§ 93 Abs. 4 EStG 1988).
Im Marktjargon heißen Banken und Broker, die diesen Abzug übernehmen, „steuereinfach“. Welche Anbieter das beim Wertpapierhandel sind, zeigt der Überblick über steuereinfache Broker in Österreich.
Rechenbeispiel: So viel KESt fällt an
| Fall | Ertrag | KESt | Bleibt dir |
|---|---|---|---|
| Sparbuchzinsen im Jahr | 200 Euro | 50 Euro (25 %) | 150 Euro |
| Kursgewinn beim Verkauf von ETF-Anteilen | 1.000 Euro | 275 Euro (27,5 %) | 725 Euro |
Eigene Beispielrechnung mit den Sätzen nach § 27a Abs. 1 EStG 1988.
Wie sich die KESt auf die Rendite über mehrere Laufzeiten auswirkt, rechnet der Ratgeber KESt auf Festgeld durch.
Ausländische Bank oder ausländischer Broker: Wann du selbst erklären musst
Ohne inländische Stelle gibt es keinen KESt-Abzug. Das betrifft typischerweise Zinsen einer Bank ohne Sitz oder Zweigstelle in Österreich und Erträge aus einem Depot bei einem ausländischen Broker. In diesen Fällen bist du verpflichtet, die Erträge in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben; Kapitalerträge gehören in die Beilage E 1kv.
Der Steuersatz ändert sich dadurch nicht. Auch in der Veranlagung gilt der jeweilige Sondersteuersatz von 25 bzw. 27,5 %, getrennt vom übrigen Einkommen. Hat der ausländische Staat bereits eine Quellensteuer einbehalten, kann sie nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen auf die österreichische Steuer angerechnet werden.
Für den Zinsvergleich heißt das: Bei gleichem Zins ist die österreichische Steuer auf Sparzinsen gleich hoch, egal ob die Bank im In- oder Ausland sitzt. Der Unterschied liegt im Aufwand, denn die Erklärung erledigst du selbst, in jedem Jahr, in dem Zinsen fließen. Aktuelle Angebote findest du unter Tagesgeld-Angebote in Österreich und Festgeld mit fixer Laufzeit.
Verlustausgleich: Was mit Verlusten passiert
Verkaufst du Wertpapiere mit Verlust, verrechnet die depotführende Bank diesen Verlust automatisch mit Gewinnen und Erträgen aus allen deinen Depots bei derselben Bank (§ 93 Abs. 6 EStG 1988). Hat sie für frühere Gewinne schon KESt abgezogen, schreibt sie dir diese wieder gut; die Gutschrift ist mit 27,5 % des Verlusts gedeckelt.
Ein Beispiel: Du verkaufst Aktie A mit 1.000 Euro Gewinn und Aktie B mit 400 Euro Verlust, beide im selben Depot und im selben Jahr. Die KESt fällt nur auf den Saldo von 600 Euro an. Das sind 165 Euro statt 275 Euro.
Drei Grenzen gelten. Verluste aus Wertpapieren und Derivaten dürfen nicht mit Zinsen aus Bankeinlagen verrechnet werden (§ 27 Abs. 8 Z 1 EStG 1988). Verluste aus Kapitalvermögen lassen sich nicht mit anderen Einkunftsarten wie deinem Gehalt ausgleichen. Und ein Vortrag nicht verrechneter Verluste in spätere Jahre ist nicht möglich.
Liegen deine Depots bei verschiedenen Banken, gleicht keine Bank die Verluste der anderen aus. Diesen Ausgleich holst du über die Verlustausgleichsoption in der Steuererklärung nach; zu viel abgezogene KESt wird dann angerechnet und erstattet (§ 97 Abs. 2 EStG 1988). Wie das im Depot konkret abläuft, erklärt der Ratgeber KESt auf Aktien und ETFs.
Verluste aus Aktien, ETFs oder Anleihen kannst du nicht mit Zinsen vom Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld verrechnen. Findet ein Verlust im selben Jahr keine Gewinne oder Erträge, mit denen er verrechnet werden darf, verfällt er, weil ein Verlustvortrag nicht zulässig ist.
Regelbesteuerungsoption: KESt zurückholen
Für Menschen mit geringem Einkommen sind die Sondersteuersätze nicht immer günstig. Wäre deine Steuer nach dem progressiven Einkommensteuertarif niedriger als die KESt, kannst du in der Steuererklärung die Regelbesteuerungsoption beantragen (§ 27a Abs. 5 EStG 1988). Dann werden deine Kapitalerträge nach dem Tarif besteuert, die bereits abgezogene KESt wird angerechnet und der zu viel bezahlte Teil erstattet.
Die Option gilt nur ganz oder gar nicht. Du kannst sie nicht für ein einzelnes Sparbuch oder Depot wählen, sondern nur für alle Kapitalerträge, die einem Sondersteuersatz unterliegen. Vermittelst du einen Alleinverdiener- oder Kinderabsetzbetrag, ist die Erstattung betraglich eingeschränkt.
Kosten wie Depotgebühren oder Finanzierungskosten darfst du bei Kapitalerträgen mit Sondersteuersatz nicht abziehen, auch dann nicht, wenn du die Regelbesteuerungsoption wählst.
Wann die KESt für dich erledigt ist und wann nicht
Erledigt durch den Abzug
- Zinsen von Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld bei einer Bank mit Sitz oder Zweigstelle in Österreich
- Dividenden und Kursgewinne in einem Depot bei einem steuereinfachen Broker
- Gewinne und Verluste aus Wertpapieren in Depots bei derselben Bank
Du musst selbst tätig werden
- Zinsen einer Bank ohne Sitz oder Zweigstelle in Österreich und Erträge aus einem Auslandsdepot: Angabe in der Steuererklärung
- Zinsen aus einem Privatdarlehen: keine KESt, Besteuerung nach dem Tarif
- Grenzfall Gemeinschaftsdepot: Für Depots mit mehreren Inhabern führt die Bank keinen automatischen Verlustausgleich durch (§ 93 Abs. 6 Z 4 lit. d EStG 1988); Verluste lassen sich nur über die Steuererklärung verrechnen
- Grenzfall Depotübertrag: Beauftragst du die bisherige Bank nicht, der neuen Bank die Anschaffungskosten mitzuteilen, kann der Übertrag steuerlich wie ein Verkauf behandelt werden (§ 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988); rechnet die neue Bank mangels Anschaffungskosten mit pauschalen Werten, entfällt die Endbesteuerung
Für Sparerinnen und Sparer mit Konto bei einer österreichischen Bank ist die KESt ein erledigter Posten: 25 % gehen automatisch ans Finanzamt, mehr ist nicht zu tun. Wer ein Depot führt oder bei einer ausländischen Bank anlegt, braucht dagegen zwei Informationen vor dem Abschluss: welcher Satz auf den Ertrag fällt und ob der Anbieter die KESt abzieht.
Konkrete Empfehlung: Prüfe vor jeder Kontoeröffnung und jedem Depotwechsel, ob der Anbieter die österreichische KESt einbehält. Wenn nicht, plane die jährliche Beilage E 1kv ein und lass beim Depotübertrag die Anschaffungskosten an die neue Bank übermitteln. Wenn du Depots in Österreich vergleichen willst, achte neben den Kosten auf genau diesen Punkt.
Häufige Fragen zur KESt
Die KESt beträgt 25 % auf Zinsen aus Geldeinlagen und nicht verbrieften Forderungen bei Kreditinstituten, also etwa auf Sparbuch-, Tagesgeld-, Festgeld- und Girokontozinsen. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen, darunter Dividenden, Kursgewinne, Fondserträge, Anleihezinsen und Kryptowährungen, beträgt sie 27,5 % (§ 27a Abs. 1 EStG 1988, Stand September 2026).
Was ist die KESt leicht erklärt?Die KESt ist die Steuer auf Erträge aus deinem Geld: Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapieren oder Kryptowährungen. Eine österreichische Bank oder ein österreichischer Broker zieht sie direkt vom Ertrag ab und überweist sie an das Finanzamt. Damit ist die Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel erledigt.
Wann muss man KESt bezahlen?Bei einer inländischen Bank oder einem inländischen Broker zahlst du die KESt nicht selbst: Sie wird abgezogen, sobald dir der Ertrag zufließt, etwa bei der Zinsgutschrift, der Ausschüttung oder dem Verkauf. Nur wenn kein Abzug erfolgt, etwa bei einer ausländischen Bank, erklärst du die Erträge in der Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr, und das Finanzamt setzt die Steuer fest.
Wie rechnet man KESt aus?Du multiplizierst den Ertrag mit dem Satz: Zinsen aus Bankeinlagen mit 25 %, alle anderen Kapitalerträge mit 27,5 %. Bei Kursgewinnen ist der Ertrag der Unterschied zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten. 200 Euro Sparzinsen ergeben 50 Euro KESt, 1.000 Euro Kursgewinn ergeben 275 Euro KESt.
Gibt es einen Freibetrag bei der KESt?Nein. Einen Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben, sieht das EStG 1988 bei der KESt nicht vor. Besteuert wird der bezogene Ertrag, Kosten wie Depotgebühren darfst du nicht abziehen. Liegt dein Einkommen so niedrig, dass der Tarif günstiger wäre, kannst du dir zu viel bezahlte KESt über die Regelbesteuerungsoption zurückholen.
Wie viel Steuern bei 100.000 Euro Gewinn?Handelt es sich um 100.000 Euro Kursgewinn aus Wertpapieren oder Kryptowährungen, fallen 27,5 % an, also 27.500 Euro KESt. Stammen die 100.000 Euro aus Zinsen auf Bankeinlagen, sind es 25 %, also 25.000 Euro. Der Sondersteuersatz gilt unabhängig von deinem übrigen Einkommen, es sei denn, du wählst die Regelbesteuerungsoption.
Muss ich Zinsen einer ausländischen Bank selbst versteuern?Ja, wenn die Bank keine österreichische KESt abzieht. Das ist bei Banken ohne Sitz oder Zweigstelle in Österreich der Regelfall. Du gibst die Zinsen dann in der Einkommensteuererklärung an (Beilage E 1kv), besteuert werden sie mit demselben Satz von 25 % wie bei einer inländischen Bank.
Rechtsstand: EStG 1988 §§ 27, 27a, 93 und 97 in der tagesaktuellen Fassung (RIS, abgerufen am 10.09.2026). Quellen: Bundesministerium für Finanzen, „Besteuerung inländischer sowie im Inland bezogener Kapitalerträge“ (Stand 01.01.2026) und „Allgemeine Informationen zu Einkünften aus Kapitalvermögen“; oesterreich.gv.at, „Kapitalertragsteuer (KESt)“ (Stand 20.01.2026); BMF-Findok, Erlass zur Besteuerung von Kapitalvermögen; Wirtschaftskammer Österreich, „Besteuerung von Kapitalvermögen“.
Datenstand: September 2026. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.