
KESt auf Aktien & ETFs: Steuern beim Depot in Österreich
Die KESt betrügt in &Österreich 27,5 % auf Kursgewinne, Dividenden und ETF-Erträge. Einen Freibetrag wie in Deutschland gibt es nicht. Wir erklären dir, wie die Kapitalertragsteuer funktioniert, was steuereinfache Broker automatisch erledigen und wie du den Verlustausgleich für dich nutz.
Kapitalertragsteuer in Österreich: Was du als Anleger wissen musst
- 💰 KESt-Satz: 27,5 % auf Kursgewinne, Dividenden und ETF-Erträge – ab dem ersten Euro, ohne Freibetrag (Stand 2026)
- 🏦 Steuereinfach: Inländische Broker (Flatex, DADAT, Trade Republic u. a.) führen die KESt automatisch ans Finanzamt ab
- 📉 Verlustausgleich: Realisierte Verluste werden innerhalb des Depots automatisch gegengerechnet – aber kein Verlustvortrag ins Folgejahr
- 🌍 Quellensteuer: Bei ausländischen Dividenden werden bis zu 15 % DBA-Quellensteuer auf die KESt angerechnet
Du investierst in Aktien oder ETFs und fragst dich, wie viel Steuern in Österreich anfallen? Grundsätzlich gilt: Auf Kapitalerträge aus Wertpapieren zahlst du 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt). Laut BMF (Bundesministerium für Finanzen) wurde der Steuersatz 2016 von 25 % auf diesen Wert angehoben. Nach aktuellem Stand (2026) betrifft er Kursgewinne, Dividenden und Fondsausschüttungen gleichermaßen.
Ein entscheidender Vorteil: Die KESt wirkt als Endbesteuerung. Das bedeutet, dass deine Kapitalerträge mit dem KESt-Abzug vollständig versteuert sind. Du musst sie nicht zusätzlich in deine Einkommensteuererklärung aufnehmen – zumindest dann, wenn du ein Depot bei einem steuereinfachen Broker in Österreich hast. Eine KESt-Befreiung gibt es für Privatanleger in Österreich nicht.
Die Rechtsgrundlage bildet das Einkommensteuergesetz 1988, insbesondere § 27a EStG. Dort ist der Sondersteuersatz von 27,5 % für Einkünfte aus Kapitalvermögen festgelegt. Die KESt wird beim Zufluss einbehalten – also beim Verkauf (Kursgewinne) oder bei der Ausschüttung (Dividenden).
Welche Erträge unterliegen der KESt?
Nicht alle Kapitalerträge werden gleich besteuert. Hier ist der Überblick, welcher Steuersatz für welche Ertragsart gilt:
Kursgewinne
Wenn du Aktien, ETFs, Fonds oder Anleihen mit Gewinn verkaufst, fällt auf den realisierten Kursgewinn 27,5 % KESt an. Entscheidend: Nur realisierte Gewinne werden besteuert. Solange du deine Wertpapiere hältst, zahlst du keine Steuer – egal wie stark der Kurs gestiegen ist.
Dividenden
Dividenden von österreichischen und ausländischen Aktien unterliegen ebenfalls dem Steuersatz von 27,5 %. Bei ausländischen Dividenden spielt zusätzlich die Quellensteuer eine Rolle (dazu mehr im Abschnitt über Doppelbesteuerungsabkommen).
Zinsen
Hier gibt es eine wichtige Unterscheidung: Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten werden mit dem niedrigeren Satz von 25 % besteuert. Zinsen aus Anleihen und anderen Wertpapieren hingegen mit 27,5 %.
Ausschüttungsgleiche Erträge bei ETFs und Fonds
Besonders bei thesaurierenden ETFs ist die steuerliche Behandlung oft unklar. Diese Fonds schütten keine Erträge aus, sondern legen sie automatisch wieder an. Trotzdem fallen sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge an – also fiktive Zuflüsse, die steuerlich wie echte Ausschüttungen behandelt werden und der KESt unterliegen.
| Ertragsart | KESt-Satz | Beispiel |
|---|---|---|
| Kursgewinne (Aktien, ETFs, Fonds) | 27,5 % | Verkauf einer Aktie mit 500 EUR Gewinn |
| Dividenden | 27,5 % | 1.000 EUR Dividende von einer AT-Aktie |
| Zinsen (Sparbuch, Girokonto) | 25,0 % | Sparbuch-Zinsen von 200 EUR |
| Zinsen (Anleihen) | 27,5 % | Anleihezinsen von 300 EUR |
| Ausschüttungsgleiche Erträge | 27,5 % | Thesaurierender ETF-Ertrag |
KESt berechnen: Beispielrechnungen
Damit du ein Gefühl für die tatsächliche Steuerbelastung bekommst, hier drei typische Szenarien:
Beispiel 1 – Kursgewinn bei Aktienverkauf:
Du kaufst Aktien um 1.000 EUR und verkaufst sie später um 1.500 EUR. Dein Kursgewinn beträgt 500 EUR. Davon gehen 27,5 % als KESt ab:
- Kursgewinn: 500 EUR
- KESt (27,5 %): 137,50 EUR
- Nettogewinn: 362,50 EUR
Beispiel 2 – Dividende:
Du erhältst 1.000 EUR Dividende von einer österreichischen Aktie:
- Bruttodividende: 1.000 EUR
- KESt (27,5 %): 275 EUR
- Nettodividende: 725 EUR
Beispiel 3 – ETF-Sparplan:
Du hast über mehrere Jahre 10.000 EUR in einen ETF-Sparplan eingezahlt. Der ETF ist jetzt 12.000 EUR wert und du verkaufst alles:
- Kursgewinn: 2.000 EUR
- KESt (27,5 %): 550 EUR
- Nettobetrag: 11.450 EUR
Kein Freibetrag in Österreich: Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Sparerpauschbetrag und keinen Freibetrag für Kapitalerträge. Die KESt fällt ab dem ersten Euro Gewinn an. In Deutschland bleiben Kapitalerträge bis 1.000 EUR pro Jahr steuerfrei – diesen Vorteil gibt es in Österreich nicht.
Steuereinfach vs. nicht steuereinfach: Was ist der Unterschied?
In Österreich ist der Begriff „steuereinfach“ ein zentrales Kriterium bei der Broker-Wahl. Was steckt dahinter?
Ein steuereinfacher Broker hat seinen Sitz in Österreich (oder eine österreichische Niederlassung) und übernimmt den kompletten KESt-Abzug für dich. Er berechnet die Steuer automatisch, führt sie ans zuständige Finanzamt ab und erstellt den Verlustausgleich innerhalb deines Depots. Du musst dich um nichts kümmern.
Bei einem nicht-steuereinfachen Broker – typischerweise mit Sitz im Ausland – bist du hingegen selbst verantwortlich. Du musst deine Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung (Formular E1 mit Beilage E1kv) angeben und die KESt selbst abführen.
| Merkmal | Steuereinfach | Nicht steuereinfach |
|---|---|---|
| KESt-Abzug | Automatisch durch Broker | Selbst in Steuererklärung |
| Verlustausgleich | Automatisch im Depot | Manuell über E1kv |
| Formulare nötig? | Nein | Ja (E1 + E1kv) |
| Beispiel-Broker | Flatex AT, DADAT, Trade Republic, easybank, Erste Bank, Raiffeisen | Scalable Capital, Interactive Brokers |
Wenn du dir den Steueraufwand sparen möchtest, empfiehlt sich ein steuereinfacher Broker. Im Depot-Vergleich findest du eine aktuelle Übersicht aller Anbieter mit Steuereinfach-Filter. Ein Überblick über die Gebühren findest du im Ratgeber Was kostet ein Depot?.
Verlustausgleich: So nutzt du Verluste steuerlich
Nicht jedes Investment läuft gut – aber Verluste haben zumindest einen steuerlichen Silberstreifen. Der KESt-Verlustausgleich ermöglicht es dir, realisierte Verluste mit Gewinnen und anderen Kapitalerträgen im selben Jahr gegenzurechnen.
Automatischer Verlustausgleich im Depot
Bei einem steuereinfachen Broker passiert der Verlustausgleich automatisch innerhalb deines Depots. Die Bank verrechnet Gewinne und Verluste laufend und passt die KESt entsprechend an.
Beispiel: Du verkaufst Aktie A mit 500 EUR Gewinn und Aktie B mit 300 EUR Verlust. Statt 137,50 EUR KESt (auf 500 EUR) zahlst du nur KESt auf den Nettobetrag:
- Nettogewinn: 500 EUR − 300 EUR = 200 EUR
- KESt (27,5 %): 55 EUR (statt 137,50 EUR)
Depotübergreifender Ausgleich
Hast du Depots bei mehreren Banken, erfolgt der Ausgleich nicht automatisch zwischen den Depots. Dafür musst du eine Einkommensteuererklärung mit der Beilage E1kv einreichen, in der du die Erträge und Verluste aller Depots zusammenführst.
Was kann gegengerechnet werden?
Der Verlustausgleich umfasst alle Kapitalerträge mit dem Sondersteuersatz von 27,5 %: Kursgewinne, Dividenden, Anleihezinsen, ausschüttungsgleiche Erträge und seit 2022 auch Krypto-Gewinne. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Wertpapierarten – Aktienverluste können also auch mit Dividenden oder ETF-Gewinnen verrechnet werden.
Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen
Investierst du in ausländische Aktien, wird oft schon im Herkunftsland eine Quellensteuer auf Dividenden einbehalten. Damit du nicht doppelt besteuert wirst, hat Österreich mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.
Grundsätzlich gilt: Bis zu 15 % ausländische Quellensteuer werden automatisch auf die österreichische KESt angerechnet. Dein steuereinfacher Broker erledigt das in der Regel von selbst.
Beispiel US-Dividende:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bruttodividende | 1.000 EUR |
| US-Quellensteuer (15 %) | −150 EUR |
| Österreichische KESt (27,5 % − 15 %) | −125 EUR |
| Nettodividende | 725 EUR |
Die Gesamtbelastung bleibt bei 27,5 %. Allerdings ziehen manche Länder mehr als die im DBA vereinbarten 15 % ab. Die Schweiz etwa behält 35 % Verrechnungssteuer ein. In diesem Fall kannst du die Differenz (20 %) direkt beim Schweizer Finanzamt zurückfordern.
Steuererklärung: Wann musst du aktiv werden?
In den meisten Fällen musst du als Privatanleger mit einem österreichischen Broker nichts tun. Hier die drei häufigsten Szenarien:
Fall 1: Steuereinfacher Broker, ein Depot
Dein Broker führt die KESt automatisch ab. Du musst die Erträge nicht in der Steuererklärung angeben. Die Endbesteuerung greift.
Fall 2: Nicht-steuereinfacher Broker (Auslandsdepot)
Du bist verpflichtet, alle Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung (Formular E1 mit Beilage E1kv) zu deklarieren und die KESt selbst abzuführen. Hierfür brauchst du die Jahressteuerbescheinigung deines Brokers.
Fall 3: Mehrere Depots, depotübergreifender Verlustausgleich
Auch wenn alle Broker steuereinfach sind, erfolgt kein automatischer Ausgleich zwischen verschiedenen Banken. Willst du Verluste von Bank A mit Gewinnen von Bank B verrechnen, musst du die Beilage E1kv einreichen.
👉 Wenn du ein unkompliziertes Steuerleben bevorzugst, wähle einen Broker mit automatischem Steuerabzug und halte idealerweise nur ein Depot. Möchtest du zwischen Anbietern wechseln, erfährst du im Ratgeber zum Depot übertragen, worauf du achten solltest. Eine Übersicht aller Online Broker in Österreich findest du ebenfalls bei uns.
Zusammengefasst: Die KESt in Österreich ist mit 27,5 % ein fixer Steuersatz auf Wertpapiererträge, der bei steuereinfachen Brokern vollautomatisch abgeführt wird. Die größten Fallstricke sind fehlende Freibeträge, kein Verlustvortrag und die Quellensteuer-Rückforderung bei ausländischen Dividenden.
