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Kredit vorzeitig ablösen: Rechte, Kosten & Anleitung
Kredit

Kredit vorzeitig ablösen: Rechte, Kosten & Anleitung

Alexander SengerAlexander Senger
|
21. Februar 2026
Aktualisiert: 3. April 2026

Du willst deinen Kredit vorzeitig zurückzahlen? Hier erfährst du, welche Kosten anfallen, was das Gesetz sagt und wie du Schritt für Schritt vorgehst.

Das Wichtigste zur vorzeitigen Kreditablösung

  • ⚖️ Dein Recht: Du kannst deinen Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen (§16 VKrG)
  • 💰 Maximale Kosten: 1% Vorfälligkeitsentschädigung bei Fixzins (0,5% bei ≤1 Jahr Restlaufzeit)
  • ✅ Kostenlos bei: Variablem Zinssatz und Sondertilgungen bis 10.000 EUR/Jahr
  • 📋 So geht’s: Restschuld anfordern → Kosten berechnen → Kündigung schreiben → Betrag überweisen

Du hast eine Erbschaft bekommen, einen Bonus erhalten oder einen günstigeren Kredit gefunden? In Österreich hast du das gesetzliche Recht, deinen Kredit jederzeit vorzeitig zurückzuzahlen. Allerdings darf die Bank in bestimmten Fällen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Was das kostet und wann du komplett kostenlos aussteigst, erfährst du hier.

Was kostet es, einen Kredit vorzeitig abzulösen?

Die Kosten hängen von deinem Kredittyp und der Restlaufzeit ab. Grundsätzlich gilt: Bei einem variabel verzinsten Kredit zahlst du keine Vorfälligkeitsentschädigung. Bei einem Fixzinskredit darf die Bank maximal 1% der vorzeitig zurückgezahlten Summe verlangen.

Kredittyp Restlaufzeit Max. Vorfälligkeitsentschädigung
Fixzins Mehr als 1 Jahr 1% des zurückgezahlten Betrags
Fixzins 1 Jahr oder weniger 0,5% des zurückgezahlten Betrags
Fixzins (bis 10.000 EUR/Jahr) Egal 0 EUR (Freibetrag gemäß §16 VKrG)
Variabel verzinst Egal 0 EUR
Innerhalb der Kündigungsfrist Egal 0 EUR

Gut zu wissen: Bei Fixzinskrediten kannst du jedes Jahr bis zu 10.000 EUR kostenlos sondertilgen (§16 Abs 3 VKrG) – ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnen darf. Erst wenn du diesen Freibetrag überschreitest, fallen Kosten an.

Konkretes Berechnungsbeispiel

Du hast einen Fixzinskredit mit 10.000 EUR Restschuld und einer Restlaufzeit von 2 Jahren. Du willst den gesamten Betrag auf einmal zurückzahlen.

Restschuld 10.000 EUR
Freibetrag (10.000 EUR/Jahr) −10.000 EUR
Vorfälligkeitsentschädigung (1%) max. 0 EUR

In diesem Fall zahlst du also gar keine Vorfälligkeitsentschädigung, weil der Freibetrag von 10.000 EUR pro Jahr greift.

Anderes Beispiel: Bei 25.000 EUR Restschuld und 2 Jahren Restlaufzeit:

Restschuld 25.000 EUR
Freibetrag −10.000 EUR
Betrag über Freibetrag 15.000 EUR
Max. VFE (1% von 15.000 EUR) max. 150 EUR

Deine Ersparnis an Zinsen liegt bei einem typischen Effektivzins von 7% über 2 Jahre bei rund 1.820 EUR. Abzüglich der 150 EUR Vorfälligkeitsentschädigung sparst du also etwa 1.670 EUR. Wenn du nach günstigeren Konditionen suchst, lohnt sich ein Blick auf unseren Kreditvergleich für Österreich.

Wann lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung?

Die vorzeitige Rückzahlung lohnt sich fast immer, wenn du das Geld nicht anderweitig besser anlegen kannst. Besonders sinnvoll ist sie in diesen Situationen:

Sinnvoll, wenn:

  • Dein Kredit hat einen hohen Effektivzins (über 5%)
  • Du hast einen Fixzinskredit und die VFE ist gering
  • Du hast einen variabel verzinsten Kredit (0 EUR VFE)
  • Du planst eine Umschuldung zu besseren Konditionen
  • Du hast unerwartetes Geld (Erbschaft, Bonus, Abfertigung)

Weniger sinnvoll, wenn:

  • Dein Kredit hat einen sehr niedrigen Zinssatz (unter 3%)
  • Du könntest das Geld in eine Anlage mit höherer Rendite investieren
  • Die Restlaufzeit ist nur noch wenige Monate
  • Du bräuchtest eine Notfallreserve und hättest danach kein Polster

Schritt für Schritt: Kredit vorzeitig ablösen

1

Kreditvertrag prüfen

Schau in deinen Kreditvertrag: Ist der Zinssatz fix oder variabel? Gibt es eine Sondertilgungsklausel? Bei variablem Zins zahlst du keine Vorfälligkeitsentschädigung. Mit unserem Kreditrechner kannst du die Ersparnis schnell überschlagen.

2

Restschuld bei der Bank anfordern

Kontaktiere deine Bank und fordere eine aktuelle Restschuldaufstellung an. Diese muss den genauen Betrag, die noch ausstehenden Zinsen und eine eventuell fällige Vorfälligkeitsentschädigung enthalten.

3

Vorfälligkeitsentschädigung prüfen

Vergleiche die berechnete VFE mit den gesetzlichen Höchstgrenzen (1% bzw. 0,5%). Falls die Bank mehr verlangt, weise sie auf §16 VKrG hin. Laut Arbeiterkammer verlangen manche Banken zu hohe Gebühren – überprüfen lohnt sich.

4

Schriftliche Rückzahlung ankündigen

Kündige die vorzeitige Rückzahlung schriftlich an. Bei Fixzinskrediten beachte eine eventuell vereinbarte Kündigungsfrist (max. 6 Monate). Bei variablen Krediten reicht die im Vertrag genannte Frist.

5

Betrag überweisen und Bestätigung einholen

Überweise den Gesamtbetrag (Restschuld + VFE) und fordere eine schriftliche Bestätigung an, dass der Kredit vollständig getilgt ist. Bewahre diese Bestätigung auf.

Sonderfälle: Sondertilgung, Umschuldung & Rücktritt

Sondertilgung statt Gesamtablösung

Du musst nicht den gesamten Kredit auf einmal ablösen. Bei vielen Anbietern kannst du auch eine Sondertilgung leisten – also einen größeren Betrag zusätzlich zur monatlichen Rate einzahlen. Das reduziert die Restschuld und verkürzt die Laufzeit.

Bei Fixzinskrediten gilt: Bis 10.000 EUR pro Jahr sind laut Gesetz ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich (§16 Abs 3 VKrG). Viele Banken in Österreich bieten darüber hinaus vertragliche Sondertilgungsrechte an.

Umschuldung: Neuer Kredit, bessere Konditionen

Wenn du deinen bestehenden Kredit durch einen günstigeren ablöst, spricht man von einer Umschuldung. Dabei zahlst du den alten Kredit mit dem neuen vorzeitig zurück. Das lohnt sich besonders, wenn die Zinsdifferenz zwischen altem und neuem Kredit die Vorfälligkeitsentschädigung übersteigt. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Thema Kredit umschulden.

14-Tage-Rücktrittsrecht – nicht verwechseln

Das 14-tägige Rücktrittsrecht (§12 VKrG) ist etwas anderes als die vorzeitige Rückzahlung. In den ersten 14 Tagen nach Vertragsabschluss kannst du ohne Angabe von Gründen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditvertrag zurücktreten. Dieses Recht gilt nur einmal und nur innerhalb der Frist.

Bearbeitungsgebühr zurückfordern

Seit dem EuGH-Urteil „Lexitor“ (C-383/18, 11. September 2019) und der österreichischen Gesetzesnovelle vom 1. Jänner 2021 müssen Banken bei vorzeitiger Rückzahlung alle Kosten anteilig reduzieren – also auch einmalige Bearbeitungsgebühren. Der OGH hat 2025 zudem entschieden (7 Ob 169/24i), dass prozentual bemessene Bearbeitungsgebühren in vielen Fällen unzulässig sind. Falls du eine Bearbeitungsgebühr gezahlt hast, prüfe, ob du einen Rückerstattungsanspruch hast. Mehr Infos dazu unter Bearbeitungsgebühr zurückfordern.

Deine Rechte auf einen Blick

Grundsätzlich gilt: Das österreichische Verbraucherkreditgesetz (VKrG §16) gibt dir das Recht, deinen Kredit jederzeit vorzeitig zurückzuzahlen. Die Bank darf maximal 1% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr nur 0,5%. Bei variabel verzinsten Krediten darf gar keine Entschädigung verlangt werden.

Regelung Verbraucherkredit (VKrG) Immobilienkredit (HIKrG)
Vorzeitige Rückzahlung Jederzeit Jederzeit
Max. VFE (>1 Jahr) 1% Bis zu 1% (seit 2016)
Max. VFE (≤1 Jahr) 0,5% 0,5%
VFE bei variablem Zins 0 EUR 0 EUR (bei Einhaltung der Kündigungsfrist)
Freibetrag (Fixzins) 10.000 EUR/Jahr 10.000 EUR/Jahr
EuGH Lexitor: Alle Kosten anteilig Ja Nur laufzeitabhängige (EuGH C-555/21)

Achtung: Bei Hypothekarkrediten mit einer Laufzeit ab 10 Jahren kann die Vorfälligkeitsentschädigung laut HIKrG bis zu 4% betragen – deutlich mehr als bei Verbraucherkrediten. Prüfe daher genau, welchem Gesetz dein Kreditvertrag unterliegt.

Wenn du nach einem günstigeren Kredit suchst, vergleiche aktuelle Angebote auf unserer Seite Kredit Österreich.

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

Registrierung

§34c & §34d GewO

Mehr erfahren

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Inhaltsverzeichnis

  • Das Wichtigste zur vorzeitigen Kreditablösung
  • Was kostet es, einen Kredit vorzeitig abzulösen?
  • Wann lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung?
  • Schritt für Schritt: Kredit vorzeitig ablösen
  • Sonderfälle: Sondertilgung, Umschuldung & Rücktritt
  • Deine Rechte auf einen Blick

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