Referenzkonto
Ein Referenzkonto ist das auf deinen Namen lautende Zahlungskonto, das du bei der Eröffnung eines Sparkontos, eines Festgelds oder eines Depots angibst. Auszahlungen gehen nur auf dieses eine Konto. Hier liest du, welche Konten in Österreich zugelassen sind, warum kein Gesetz die Bindung vorschreibt und wie du das Konto wechselst.
Was du über das Referenzkonto wissen musst
- 🏦 Definition: Das Referenzkonto ist ein Zahlungskonto auf deinen Namen, meist dein Giro- oder Gehaltskonto. Österreichische Banken lassen Auszahlungen aus Sparkonten, Festgeldern und Depots nur auf dieses Konto laufen.
- ⚖️ Rechtsgrundlage: Keine. Kein österreichisches Gesetz schreibt ein Referenzkonto vor, die Bindung steht in den Bedingungen der Banken. Nur wenn eine Bank bei der Eröffnung auf den Ausweis verzichtet, muss die erste Zahlung über ein Konto auf deinen Namen laufen (§ 6 Abs 4 Z 4 FM-GwG).
- 📕 Sparbuch: Ein klassisches Sparbuch scheidet als Referenzkonto aus. Über eine Spareinlage darf nicht per Überweisung verfügt werden, eine Überweisung auf die Spareinlage ist dagegen zulässig (§ 32 Abs 3 BWG).
- 🔁 Wechsel: Der gesetzliche Kontowechsel-Service (§§ 14 bis 20 VZKG) gilt nur für Zahlungskonten. Dein Sparkonto ist keines, deshalb musst du ein neues Referenzkonto bei jeder Anlagebank einzeln melden.
Was ist ein Referenzkonto?
Ein Referenzkonto, in österreichischen Bedingungen auch Referenzbankverbindung genannt, ist ein auf dich lautendes Zahlungskonto, das du bei der Eröffnung eines Anlagekontos bekannt gibst. Über dieses Konto zahlst du ein, dorthin zahlt die Bank aus, an ein anderes Konto überweist sie vom Anlagekonto aus nicht.
Der Begriff beschreibt eine Rolle, keine Kontoart. Dein Gehaltskonto wird zum Referenzkonto, sobald du es als Gegenkonto hinterlegst, und kann diese Rolle für mehrere Anlagen bei verschiedenen Banken gleichzeitig übernehmen.
Ein Tagesgeldkonto in Österreich ist ein Anlagekonto und dient nicht dem Zahlungsverkehr. Es kann weder Miete überweisen noch Lastschriften einlösen. Willst du über das Guthaben verfügen, überweist du es zuerst auf dein Referenzkonto und zahlst von dort. Bei Festgeld, das in den Bedingungen oft Termingeld heißt, gehen Kapital und Zinsen am Ende der Bindungsfrist denselben Weg.
Dass ein solches Sparkonto rechtlich kein Zahlungskonto ist, hat der Europäische Gerichtshof für einen österreichischen Fall entschieden: Ein Sparkonto mit täglicher Fälligkeit, auf das und von dem Einzahlungen und Abhebungen nur über ein Girokonto möglich sind, fällt nicht unter den Begriff Zahlungskonto (Urteil vom 04.10.2018, C-191/17). Der Oberste Gerichtshof hat daraus gezogen, dass das Zahlungsdienstegesetz auf solche Online-Sparkonten nicht anwendbar ist (4 Ob 207/18x vom 27.11.2018). Für dich heißt das: Dein Sparkonto lebt nach den Bedingungen der Bank, nicht nach den Regeln für Zahlungskonten.
Schreibt ein Gesetz das Referenzkonto vor?
Nein. In keinem österreichischen Gesetz steht, dass du für ein Sparkonto, ein Festgeld oder ein Depot ein Referenzkonto angeben musst. Die Pflicht stammt aus den Sonderbedingungen der Banken. Weder das Bankwesengesetz noch das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz noch das Zahlungsdienstegesetz 2018 kennen den Begriff in dieser Form.
Eine einzige Stelle im Geldwäscherecht verlangt ein Konto auf deinen Namen, und sie zielt auf etwas anderes. Eröffnest du ohne persönlichen Kontakt, darf die Bank die persönliche Vorlage des Lichtbildausweises durch eine von vier Sicherungsmaßnahmen ersetzen: Online-Identifikation per Video, elektronischer Ausweis, qualifizierte elektronische Signatur samt Ausweiskopie oder die Abwicklung der ersten Zahlung über ein Konto, das im Namen des Kunden bei einem Kreditinstitut eröffnet wurde (§ 6 Abs 4 FM-GwG). Nur die vierte Variante verlangt dieses Konto, sie betrifft die erste Einzahlung, nicht die Auszahlung, und sie steht zur Wahl. Eine Bank, die dich per Video oder ID Austria identifiziert, braucht sie nicht.
Die Banken selbst begründen die Bindung mit Sicherheit: Weil Auszahlungen nur auf ein Konto auf deinen Namen gehen, kann jemand mit gestohlenen Zugangsdaten das Guthaben nicht auf ein fremdes Konto umleiten. Das ist ein nachvollziehbares Argument, aber ein vertragliches, kein gesetzliches.
Stand: 16.09.2026. Quellen: § 6 Abs 4 FM-GwG und § 32 BWG in der geltenden Fassung (RIS), EuGH 04.10.2018 C-191/17, OGH 27.11.2018 4 Ob 207/18x.
Warum ein Sparbuch kein Referenzkonto sein kann
Für das klassische Sparbuch gilt eine Regel, die es als Gegenkonto ausschließt. Über eine Spareinlage darf nicht durch Überweisung oder Scheck verfügt werden, eine Überweisung auf die Spareinlage ist dagegen ausdrücklich zulässig (§ 32 Abs 3 BWG). Geld kommt also hinein, per Überweisung aber nicht wieder heraus. Ausnahmen bestehen nur, wenn ein Gericht das im Verlassenschafts-, Vormundschafts- oder Pflegschaftsverfahren anordnet.
Dazu kommt: Auszahlungen aus einer Spareinlage dürfen nur gegen Vorlage der Sparurkunde geleistet werden (§ 32 Abs 2 BWG). Ein Konto, bei dem du für jede Auszahlung das Buch vorlegen musst, taugt nicht als automatisches Auszahlungsziel. Wie das Sparbuch im Detail funktioniert, liest du im eigenen Eintrag.
Online-Sparkonten funktionieren anders. Deren Bedingungen sehen den Kontoübertrag auf das Referenzkonto ausdrücklich vor, und viele Banken erlauben zusätzlich eine Barauszahlung am Schalter an den Kontoinhaber selbst, nicht aber an Bevollmächtigte oder Zeichnungsberechtigte.
Welche Konten österreichische Banken zulassen
Die Bedingungen unterscheiden sich, diese vier Anforderungen findest du aber in fast allen:
- Zahlungskonto: Das Referenzkonto muss für den Zahlungsverkehr geeignet sein, also in der Regel ein Giro- oder Gehaltskonto. Ein zweites Sparkonto erfüllt das meist nicht, weil es selbst nur an sein eigenes Referenzkonto überweisen kann.
- Auf deinen Namen: Ein Konto des Partners, der Eltern oder einer Firma akzeptieren die Banken für dein Einzelkonto nicht.
- Andere Bank erlaubt: Das Referenzkonto darf bei einer anderen Bank liegen als die Geldanlage. Genau so lag der Fall, den der Oberste Gerichtshof entschieden hat.
- SEPA-Raum: Viele österreichische Banken lassen jedes auf dich lautende Zahlungskonto im SEPA-Raum zu, nicht nur eines bei einer österreichischen Bank. Einzelne Institute beschränken sich auf Konten in Österreich, das steht in den Bedingungen.
Bei Einzahlungen sind die Regeln uneinheitlicher. Manche Banken nehmen Überweisungen von jedem Konto auf deinen Namen an, andere buchen jede Einzahlung zurück, die nicht vom hinterlegten Referenzkonto kommt.
Referenzkonto und Verrechnungskonto
Beide Begriffe tauchen bei Depots nebeneinander auf und meinen nicht dasselbe. Das Verrechnungskonto liegt bei der Bank, die dein Depot führt, und bucht Käufe, Verkäufe, Dividenden und Zinsen. Das Referenzkonto ist dein Konto nach außen.
| Merkmal | Referenzkonto | Verrechnungskonto |
|---|---|---|
| Wo es liegt | bei einer Bank deiner Wahl, oft einer anderen als die Anlage | bei der Bank, die Depot oder Geldanlage führt |
| Wofür | Ein- und Auszahlungen zwischen dir und der Anlage | Abrechnung von Käufen, Verkäufen, Dividenden und Zinsen |
| Wer es eröffnet | du, meist besteht es schon | die Bank, meist automatisch mit dem Depot |
| Kontoart | Zahlungskonto mit IBAN, meist Girokonto | eigenes Konto der Depotbank, kein Zahlungskonto |
Stand: 16.09.2026. Grundlage: Vertragsbedingungen österreichischer Banken für Online-Sparkonten und Depots.
Führst du Gehaltskonto und Depot bei derselben Bank, übernimmt oft dasselbe Haus beide Rollen. Ein getrenntes Gegenkonto brauchst du dann meist nicht. Bei einer Direktbank ohne eigenes Girokonto ist das Referenzkonto dagegen der einzige Weg, an dein Geld zu kommen.
Gemeinschaftskonto als Referenzkonto
Führst du ein Sparkonto zu zweit, regeln die Bedingungen, welches Gegenkonto zulässig ist. Die Bedingungen für das Online Sparen der Raiffeisenbanken in der Fassung 2026 lassen beide Wege zu: Das Referenzkonto kann ein Gemeinschaftskonto der Kontomitinhaber sein, oder jeder Mitinhaber legt für Auszahlungen ein eigenes, auf ihn lautendes Referenzkonto fest.
Das ist mehr als eine Formalie. Liegt ein gemeinsames Konto dahinter, kann jeder Mitinhaber über ausgezahltes Geld verfügen. Legt jeder sein eigenes Gegenkonto fest, landet die Auszahlung dort, wo sie beantragt wurde. Welche Variante deine Bank anbietet, steht in ihren Bedingungen, nicht im Gesetz. Worauf du bei einem Gemeinschaftskonto in Österreich sonst achten solltest, zeigt der Vergleich.
Referenzkonto ändern
Der häufigste Anlass ist ein neues Gehaltskonto. Das neue Konto muss dieselben Bedingungen erfüllen wie das alte, vor allem auf deinen Namen lauten.
Neues Konto bereithalten
Das neue Konto muss eröffnet und aktiv sein. Halte die IBAN bereit.
Bei jeder Anlagebank einzeln melden
Du trägst das neue Konto im Electronic Banking der Anlagebank ein und gibst die Änderung frei, oder du reichst sie schriftlich ein. Manche Banken prüfen das Konto mit einer Testüberweisung über wenige Cent.
Bestätigung abwarten
Bis die Änderung wirksam ist, zahlt die Bank noch auf das alte Konto aus. Erst danach gehen Auszahlungen an das neue Konto.
Der gesetzliche Kontowechsel-Service nimmt dir diesen Schritt nicht ab. Er verpflichtet Zahlungsdienstleister, Daueraufträge, Lastschriftmandate und wiederkehrende Eingänge zwischen zwei Zahlungskonten zu übertragen (§§ 14 bis 20 VZKG), und er gilt nur für Konten, über die Zahlungen an Dritte und von Dritten laufen (§ 3 VZKG). Ein Sparkonto oder Depot erfüllt das nicht. Die dort hinterlegte Referenzbankverbindung musst du selbst ändern. Wie der Wechsel des Gehaltskontos abläuft, steht in der Anleitung zum Kontowechsel.
Schließe dein altes Konto erst, wenn alle Anlagebanken das neue Referenzkonto bestätigt haben. Sonst geht die nächste Auszahlung an ein Konto, das es nicht mehr gibt, und du wartest auf die Rücküberweisung.
Wann du ein Referenzkonto brauchst und wann nicht
Ein Referenzkonto brauchst du
- für ein Sparkonto oder Tagesgeld bei einer Bank, bei der du kein Girokonto führst
- für Festgeld, weil Kapital und Zinsen am Ende der Bindungsfrist dorthin fließen
- für ein Depot bei einem Online-Broker oder einer Direktbank
- bei Anbietern aus dem EU-Ausland, die in Österreich keine Filiale haben
Kein getrenntes Referenzkonto brauchst du
- wenn Gehaltskonto und Geldanlage bei derselben Bank liegen
- bei einem klassischen Sparbuch, über das du am Schalter gegen Vorlage der Sparurkunde verfügst
- bei einem Festgeld, das die Bank über dein bestehendes Sparkonto im selben Haus abwickelt: Es nutzt dessen Referenzkonto
Unsere Einschätzung: Nimm ein einziges Gehaltskonto als festes Referenzkonto für alle Sparkonten, Festgelder und Depots. Dann weißt du immer, wo Auszahlungen ankommen, und musst bei einem Wechsel nur eine Liste abarbeiten. Führe diese Liste tatsächlich: Weil der gesetzliche Kontowechsel-Service Sparkonten nicht erfasst, merkt sich niemand außer dir, bei welchen Banken die alte IBAN hinterlegt ist. Wo du ein Konto ohne Bedingungen bekommst, zeigt der Girokonto-Vergleich, passende Anlagen der Tagesgeld-Vergleich und der Festgeld-Vergleich.
Häufige Fragen zum Referenzkonto
Gemeint ist das Zahlungskonto auf deinen Namen, das du bei der Eröffnung eines Sparkontos, Festgelds oder Depots angibst. Es ist das einzige Konto, an das die Anlagebank auszahlt. Bei Krediten und Kreditkarten heißt oft auch jenes Konto so, von dem die Bank Raten oder die Monatsabrechnung einzieht.
Ist ein Girokonto ein Referenzkonto?Ein Giro- oder Gehaltskonto wird zum Referenzkonto, sobald du es bei einer Bank als Gegenkonto hinterlegst. Gleichbedeutend sind die Begriffe nicht: Girokonto beschreibt die Kontoart, Referenzkonto die Rolle. Weil die Banken ein Konto mit Zahlungsverkehr verlangen, ist es in der Praxis fast immer ein Girokonto.
Kann ein Tagesgeldkonto ein Referenzkonto sein?Bei einer anderen Bank meist nicht, weil ein Tagesgeld- oder Sparkonto in Österreich nicht dem Zahlungsverkehr dient und selbst nur an sein eigenes Referenzkonto überweisen kann. Innerhalb einer Bank ist es anders: Dort dient ein täglich fälliges Sparkonto oft als Gegenkonto für ein Festgeld desselben Hauses.
Kann mein Sparbuch das Referenzkonto sein?Nein. Über eine Spareinlage darf nicht durch Überweisung verfügt werden, eine Überweisung auf das Sparbuch ist dagegen zulässig (§ 32 Abs 3 BWG). Auszahlungen setzen zudem die Vorlage der Sparurkunde voraus (§ 32 Abs 2 BWG). Als automatisches Auszahlungsziel scheidet das Sparbuch damit aus.
Darf das Referenzkonto bei einer anderen Bank liegen?Ja, das ist der Normalfall. Österreichische Banken verlangen ein auf dich lautendes Zahlungskonto, viele lassen jedes Konto im SEPA-Raum zu. Genau diese Konstellation lag der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 27.11.2018 zugrunde, in der das Girokonto ausdrücklich auch bei einer anderen Bank liegen durfte. Einzelne Institute beschränken sich auf Konten in Österreich, das steht in ihren Bedingungen.
Schreibt das Geldwäscherecht ein Referenzkonto vor?Nein. Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz verlangt, dass die Bank dich identifiziert. Eröffnest du ohne persönlichen Kontakt, ist die Abwicklung der ersten Zahlung über ein Konto auf deinen Namen eine von vier zulässigen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 Abs 4 FM-GwG), neben Video-Identifikation, elektronischem Ausweis und qualifizierter elektronischer Signatur. Sie betrifft die erste Einzahlung und ist keine dauerhafte Pflicht zum Gegenkonto.
Wie ändere ich mein Referenzkonto?Du meldest das neue Konto bei jeder Anlagebank einzeln, im Electronic Banking oder schriftlich. Manche Banken prüfen es mit einer Testüberweisung. Der gesetzliche Kontowechsel-Service nach dem Verbraucherzahlungskontogesetz hilft dabei nicht, weil er nur zwischen Zahlungskonten wirkt. Bis die Änderung bestätigt ist, gehen Auszahlungen noch auf das alte Konto.
Was gilt beim Gemeinschaftskonto?Das regeln die Bedingungen der jeweiligen Bank. Nach den Bedingungen für das Online Sparen der Raiffeisenbanken (Fassung 2026) kann das Referenzkonto ein Gemeinschaftskonto der Mitinhaber sein, alternativ legt jeder Mitinhaber ein eigenes, auf ihn lautendes Referenzkonto fest. Ein Gesetz gibt dazu nichts vor.
Stand: 16.09.2026. Rechtsstand nach RIS (Bundesrecht konsolidiert): § 32 BWG, § 6 FM-GwG, §§ 3 und 14 bis 20 VZKG. Rechtsprechung: EuGH 04.10.2018, C-191/17; OGH 27.11.2018, 4 Ob 207/18x. Bankpraxis nach den Bedingungen für das Online Sparen der Raiffeisenbanken, Fassung 2026. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.