Lexikon

Realzins

Der Realzins ist der Zins, der dir nach Abzug der Inflation bleibt. Hier erfährst du, wie du ihn in drei Rechenschritten ermittelst, welche der beiden österreichischen Inflationsraten du dafür nimmst und warum die KESt schon vor der Inflationsbereinigung zuschlägt.

Was du über den Realzins wissen musst

  • 📉 Definition: Der Realzins ist der Nominalzins abzüglich der Inflationsrate. Er zeigt, ob dein Guthaben in einem Jahr Kaufkraft gewinnt oder verliert. Wir rechnen bei Capitalo mit dieser einfachen Differenz und vor Steuern, so wie es die Oesterreichische Nationalbank und das Finanzbildungsportal Finanznavi des Bundes tun.
  • 🇦🇹 Welche Inflationsrate: Für Österreich zählt der nationale Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria. Der harmonisierte Index (HVPI) misst dieselben Preise mit anderer Gewichtung und liefert eine andere Rate: im Juli 2026 waren es 2,8 % nach VPI und 2,7 % nach HVPI.
  • 💰 KESt vor Inflation: Auf Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten fallen 25 % Kapitalertragsteuer an (§ 27a Abs. 1 Z 1 EStG 1988), auf übrige Kapitalerträge 27,5 %. Abgezogen wird vom vollen Zins, nicht vom realen Ertrag. Einen Freibetrag wie in Deutschland gibt es dafür nicht; wer unter 25 % Durchschnittssteuersatz liegt, holt sich einen Teil über die Regelbesteuerungsoption zurück.
  • ⚠️ Negativer Realzins: Liegt die Inflationsrate über deinem Zins, wächst dein Kontostand und seine Kaufkraft schrumpft. Die OeNB hat für täglich fällige Einlagen privater Haushalte von Dezember 1995 bis Jänner 2017 in 193 von 254 Monaten eine negative inflationsbereinigte Verzinsung gemessen.

Was ist der Realzins?

Der Realzins ist die Verzinsung einer Geldanlage, bereinigt um die Preisentwicklung. Der Nominalzins ist dagegen der Satz, den du mit deiner Bank vereinbarst und der deinem Konto gutgeschrieben wird. Den Unterschied macht die Inflation: Steigen die Preise schneller als dein Guthaben, kannst du dir mit mehr Geld weniger kaufen.

Bei Capitalo wird der Realzins als einfache Differenz dargestellt: Nominalzins minus Inflationsrate, und zwar vor Steuern. Das ist dieselbe Konvention, die das Finanzbildungsportal Finanznavi des Bundes verwendet und mit der die OeNB in ihren Analysen die inflationsbereinigte Verzinsung von Spareinlagen ausweist. Den Zins nach Abzug der KESt führen wir als eigene, ausdrücklich benannte Größe: als Realzins nach KESt. Wer beides vermischt, vergleicht Äpfel mit Birnen, sobald er eine Zahl aus einer Statistik neben eine Zahl aus einem Zinsrechner legt.

Wie groß der Abstand über die Jahre wird, zeigt ein Modell. 10.000 EUR wachsen bei 3 % Zins mit jährlicher Gutschrift in 10 Jahren auf 13.439,16 EUR, weil der Zinseszins mitläuft. Steigen die Preise in derselben Zeit um 2 % pro Jahr, hat dieses Endkapital die Kaufkraft von 11.024,80 EUR in heutigem Geld. Von 3.439,16 EUR Zinsen bleiben real rund 1.025 EUR Zuwachs.

Realzins berechnen: Faustformel und exakte Formel

Die Rechnung lautet: Realzins = Nominalzins − Inflationsrate. Bei 3 % Zins und 2 % Inflation ergibt das 1,00 %. Diese Differenz ist die Form, in der der Realzins in Österreich üblicherweise kommuniziert wird, und sie reicht für den Vergleich zweier Zinsangebote aus.

Daneben gibt es eine exakte Form, die Fisher-Gleichung: Realzins = (1 + Nominalzins) ÷ (1 + Inflationsrate) − 1. Mit denselben Werten rechnest du 1,03 ÷ 1,02 = 1,009804, minus 1 ergibt 0,98 %. Die Differenz zwischen beiden Wegen beträgt hier 0,02 Prozentpunkte. Sie wächst mit der Inflationsrate und mit dem Abstand zwischen Zins und Inflation. Bei den Raten, die Österreich seit 2024 sieht, bleibt der Unterschied im Bereich von Hundertsteln; in einer Hochinflationsphase wird er sichtbar.

Nominalzins (Modell) Inflationsrate (Modell) Realzins als Differenz Realzins nach Fisher Abweichung in Prozentpunkten
3,00 % 2,0 % 1,00 % 0,98 % 0,02
2,00 % 2,8 % −0,80 % −0,78 % 0,02
1,00 % 2,8 % −1,80 % −1,75 % 0,05
1,00 % 9,5 % −8,50 % −7,76 % 0,74

Modellrechnung. Sämtliche Zinssätze und Inflationsraten in dieser Tabelle sind Rechenwerte zur Veranschaulichung, keine Angebote einzelner Banken und keine Prognose.

VPI oder HVPI: welche Inflationsrate du einsetzt

Statistik Austria veröffentlicht für Österreich zwei Inflationsraten, die aus denselben Preisdaten stammen und sich in der Gewichtung unterscheiden. Der nationale Verbraucherpreisindex (VPI) folgt dem Inländerkonzept und erfasst nur die Ausgaben der in Österreich lebenden Haushalte. Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) folgt dem Inlandskonzept und zählt auch die Ausgaben ausländischer Touristinnen und Touristen in Österreich mit.

Für dich als Sparerin oder Sparer ist der VPI die maßgebliche Größe. Er ist der nationale Inflationsmaßstab, er dient als Grundlage für Lohn- und Kollektivvertragsverhandlungen, und er steht in den Wertsicherungsklauseln, mit denen Mieten, Unterhaltszahlungen und Versicherungsbeiträge angepasst werden. Der HVPI ist die europäische Vergleichsgröße, an der sich die EZB bei ihren geldpolitischen Entscheidungen orientiert. Beide Indizes werden seit Jänner 2026 auf der Basis 2025 = 100 veröffentlicht.

Die beiden Raten fallen selten gleich aus. Im Juli 2026 lag die Inflationsrate nach VPI bei 2,8 %, nach HVPI bei 2,7 %. Statistik Austria nennt dafür konkrete Gründe: Instandhaltung von Wohnungen und Versicherungen haben im HVPI ein geringeres Gewicht und dämpften ihn, Flugtickets und Gastronomiedienstleistungen haben ein höheres Gewicht und hoben ihn an. Bei 3 % Nominalzins ergibt sich daraus ein Realzins von 0,20 % nach VPI und 0,30 % nach HVPI. Auf 20.000 EUR sind das 20 EUR Unterschied im Jahr, allein durch die Wahl der Kennzahl.

Ein dritter Weg führt über die eigene Ausgabenstruktur. Wenn dein Haushalt deutlich anders einkauft als der Durchschnittswarenkorb, weicht deine persönliche Teuerung von der offiziellen Rate ab. Statistik Austria stellt dafür einen persönlichen Inflationsrechner bereit, dessen Ergebnis allerdings ausdrücklich kein verlautbarter Indikator für vertragliche Wertsicherungen ist.

Stand: September 2026. Quellen: Statistik Austria, Pressemitteilung „Inflation in Österreich im Juli 2026 bei 2,8 %“ vom 19.08.2026; Statistik Austria, Standarddokumentation VPI/HVPI und Factsheet zur Revision 2025.

Realzins nach KESt: der Steuerabzug kommt zuerst

Die Kapitalertragsteuer setzt am Nominalzins an, nicht am Realzins. Auf Zinsen aus Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten beträgt sie 25 % (§ 27a Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Darunter fallen Sparbuch, Girokonto, Termineinlage und Festgeld. Für alle übrigen Einkünfte aus Kapitalvermögen, etwa Zinsen aus Anleihen, Dividenden oder Fondserträge, gelten 27,5 %. Mehr dazu steht im Eintrag zur KESt.

Die Bank behält die Steuer ein und führt sie an das Finanzamt ab, damit ist die Einkommensteuer auf diese Zinsen abgegolten. Einen Freibetrag, den du deiner Bank melden könntest, sieht das Gesetz dafür nicht vor: § 94 EStG 1988 zählt auf, in welchen Fällen kein KESt-Abzug stattfindet, und ein allgemeiner Freibetrag für private Sparzinsen steht nicht darunter. Das ist der Punkt, an dem sich Österreich von Deutschland unterscheidet, wo ein Sparerpauschbetrag die ersten Erträge steuerfrei stellt.

Eine Entlastung gibt es trotzdem, aber über einen anderen Weg. Liegt dein Durchschnittssteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung die Regelbesteuerungsoption nach § 27a Abs. 5 EStG 1988 beantragen. Die einbehaltene KESt wird dann auf die Einkommensteuer angerechnet und ein Überhang rückerstattet. Die Option gilt nur für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen gemeinsam, nicht für einzelne Konten.

Den Realzins nach KESt rechnest du in zwei Schritten. Zuerst den Nettozins: Nominalzins × 0,75. Aus 3 % werden 2,25 %. Dann ziehst du die Inflationsrate ab: 2,25 % − 2,0 % ergibt 0,25 %.

Nominalzins (Modell) Realzins vor Steuern Nettozins nach 25 % KESt Realzins nach KESt
2,00 % 0,00 % 1,50 % −0,50 %
3,00 % 1,00 % 2,25 % 0,25 %
4,00 % 2,00 % 3,00 % 1,00 %

Modellrechnung bei 2,0 % Inflation, KESt 25 % auf Zinsen aus Geldeinlagen, ohne Regelbesteuerungsoption. Die Zinssätze sind Rechenwerte, keine Angebote einzelner Banken.

In Euro wird der Effekt deutlicher. 1.000 EUR bringen bei 3 % Zins 30,00 EUR im Jahr. Davon gehen 7,50 EUR KESt ab, es bleiben 22,50 EUR. Bei 2 % Inflation brauchst du 20,00 EUR allein dafür, die Kaufkraft deiner 1.000 EUR zu halten. Real bleiben dir also 2,50 EUR statt 10,00 EUR: Die Steuer nimmt 25 % deiner Zinsen, aber 75 % deines realen Ertrags.

Daraus folgt eine Schwelle, die sich leicht merken lässt. Damit dein Guthaben nach KESt real nicht verliert, muss der Zins mindestens die Inflationsrate geteilt durch 0,75 erreichen. Bei 2,0 % Inflation sind das 2,67 %, bei einer Rate wie im Juli 2026 von 2,8 % schon 3,73 %.

Negativer Realzins in Österreich

Ein negativer Realzins entsteht, wenn die Inflationsrate über dem Nominalzins liegt. Dein Kontostand wächst, seine Kaufkraft sinkt. Ein Modell mit der Juli-Rate 2026: 10.000 EUR zu 1 % Zins stehen nach einem Jahr bei 10.100,00 EUR. Bei 2,8 % Inflation entspricht das einer Kaufkraft von 9.824,90 EUR in heutigem Geld, der Realzins liegt bei −1,80 %.

Historisch ist das in Österreich eher die Regel als die Ausnahme. Die OeNB hat die Einlagenzinsen privater Haushalte um die Inflation bereinigt und kam für den Zeitraum Dezember 1995 bis Jänner 2017 auf 193 negative Monate von 254, das sind 76 %. Bei längeren Bindungsfristen war der Anteil geringer: rund 20 % bei Einlagen mit mehr als zwei Jahren Laufzeit. In der Inflationsphase 2022 meldete die OeNB für täglich fällige Spareinlagen eine negative Realverzinsung von −5,8 % im Februar 2022, den tiefsten Wert seit April 1974 mit −6,2 %.

Eine laufende amtliche Realzins-Zeitreihe für Österreich gibt es allerdings nicht. Die OeNB veröffentlicht monatlich die nominellen Einlagen- und Kreditzinssätze der österreichischen Kreditinstitute im Rahmen der EZB-Zinssatzstatistik; die Inflationsbereinigung nimmt sie nur in einzelnen Analysen vor. Den Realzins für deine Anlage rechnest du also selbst: nomineller Zins aus deinem Vertrag, Inflationsrate aus der jüngsten VPI-Veröffentlichung.

Stand: September 2026. Quellen: OeNB, Inflation aktuell Q1/17, Schwerpunktthema zu inflationsbereinigten Einlagenzinsen; OeNB-Presseaussendung vom 28.03.2022; OeNB, EZB-Zinssatzstatistik. Die genannten Werte sind Durchschnitte aus der Zinssatzstatistik, keine Aussage über einzelne Angebote.

Ex ante und ex post: erwarteter und tatsächlicher Realzins

Bei einer Anlage mit fester Laufzeit kennst du den Nominalzins bei Abschluss, die Inflation der kommenden Jahre aber nicht. Rechnest du mit der erwarteten Inflation, erhältst du den Ex-ante-Realzins. Setzt du die tatsächlich eingetretene Rate ein, ergibt sich der Ex-post-Realzins. Die OeNB weist in ihren Auswertungen ausdrücklich Ex-post-Werte aus und bereinigt die Zinssätze mit jener Inflationsrate, die zwölf Monate später veröffentlicht wurde.

Ein Modell zeigt den Unterschied. Du legst 10.000 EUR für 3 Jahre zu 3 % an und erwartest 2 % Inflation pro Jahr. Ex ante planst du mit einem realen Zuwachs auf 10.297,01 EUR in heutigem Geld. Steigen die Preise tatsächlich um 3 % pro Jahr, hat das Endkapital von 10.927,27 EUR genau die Kaufkraft deiner ursprünglichen 10.000 EUR. Für dein Termingeld heißt das: Der Zins ist über die Laufzeit fest, der Realzins nicht.

Wo die Realzins-Rechnung trägt und wo sie an Grenzen stößt

Der Realzins hilft dir, wenn

  • du zwei Zinsangebote über mehrere Jahre vergleichst und wissen willst, ob dein Geld Kaufkraft gewinnt oder nur nominal wächst
  • du entscheidest, wie lange du dich binden willst, denn bei fester Laufzeit steht nur der Nominalzins fest
  • du einen Kredit bewertest: Die Rechnung gilt auch für Kreditkosten, 4 % Sollzins bei 2 % Inflation entsprechen real 2,00 %

Die Rechnung stößt an Grenzen, wenn

  • deine persönliche Teuerung vom Durchschnittswarenkorb abweicht, etwa weil du überdurchschnittlich viel für Wohnen oder Verkehr ausgibst
  • deine Anlage länger als ein Jahr läuft, denn die Inflationsrate vergleicht nur einen Monat mit dem Vorjahresmonat
  • die Preise sinken: Bei Deflation liegt der Realzins über dem Nominalzins, und eine Zinsgutschrift von 0 % wäre real positiv

Vergleiche Zinsangebote am Realzins vor Steuern, wenn du zwei Angebote gegeneinander stellst. Rechne den Realzins nach KESt, sobald du wissen willst, was am Jahresende tatsächlich an Kaufkraft übrig bleibt.

Unsere Einschätzung: Halte jeden angebotenen Zins gegen die aktuelle VPI-Rate, bevor du dich entscheidest. Liegt er darunter, verliert dein Geld an Kaufkraft, unabhängig davon, wie der Kontostand aussieht. Und rechne den Steuerabzug mit, bevor du eine Zinserhöhung für einen Gewinn hältst: Teile die Inflationsrate durch 0,75, dann kennst du den Zins, ab dem nach KESt real etwas übrig bleibt. Wie viel Zinsen dein Guthaben nominal bringt, rechnest du mit dem Tagesgeld-Rechner aus. Welche Zinsen es derzeit gibt, siehst du im Tagesgeld-Vergleich und im Festgeld-Vergleich.

Häufige Fragen zum Realzins

Was ist der Unterschied zwischen Real- und Nominalzins?

Der Nominalzins ist der Zinssatz, den deine Bank vereinbart und gutschreibt. Der Realzins ist dieser Zins nach Abzug der Inflationsrate und zeigt, ob dein Guthaben an Kaufkraft gewinnt. Bei 3 % Nominalzins und 2 % Inflation liegt der Realzins bei 1,00 %. Rechnest du exakt nach der Fisher-Gleichung, also 1,03 ÷ 1,02 − 1, ergibt sich 0,98 %.

Wie berechne ich den Realzins in Österreich?

Du ziehst vom Nominalzins deiner Anlage die Inflationsrate laut Verbraucherpreisindex der Statistik Austria ab. Willst du den Realzins nach Steuern wissen, multiplizierst du den Nominalzins zuerst mit 0,75, weil auf Zinsen aus Geldeinlagen 25 % KESt anfallen, und ziehst danach die Inflationsrate ab. Aus 3 % Zins werden so 2,25 % Nettozins und bei 2 % Inflation 0,25 % Realzins nach KESt.

Welche Inflationsrate gilt für Österreich, VPI oder HVPI?

Für österreichische Fragestellungen zählt der nationale Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria. Er erfasst nur die Ausgaben der in Österreich lebenden Haushalte und ist die Grundlage für Wertsicherungsklauseln und Lohnverhandlungen. Der harmonisierte Index (HVPI) bezieht auch die Ausgaben ausländischer Gäste ein und dient dem EU-Vergleich sowie der EZB. Im Juli 2026 lag die Rate nach VPI bei 2,8 % und nach HVPI bei 2,7 %.

Wird bei der KESt die Inflation berücksichtigt?

Nein. Die Kapitalertragsteuer von 25 % auf Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten fällt auf den vollen gutgeschriebenen Zins an, einen Abzug für den Kaufkraftverlust sieht das EStG 1988 nicht vor. Bei 3 % Zins und 2 % Inflation nimmt die Steuer deshalb 25 % deiner Zinsen, aber 75 % deines realen Ertrags. Liegt dein Durchschnittssteuersatz unter 25 %, kannst du über die Regelbesteuerungsoption einen Teil zurückholen.

Was bedeutet ein negativer Realzins?

Ein negativer Realzins bedeutet, dass die Preise schneller steigen, als dein Guthaben verzinst wird. Dein Kontostand wächst, du kannst dir damit aber weniger kaufen als vorher. 10.000 EUR zu 1 % Zins haben bei 2,8 % Inflation nach einem Jahr die Kaufkraft von 9.824,90 EUR, obwohl 10.100,00 EUR auf dem Konto stehen.

Stand: September 2026. Quellen: § 27a und § 94 EStG 1988 (RIS, Fassung vom 16.09.2026); Bundesministerium für Finanzen, Besteuerung inländischer sowie im Inland bezogener Kapitalerträge, Stand 1. Jänner 2026; oesterreich.gv.at, Kapitalertragsteuer (KESt), Stand 20.01.2026; Statistik Austria, Verbraucherpreisindex (VPI/HVPI) und Pressemitteilung vom 19.08.2026; Oesterreichische Nationalbank, Inflation aktuell Q1/17 und Presseaussendung vom 28.03.2022; Finanznavi (Nationale Finanzbildungsstrategie), Glossareintrag Realzins. Alle Zinssätze in den Rechenbeispielen sind Modellwerte, keine Angebote einzelner Banken. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Synonyme

Realzinssatzrealer ZinssatzRealverzinsungrealer ZinsRealrenditeinflationsbereinigter Zins