
Krypto Steuern Österreich: So versteuerst du Bitcoin & Co. richtig
In Österreich zahlst du 27,5 % KESt auf Krypto-Gewinne. Hier erfährst du, was steuerpflichtig ist und welche Broker die KESt automatisch abführen.
Krypto-Steuern in Österreich: Das musst du wissen
- 💰 27,5 % KESt: Auf alle Krypto-Gewinne beim Verkauf gegen Euro – unabhängig von der Haltedauer
- ✅ Steuerfrei: Krypto-zu-Krypto-Tausch (z. B. BTC → ETH) und Altbestand (vor 28.02.2021 gekauft)
- 🏦 Steuereinfach: Bitpanda, Trade Republic und 21Bitcoin führen die KESt automatisch ab
- ⚠️ Seit 2026: DAC8-Meldepflicht – auch EU-Börsen ohne AT-Sitz melden deine Daten ans Finanzamt
Seit der ökosozialen Steuerreform 2022 ist klar geregelt, wie Kryptowährungen in Österreich versteuert werden. Grundsätzlich gilt: Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen unterliegen einem fixen Steuersatz von 27,5 % – der sogenannten Kapitalertragsteuer (KESt). Das betrifft alle Coins, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden (Neubestand).
Die gesetzliche Grundlage findest du in § 27a Abs. 1 EStG. Die 27,5 % KESt gelten als Endbesteuerung. Das bedeutet: Deine Krypto-Gewinne werden nicht nochmal bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Das macht die Sache einfacher als in vielen anderen Ländern.
Allerdings gibt es einige Feinheiten – vor allem bei der Frage, was überhaupt steuerpflichtig ist und was nicht. Daher lohnt es sich, genau hinzuschauen.
Was ist steuerpflichtig – und was nicht?
In Österreich entscheidet die Art der Transaktion über die Steuer. Wichtig: Nicht jeder Krypto-Zufluss wird sofort besteuert – bei einigen Erträgen verschiebt sich die Steuer auf den späteren Verkauf. Es gibt drei Kategorien:
Steuerpflichtig im Zuflusszeitpunkt (27,5 % KESt):
- Verkauf von Krypto gegen Fiat-Währung (z. B. BTC → EUR): Jeder Verkauf, bei dem du Krypto in Euro, Dollar oder eine andere Fiat-Währung tauschst, löst die Steuerpflicht aus.
- Lending-Erträge: Zinsen aus dem Verleihen von Kryptowährungen gelten als laufende Einkünfte und werden im Zuflusszeitpunkt mit 27,5 % besteuert (§ 27b Abs. 2 Z 1 EStG). Der Zuflusswert ist zugleich die Anschaffungskosten der erhaltenen Coins.
- Mining-Erträge im Privatvermögen: Coins aus Mining oder dem Betrieb einer Masternode sind laufende Einkünfte und werden bei Zufluss mit 27,5 % besteuert (§ 27b Abs. 2 Z 2 EStG). Auch hier gilt der Zuflusswert als Anschaffungskosten.
Keine Besteuerung bei Zufluss – aber voll beim Verkauf:
- Staking-Erträge: Coins aus Staking (die Leistung besteht vorwiegend im Einsatz vorhandener Kryptowährungen) lösen bei Zufluss keine Steuer aus. Sie werden mit Anschaffungskosten von null Euro angesetzt.
- Airdrops & Bounties: Unentgeltlich erhaltene Tokens (Airdrops) oder Coins für unwesentliche Leistungen (Bounties) werden bei Zufluss nicht besteuert. Anschaffungskosten ebenfalls null Euro.
- Hardforks: Coins, die dir durch die Abspaltung einer Blockchain zugehen, sind bei Zufluss steuerfrei. Anschaffungskosten null Euro.
Steuerfrei:
- Krypto-zu-Krypto-Tausch: Der Tausch von Bitcoin in Ethereum (oder jede andere Kryptowährung) ist in Österreich steuerfrei. Die Steuerpflicht entsteht erst beim Verkauf gegen Euro.
- Tausch in Stablecoins: Auch der Wechsel in USDT, USDC oder DAI gilt als Krypto-zu-Krypto-Tausch und ist steuerfrei.
- Altbestand: Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 erworben wurden, sind nach der einjährigen Haltefrist steuerfrei – und diese Frist ist längst abgelaufen.
Altbestand vs. Neubestand: Der Stichtag entscheidet
Die Unterscheidung zwischen Altbestand und Neubestand ist einer der wichtigsten Punkte bei der Krypto-Steuer in Österreich. Der Stichtag 28. Februar 2021 teilt dein Portfolio in zwei Welten:
| Kriterium | Altbestand | Neubestand |
|---|---|---|
| Anschaffung | Vor 28.02.2021 | Ab 28.02.2021 |
| Haltefrist | 1 Jahr (bereits abgelaufen) | Keine Haltefrist |
| Besteuerung | Steuerfrei | 27,5 % KESt |
| Berechnungsmethode | Nicht relevant | Gleitender Durchschnittspreis |
| Tausch Krypto → Krypto | Steuerfrei | Steuerfrei |
| Verkauf gegen EUR | Steuerfrei | 27,5 % KESt |
Wenn du also Bitcoin besitzt, die du 2019 oder 2020 gekauft hast, kannst du diese steuerfrei verkaufen. Allerdings musst du nachweisen können, wann du die Coins gekauft hast. Eine lückenlose Dokumentation ist daher unverzichtbar.
Krypto-Steuer berechnen: Ein konkretes Beispiel
Für die Berechnung deiner Krypto-Steuer verwendest du den gleitenden Durchschnittspreis. Das BMF schreibt diese Methode für alle nach dem 31.12.2022 angeschafften Kryptowährungen vor. So funktioniert das in der Praxis:
Rechenbeispiel
Kauf 1: Du kaufst am 15.03.2023 Bitcoin für 2.000 EUR (0,10 BTC)
→ Durchschnittspreis: 20.000 EUR/BTC
Kauf 2: Du kaufst am 10.08.2023 nochmals für 3.000 EUR (0,12 BTC)
→ Neuer Durchschnittspreis: (2.000 + 3.000) / (0,10 + 0,12) = 22.727 EUR/BTC
Verkauf: Am 05.02.2026 verkaufst du 0,10 BTC für 8.000 EUR
Berechnung:
- Anschaffungskosten (0,10 BTC): 0,10 × 22.727 = 2.272,70 EUR
- Verkaufserlös: 8.000 EUR
- Gewinn: 8.000 − 2.272,70 = 5.727,30 EUR
- KESt (27,5 %): 1.575,01 EUR
Wichtig: Bei einem steuereinfachen Broker wird diese Berechnung automatisch durchgeführt und die KESt direkt einbehalten. Bei ausländischen Börsen musst du das selbst erledigen.
Verlustausgleich: So nutzt du Verluste richtig
Einer der Vorteile der Steuerreform 2022 ist der Verlustausgleich. Verluste aus Krypto-Verkäufen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen, die ebenfalls mit 27,5 % besteuert werden (laut BMF-KESt-Handbuch). Dazu zählen:
- Gewinne aus Aktien und ETFs (mehr dazu in unserem Ratgeber zur KESt auf Aktien & ETFs)
- Dividenden
- Zinserträge
- Gewinne aus anderen Kryptowährungen
Grundsätzlich gilt: Der Verlustausgleich funktioniert nur innerhalb desselben Kalenderjahres. Ein Verlustvortrag in die Folgejahre ist bei Krypto-Einkünften nicht möglich. Daher kann es sich lohnen, Verluste strategisch noch im selben Jahr zu realisieren.
Beispiel: Du hast 2026 einen Krypto-Gewinn von 3.000 EUR und einen Verlust aus Aktienverkäufen von 1.000 EUR. Dein steuerpflichtiger Gewinn reduziert sich auf 2.000 EUR. Die KESt beträgt dann 550 EUR statt 825 EUR – eine Ersparnis von 275 EUR.
Bei steuereinfachen Brokern passiert der Verlustausgleich innerhalb desselben Brokers automatisch. Für einen kontoübergreifenden Verlustausgleich (z. B. Krypto-Verluste bei Bitpanda gegen Aktiengewinne bei einem Depot-Broker) musst du die Veranlagung über FinanzOnline machen.
Steuereinfache Broker: Wer führt die KESt automatisch ab?
Seit dem 1. Jänner 2024 sind österreichische Krypto-Plattformen gesetzlich verpflichtet, die 27,5 % KESt auf Krypto-Einkünfte automatisch einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (laut BMF). Das erspart dir den Großteil der Steuerarbeit.
Aktuell gibt es drei Broker, die als steuereinfach gelten:
| Broker | KESt-Abzug | Steuerreport | Kryptos | Handelsgebühr (Stand: Mai 2026) | Sitz |
|---|---|---|---|---|---|
| Bitpanda | ✅ Automatisch | ✅ Export | 650+ | 0,99 % (Standard) | Wien, AT |
| Trade Republic | ✅ Automatisch | ✅ Export | 50+ | 1,00 EUR pauschal | Berlin, DE |
| 21Bitcoin | ✅ Automatisch | ✅ Export | 1 (nur BTC) | 0,79 % | Salzburg, AT |
Wenn du einen ausländischen Broker wie Binance, Kraken oder Coinbase nutzt, musst du die Steuer selbst berechnen und in der Steuererklärung angeben. Diese Plattformen stellen zwar Steuerreports zum Download bereit, aber die KESt wird nicht automatisch abgeführt.
Wichtig zu wissen: Den automatischen KESt-Einbehalt leisten nur Krypto-Dienstleister mit österreichischem Sitz. Bei EU-Anbietern ohne AT-Sitz – etwa Bitvavo (Niederlande) oder Kraken (Irland) – musst du die Steuer trotz EU-Regulierung selbst über die E1kv-Beilage deklarieren.
Du willst einen Broker, der die Steuer für dich erledigt? In unserem Vergleich der steuereinfachen Broker findest du die passende Plattform.
Krypto in der Steuererklärung: Schritt für Schritt
Wie aufwendig deine Steuererklärung wird, hängt davon ab, ob du einen steuereinfachen oder ausländischen Broker nutzt.
Bei steuereinfachem Broker (Bitpanda, Trade Republic, 21Bitcoin):
Die KESt wurde bereits abgezogen. Du musst grundsätzlich nichts tun – außer du willst einen kontoübergreifenden Verlustausgleich beantragen.
Bei ausländischem Broker (Binance, Kraken, Coinbase & Co.):
Transaktionen dokumentieren
Exportiere deine Handelshistorie aus der Börse. Krypto-Steuertools wie Blockpit oder CoinTracking können die Daten automatisch importieren und aufbereiten.
Gewinne und Verluste berechnen
Die Berechnung erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreis. Ein Steuertool nimmt dir diese Arbeit ab.
Formular E1 + Beilage E1kv ausfüllen
Krypto-Einkünfte trägst du in die Beilage E1kv ein. Die relevanten Kennzahlen sind 863 bis 868.
Über FinanzOnline einreichen
Frist ist der 30. September (bei elektronischer Einreichung via FinanzOnline). Bei Papiereinreichung gilt der 30. Juni.
DAC8: Neue Meldepflichten seit 2026
Eine der wichtigsten Änderungen für Krypto-Anleger in Österreich betrifft die EU-Richtlinie DAC8 (Directive on Administrative Cooperation). Laut PwC Österreich greifen die Regeln seit 2026:
- Krypto-Dienstleister in der EU müssen Transaktionsdaten ihrer Kunden an die nationalen Finanzbehörden melden.
- Auch ausländische Plattformen mit EU-Kunden sind betroffen – nicht nur österreichische Anbieter.
- Das Finanzamt erfährt künftig automatisch von deinen Käufen, Verkäufen und Beständen.
- Im Rahmen von CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) findet zudem ein internationaler Datenaustausch statt.
Was bedeutet das für dich? Wenn du bisher Krypto-Gewinne bei ausländischen Börsen nicht in deiner Steuererklärung angegeben hast, wird das künftig auffallen. Experten empfehlen, jetzt die eigene Dokumentation in Ordnung zu bringen und gegebenenfalls eine Selbstanzeige beim Finanzamt zu prüfen.
Der einfachste Weg, um auf der sicheren Seite zu sein: Nutze einen steuereinfachen Broker, der die KESt automatisch abführt. In unserem Krypto Broker im Vergleich findest du alle regulierten Anbieter für Österreich.
Häufige Fragen zu Krypto-Steuern in Österreich
Wann sind Kryptos steuerfrei in Österreich?
Kryptos sind in Österreich steuerfrei, wenn sie zum Altbestand gehören (vor dem 28.02.2021 angeschafft und mindestens 1 Jahr gehalten) oder wenn du Krypto in Krypto tauschst (z. B. BTC → ETH). Der Tausch in Stablecoins gilt ebenfalls als steuerfreier Krypto-zu-Krypto-Tausch.
Wie erfährt das Finanzamt von meinen Krypto-Gewinnen?
Bei steuereinfachen Brokern (Bitpanda, Trade Republic, 21Bitcoin) wird die KESt direkt abgeführt – das Finanzamt weiß also automatisch Bescheid. Ab 2026 melden auch ausländische Börsen deine Daten über die EU-Richtlinie DAC8 an die österreichischen Finanzbehörden. Zusätzlich kann das Finanzamt Bankkonten prüfen und Blockchain-Analysen durchführen.
Gibt es einen Freibetrag für Krypto in Österreich?
Nein, in Österreich gibt es keinen speziellen Freibetrag für Krypto-Gewinne. Im Gegensatz zu Deutschland (1.000 EUR Freigrenze) ist in Österreich jeder Gewinn ab dem ersten Euro steuerpflichtig – mit dem fixen Satz von 27,5 %. Allerdings ist die KESt eine Endbesteuerung, das heißt: Es fällt keine zusätzliche Einkommensteuer an.
Muss ich Krypto-zu-Krypto-Tausch versteuern?
Nein. Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere (z. B. Bitcoin in Ethereum oder in Stablecoins wie USDT) ist in Österreich steuerfrei. Die Steuerpflicht entsteht erst, wenn du Krypto gegen eine Fiat-Währung (Euro, Dollar) verkaufst.
Was passiert, wenn ich Krypto-Gewinne nicht angebe?
Das kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. Das Finanzamt kann Nachzahlungen plus Zinsen und Strafen verhängen. Mit der DAC8-Meldepflicht ab 2026 steigt das Entdeckungsrisiko erheblich. Bei größeren Beträgen empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Krypto spezialisierten Steuerberater.
Werden Krypto-Trades bei EU-Anbietern wie Bitvavo auch ans österreichische Finanzamt gemeldet?
Ja. Seit dem 1. Jänner 2026 gilt die EU-Richtlinie DAC8: Krypto-Dienstleister mit Sitz in der EU – also auch Bitvavo (Niederlande), Kraken (Irland) oder andere MiCAR-zugelassene Anbieter – müssen Transaktionsdaten ihrer Kunden automatisch an die nationalen Finanzbehörden melden. Diese Daten werden im Rahmen des EU-weiten Informationsaustauschs an das österreichische Finanzamt weitergeleitet.
Wichtig zu unterscheiden: Die DAC8-Meldepflicht ersetzt nicht den automatischen KESt-Einbehalt. Letzteren leisten nur Krypto-Dienstleister mit österreichischem Sitz wie Bitpanda oder 21Bitcoin. Bei EU-Anbietern ohne AT-Sitz musst du deine Krypto-Gewinne weiterhin selbst über die Beilage E1kv in der Steuererklärung deklarieren – auch wenn das Finanzamt die Daten parallel über DAC8 erhält.
Diese Information ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Steuerberater.
Wie werden Staking-Erträge in Österreich versteuert?
Staking-Erträge werden in Österreich nicht im Zuflusszeitpunkt besteuert. Beim Erhalt der Coins fällt keine KESt an, sie werden aber mit Anschaffungskosten von null Euro angesetzt. Verkaufst du die gestakten Coins später gegen Euro, wird der gesamte Verkaufswert mit 27,5 % besteuert – nicht nur ein Gewinn.
Der Grund: Staking gilt laut BMF nicht als laufende Einkünfte, weil die Leistung vorwiegend im Einsatz vorhandener Kryptowährungen besteht (§ 27b EStG iVm KryptowährungsVO). Dasselbe gilt für Airdrops, Bounties und Hardforks. Anders ist es bei Lending und Mining: Diese Erträge sind laufende Einkünfte und werden bereits bei Zufluss mit 27,5 % besteuert.
Diese Information ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Steuerberater.

Geprüft und freigegeben von
Alexander Senger
Gründer & Geschäftsführer
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.
Erfahrung
15+ Jahre Finanzbranche
Qualifikation
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