
OGH-Urteil: Kreditkarten-Gebühren bei card complete zurückforderbar
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Praxis des Kreditkartenanbieters card complete, doppelte Gebühren bei Fremdwährungstransaktionen zu verrechnen, unzulässig ist.
Das Problem: Doppelte Gebühren
card complete verrechnete bei Transaktionen außerhalb des Euroraums ein Bearbeitungsentgelt von 1,65 Prozent des Betrags. Gleichzeitig sahen die Vertragsklauseln bereits Abschläge vom Referenzwechselkurs vor. Kunden mussten faktisch doppelt für die Währungsumrechnung zahlen.
OGH-Entscheidung: Gebühren intransparent
Der OGH entschied, dass diese Doppelverrechnung gegen das Transparenzgebot verstößt. Für Konsumenten sei nicht nachvollziehbar, welche Leistung konkret abgegolten wird und ob sich Entgelte überschneiden.
Wer kann zurückfordern?
Auf Basis der Einigung zwischen Arbeiterkammer und card complete können Betroffene folgende Gebühren zurückfordern:
| Kartentyp | Rückforderungszeitraum |
|---|---|
| Visa / Mastercard | ab 01. August 2018 |
| Diners Club | rückwirkend bis 01. März 2015 |
So fordern Sie zurück
Betroffene müssen aktiv werden:
- Online: Formular auf cardcomplete.com/rueckzahlungsersuchen
- Per Post: Formular ausdrucken und einreichen
Wichtig: Fristende ist der 01. August 2026 – Antrag notwendig!
Signalwirkung für andere Anbieter
Die Entscheidung hat Signalwirkung über den konkreten Fall hinaus. Auch andere Kreditkartenanbieter verrechnen bei Fremdwährungstransaktionen vergleichbare Doppelentgelte, oft als „Manipulationsentgelt" bezeichnet. Laut Arbeiterkammer sind auch diese Gebühren in vielen Fällen unzulässig.
Die Arbeiterkammer stellt einen Musterbrief zur Verfügung.
Fazit
Betroffene card-complete-Kunden sollten ihre Unterlagen prüfen und die Rückforderung einreichen. Die Frist läuft noch bis August 2026. Das OGH-Urteil stärkt die Position von Verbrauchern gegenüber intransparenten Gebührenpraktiken im Kreditkartenmarkt.