Restschuldversicherung Österreich: Kreditausfallversicherung | Capitalo
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Restschuldversicherung

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 19. Feber 2021
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Kredite brauchen Sicherheit, keine Frage. Daher prüfen Kreditvermittler und Banken in Österreich vor Abschluss eines Ratenkredits stets die Bonität des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin nach strengen Vorgaben. Dies dient zum einen der Sicherheit der Konsumenten selbst. Zum anderen sichert sich natürlich auch das jeweilige Kreditinstitut gegen mögliche Zahlungsausfälle im Rahmen der Kredittilgung ab.

Zusätzlich bieten Banken aber in der Regel auch eine Restschuldversicherung für Kredit an. Hierdurch kann sich der Kreditinteressent selbst und seine Angehörigen beispielsweise für den Fall des Todes, einer Krankheit oder bei Arbeitslosigkeit absichern.

Restschuldversicherung – was ist das genau?

Eine Restschuldversicherung, oft auch als Restkreditversicherung oder Kreditausfallversicherung bekannt, ist also eine zusätzliche Möglichkeit der Absicherung laufender Kreditkosten, die im Fall des Todes des Kreditnehmers, plötzlicher Krankheit und Invalidität, oder bei Arbeitslosigkeit nicht mehr wie geplant aufgebracht werden können. Dies kann durchaus sinnvoll sein, um beispielsweise die eigene Familie oder Hinterbliebene vor größeren finanziellen Schäden zu bewahren, oder gar existenzbedrohenden Folgen durch Überschuldung zu schützen.

Zudem dient der obligatorische RKV-Abschluss auch dem Kreditgeber als zusätzliche Kreditsicherheit. Er wird als solche bereits bei Kreditabschluss im Kreditvertrag an die jeweilige Bank oder den Kreditvermittler abgetreten.

Dennoch stehen viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in Österreich einer solchen zusätzlichen Absicherung bei Konsumkrediten eher skeptisch gegenüber – und das hat durchaus gute Gründe.

Restschuldversicherung – meist teuer und oft überflüssig

So schön und sicher es klingt, seine Darlehensraten mit einer Versicherung beispielsweise gegen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit absichern: Es ist meist nur auf den ersten Blick sinnvoll. Denn Ratenkredit- oder Restschuldversicherungen sind in der Regel sehr teuer – und bisweilen im Fall der Fälle wenig hilfreich.

Denn in der Tat enthalten RKV-Beiträge, die zusammen mit einem Kredit abgeschlossen werden, meist relativ hohe Provisionen für den Kreditgeber oder Kreditvermittler. Für den Kreditnehmer selbst bedeutet eine solche zusätzliche Absicherung nicht unerhebliche Mehrkosten – was die Gesamtkosten des Kredits merklich – und oft unnötig – in die Höhe schraubt.

Der Kreditnehmer entrichtet die Versicherungsprämie samt Vermittlungskosten als Einmalbetrag bereits bei Vertragsbeginn. Das erhöht die Kreditsumme meist um mehrere Prozent – gerade bei höheren Darlehenssummen und längeren Laufzeiten können dies schnell mehrere Tausend € zusätzlich sein.

Weiters sind die Kosten für eine Restschuldabsicherung nicht im Effektivzins angegeben. Dadurch wird der tatsächliche Preis des Darlehens bei Versicherungsabschluss oft verschleiert. In sehr ungünstigen Fällen kann sich dieser – gerade in Zeiten sehr günstiger Kreditzinsen wie aktuell – mehr als verdoppeln.

Zudem führt der zusätzliche Abschluss einer Restschuldversicherung nur bei wenigen Banken tatsächlich zu einem verbesserten Kreditscoring. Entscheidend für eine günstige Kreditvergabe ist und bleibt die eigene Bonität des Kreditinteressenten.

Achten sollten Konsumenten in Sachen RKV-Abschluss weiters auf die genauen Vertragsdetails. Denn, trotzt umfangreicher Absicherungen, zahlt so manche Restschutzversicherung wegen etlicher Ausschlussklauseln und Karenzzeiten im Fall der Fälle oft nur eingeschränkt oder gar nicht. Hier gilt es genau hinzusehen und sich gegebenenfalls von einem neutralen Versicherungsexperten beraten zu lassen.

Tipps zur Restschuldversicherung bei Krediten

  • Beim Abschluss eines Ratenkredits sollten Sie mögliche Offerten von Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen genau prüfen. Gerade um Hinterbliebene und die Familie im Todesfall abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung oft die bessere und günstigere Alternative.
  • Haben Sie bereits einen RKV-Abschluss in Zusammenhang mit einem aktuellen Kredit getätigt, können Sie in der Regel außerordentlich kündigen. Beispielsweise, wenn Sie den Kredit umschulden oder vorzeitig komplett tilgen. Bank oder Vermittler müssen dann den Einmalbetrag teilweise wiedererstatten.
  • Erscheinen Ihnen die Kosten für eine laufende Restschuldversicherung Ihres Kredits zu hoch, kann sich ein Blick in die Vertragsdetails ebenfalls lohnen. Unter Umständen ist sogar eine ordentliche Kündigung der Versicherung möglich, falls Ihr Vertrag dies zugesteht. Auch in diesem Fall wird dann der nicht verbrauchte Einmalbetrag dem Kreditkonto gutgeschrieben.
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Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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