Vertragshinweise | Capitalo
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Vertragshinweise

Datenspeicherung

Sie erklären Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten soweit erforderlich, von CAPITALO, ARISECUR den Versicherungsunternehmen und den beteiligten Rückversicherern zur Dokumentation, Vertragsvermittlung und – pflege, Qualitätssicherung, Abrechnung und Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften gespeichert werden, soweit dies erforderlich ist.

Prämieneinzug

Mit der Angabe meiner Bankverbindung ermächtige ich die beauftragte Versicherung Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt.

inweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei Zahlung mit Zahlschein kann es, aufgrund von Unterjährigkeitszuschlägen und Zahlscheingebühren, zu Prämienabweichungen kommen.

Auskunfteien

Sie willigen ein, dass der von Ihnen gewählte Versicherer oder Bevollmächtigte des Versicherers eine Bonitätsauskunft unter Verwendung Ihres Namens, Geburtsdatums und der Anschrift bezieht, zum Beispiel über die KSV1870 Information GmbH oder die arvato infoscore GmbH. Ihre Einwilligung zu diesem Punkt kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die dem Vertrag zugrunde liegenden aktuellen Bedingungen wurden gelesen und akzeptiert.

Rücktrittsrecht

Rücktrittsrecht nach § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG): Der Rücktritt kann binnen 2 Wochen ab Zugang der Polizze, bei Lebensversicherungen 30 Tage ab Zugang der Polizze, schriftlich und ohne Angabe von Gründen erklärt werden. (Absendedatum der Rücktrittserklärung).

Datenerhebung / Beratung

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem österreichischen Datenschutzgesetz. Die Beratung wurde -soweit nicht abweichend dokumentiert- interaktiv und eigenverantwortlich im Onlineverfahren durchgeführt. Eine umfassende Gesamtbedarfsanalyse erfolgte nicht, kann auf ausdrücklichen – gesondert mitzuteilenden – Wunsch jedoch persönlich durchgeführt werden.

Wichtig: Falsche Angaben gefährden Ihren Versicherungsschutz.

Vereinbarung zur Form von Erklärungen und anderen Informationen in Schriftform

Im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung und gesondert erklärten Zustimmung mit dem Versicherer sind nur solche Erklärungen und Mitteilungen zwischen dem Versicherer einerseits und dem Versicherungsnehmer, der Versicherungsnehmerin, den versicherten Personen oder sonstigen Dritten andererseits nur in Schriftform wirksam, die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses betreffend wie z.B. Kündigungen und Rücktrittserklärungen, Anträge auf Prämienfreistellung und Rückkauf von Lebensversicherungen, Anzeigen des Wegfalls des versicherten Interesses, Anträge auf Änderung des Anspruchsberechtigten für den Erhalt von Versicherungsleistungen (z.B. Bezugsrechtsänderung). Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden bzw. der Erklärenden zugehen muss.

Geschriebene Form: Für alle anderen Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnehmerin, der versicherten Personen oder sonstiger Dritter im Zusammenhang mit den beantragten Versicherungen genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden bzw. der Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax oder E-Mail), entsprochen. Bloß mündlich oder schlüssig abgegebene Erklärungen und Informationen des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnehmerin, der versicherten Personen oder sonstiger Dritter sind nicht wirksam. Gesetzliche Schriftformgebote bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Mit dieser Vereinbarung bin ich einverstanden.

Rücktrittsrechte nach §§ 5c VersVG

Sind Sie Verbraucher nach § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG können Sie vom Vertrag, binnen 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, ohne Angaben von Gründen in geschriebener Form zurücktreten. Die dem Vertrag zugrunde liegenden aktuellen Bedingungen habe ich gelesen und akzeptiert.

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