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Sondertilgung

Eine Sondertilgung – oder Sonderzahlung – ist eine Rückzahlung des Kreditnehmers, die nicht im Tilgungsplan vereinbart ist. Sondertilgungen können dabei einen Teil oder den ganzen Kreditbetrag betreffen. Sie sind in der Regel nur in begrenztem Rahmen und in Abstimmung mit dem Kreditgeber möglich. Detaillierte Informationen finden sich in den Kreditbedingungen. In manchen Fällen stellt der Kreditgeber dem Kreditnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung (Vorfälligkeitsentschädigung).

Eine Sondertilgung verkürzt sich die Kreditlaufzeit und die Höhe der vereinbarten Zinsen.

Durch Sondertilgungen erleiden Banken einen finanziellen Verlust, da sie im Endeffekt weniger Zinsen erhalten, als bei der Kalkulation der Kreditkonditionen angenommen wurde. Um diesen sogenannten Zinsschaden auszugleichen, verlangen viele Institute von den Schuldnern eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist seit 2010 auf maximal ein Prozent der vorzeitig zurückbezahlten Summe begrenzt. In den meisten Fällen lohnt sich eine Sondertilgung trotz der Gebühren, da die Zinsersparnis deutlich höher ausfällt.

Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sondertilgungen während der Kreditlaufzeit ermöglicht sind und ob hierfür eine Gebühr fällig wird, bleibt jedoch stets der einzelnen Bank überlassen. Informationen dazu, unter welchen Bedingungen ein Institut Sonderzahlungen ermöglicht, finden Verbraucher über die Detailinformationen des Kreditvergleiches, bei der Bank selbst oder anschließend im Kreditantrag.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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