# Einlagensicherung für Firmenkunden in Österreich

> Bis zu 100.000 EUR pro Bank sind auch für Unternehmen geschützt. Was GmbHs, Vereine und EPUs über die Einlagensicherung wissen müssen.

Kategorie: Geldanlagen · Autor: Alexander Senger · Aktualisiert: 21. Oktober 2026 · Lesezeit: 6 Min.

## Das musst du über die Einlagensicherung für Firmen wissen

Das Wichtigste auf einen Blick

- 🏦 **100.000 EUR Grenze:** Einlagen sind pro Einleger und pro Bank bis 100.000 EUR gesichert – auch für Unternehmen
- ✅ **GmbH, Verein, EPU geschützt:** Die meisten Rechtsformen fallen unter die gesetzliche Einlagensicherung
- ⚠️ **Ausnahmen beachten:** Finanzinstitute, Versicherungen und öffentliche Stellen sind ausgeschlossen
- 💡 **Banken-Splitting:** Bei Einlagen über 100.000 EUR lohnt sich die Aufteilung auf mehrere Banken

## Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung schützt dein Guthaben auf Bankkonten, falls deine Bank zahlungsunfähig wird. Grundsätzlich gilt: Einlagen bis 100.000 EUR pro Einleger und pro Bank sind in Österreich gesetzlich abgesichert.

Die rechtliche Grundlage bildet das **Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)**, das seit August 2015 in Kraft ist. Es setzt die EU-Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU in österreichisches Recht um. Der Grundgedanke dahinter: Wenn eine Bank in Schieflage gerät, sollen die Kosten von den Kreditinstituten selbst getragen werden – nicht von den Steuerzahlern.

In Österreich gibt es drei Sicherungseinrichtungen, die für unterschiedliche Bankengruppen zuständig sind:

| Sicherungseinrichtung | Zuständig für | Website |
| --- | --- | --- |
| **Einlagensicherung AUSTRIA (ESA)** | Privatbanken, Volksbanken, Hypobanken | einlagensicherung.at |
| **Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung (ÖRS)** | Raiffeisen Bankengruppe | raiffeisen-einlagensicherung.at |
| **Sparkassen-Haftungs GmbH (s Haftungs)** | Sparkassen, Erste Bank | s-haftung.at |

Alle drei sind gesetzlich anerkannt und unterliegen der Aufsicht der **Finanzmarktaufsicht (FMA)**. Das Thema ist besonders relevant, wenn du [Firmentagesgeld](https://www.capitalo.at/firmentagesgeld) für dein Unternehmen nutzt und wissen willst, wie sicher dein Geld ist.

## Gilt die 100.000 EUR Grenze auch für Firmen?

Ja. Die Einlagensicherung in Österreich gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Die Deckungssumme beträgt **100.000 EUR pro Einleger und pro Kreditinstitut** – unabhängig davon, ob der Einleger eine natürliche oder eine juristische Person ist.

Alle Guthaben eines Einlegers bei einer Bank werden zusammengezählt. Die 100.000 EUR Grenze bezieht sich auf den Einleger – nicht auf einzelne Konten. Wenn dein Unternehmen bei einer Bank ein Girokonto mit 60.000 EUR und ein Festgeldkonto mit 50.000 EUR hat, sind insgesamt nur 100.000 EUR gesichert.

Innerhalb der 100.000 EUR sind auch alle **aufgelaufenen Zinsen** geschützt, die die Bank bis zum Eintritt des Sicherungsfalls schuldet. Das solltest du bei der Planung berücksichtigen: Leg also nicht exakt 100.000 EUR an, sondern kalkuliere einen Puffer für Zinserträge ein.

**Wichtig:** In Deutschland gibt es über die gesetzliche Sicherung hinaus eine freiwillige Einlagensicherung des Bankenverbands mit deutlich höheren Grenzen (seit 2025 bis zu 30 Mio. EUR für Unternehmen). Die gesetzliche Grenze in Österreich beträgt 100.000 EUR. Höhere Beträge sicherst du am einfachsten über mehrere Banken ab.

## Welche Rechtsformen sind geschützt?

Das ESAEG definiert in § 10 genau, welche Einleger unter die Einlagensicherung fallen. Für Firmenkunden ist die gute Nachricht: Die meisten Rechtsformen sind geschützt.

| Rechtsform | Geschützt? | Anmerkung |
| --- | --- | --- |
| **GmbH** | ✅ Ja | Eigenständiger Einleger, separate Deckung |
| **AG** | ✅ Ja | Eigenständiger Einleger |
| **OG (Offene Gesellschaft)** | ✅ Ja | Personengesellschaft |
| **KG (Kommanditgesellschaft)** | ✅ Ja | Personengesellschaft |
| **GmbH & Co KG** | ✅ Ja | Kombination |
| **GesBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)** | ✅ Ja | Einfachste Gesellschaftsform |
| **Verein (VerG 2002)** | ✅ Ja | Auch gemeinnützige Vereine |
| **EPU / Einzelunternehmer** | ✅ Ja | Als natürliche Person geschützt |
| **Eigentümergemeinschaft (WEG 2002)** | ✅ Ja | Z.B. Hausverwaltungen |
| Kreditinstitute (eigene Einlagen) | ❌ Nein | Ausgeschlossen nach § 10 ESAEG |
| Finanzinstitute (EU-VO 575/2013) | ❌ Nein | Investmentfirmen etc. |
| Wertpapierfirmen | ❌ Nein | Brokerages etc. |
| Versicherungsunternehmen | ❌ Nein | Inkl. Rückversicherer |
| Investmentfonds (OGAW) | ❌ Nein | Organismen für gemeinsame Anlagen |
| Pensions- und Rentenfonds | ❌ Nein | Eigene Schutzregeln |
| Staatliche Stellen | ❌ Nein | Bund, Länder, Gemeinden |

**Tipp für Firmenkunden:** Wenn dein Unternehmen nicht unter die Ausnahmen fällt – und das trifft auf die allermeisten KMUs, Vereine und Selbstständige zu – bist du automatisch durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Du musst dich dafür nirgends anmelden.

## Wie funktioniert der Schutz im Ernstfall?

Wird deine Bank zahlungsunfähig, regelt das ESAEG den Ablauf klar: Für die Standard-Deckung bis 100.000 EUR musst du **keinen Antrag stellen**.

1

#### Sicherungsfall tritt ein

Die Bank kann fällige Einlagen nicht mehr zurückzahlen, es wird der Konkurs eröffnet oder die FMA verhängt Maßnahmen.

2

#### FMA stellt den Sicherungsfall fest

Die Finanzmarktaufsicht veröffentlicht die Feststellung unverzüglich auf fma.gv.at. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist.

3

#### Sicherungseinrichtung kontaktiert dich

Die zuständige Einrichtung (ESA, ÖRS oder s Haftungs) holt die Kundendaten bei der insolventen Bank ein und meldet sich bei dir. Du musst lediglich ein Konto bei einer anderen Bank angeben, auf das die Auszahlung erfolgen soll.

4

#### Auszahlung binnen 7 Arbeitstagen

Seit dem 1. Jänner 2024 beträgt die Frist 7 Arbeitstage (§ 13 ESAEG). Innerhalb dieser Frist erhältst du dein gesichertes Guthaben bis maximal 100.000 EUR.

**Sonderfall Sparbuch:** Für Sparbücher gilt eine Besonderheit: Du musst das Sparbuch der Sicherungseinrichtung vorlegen, bevor die Auszahlung erfolgen kann. Außerdem muss das Sparbuch legitimiert sein – also auf deinen Namen laufen.

## Strategien bei Einlagen über 100.000 EUR

Für Unternehmen mit höherer Liquidität stellt die 100.000 EUR Grenze eine echte Einschränkung dar. Die effektivste Strategie ist das sogenannte **Banken-Splitting**: Du verteilst deine Einlagen auf mehrere Kreditinstitute.

**Rechenbeispiel:**

Dein Unternehmen hat 300.000 EUR auf einem Betriebskonto:

| Variante | Einlage Bank A | Einlage Bank B | Einlage Bank C | Gesichert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| ❌ Alles bei einer Bank | 300.000 EUR | – | – | 100.000 EUR (33 %) |
| ✅ Aufgeteilt auf 3 Banken | 100.000 EUR | 100.000 EUR | 100.000 EUR | 300.000 EUR (100 %) |

**Tipp:** Es ist unerheblich, ob die verschiedenen Banken zur selben Bankengruppe gehören. Entscheidend ist, dass jede Bank eine eigene Konzession hat. Guthaben bei der UniCredit Bank Austria (ESA-Mitglied) und bei einer Raiffeisenbank (ÖRS-Mitglied) sind also unabhängig voneinander geschützt.

**Weitere Strategien:**

- **Gemeinschaftskonten nutzen:** Bei einem Konto auf zwei oder mehr Gesellschafter gilt die 100.000 EUR Grenze für **jeden Kontoinhaber einzeln**. Ein Gemeinschaftskonto mit zwei Gesellschaftern ist also bis 200.000 EUR gesichert.
- **Zinsen einkalkulieren:** Lass immer einen Puffer unter der 100.000 EUR Grenze, da Zinsansprüche mitgerechnet werden.
- **Fremdwährungen beachten:** Einlagen in USD, GBP oder anderen Währungen sind ebenfalls geschützt – die Umrechnung erfolgt zum Wechselkurs am Tag des Sicherungsfalls.

Du suchst nach attraktiven Konditionen für dein Firmengeld? Dann lohnt sich ein Blick auf unseren [Firmentagesgeld-Vergleich](https://www.capitalo.at/firmentagesgeld).

## Privat- und Firmeneinlagen – separate Limits?

Privat- und Firmeneinlagen bei derselben Bank sind bei einer GmbH getrennt gesichert, bei einem Einzelunternehmen gemeinsam.

**Für juristische Personen (GmbH, AG etc.):** Ja. Eine GmbH ist ein eigenständiger Einleger. Das bedeutet: Wenn du als Geschäftsführer privat 100.000 EUR bei der Bank Austria hast und deine GmbH dort ebenfalls 100.000 EUR, sind **beide Einlagen jeweils bis 100.000 EUR gesichert** – insgesamt also 200.000 EUR.

**Einzelunternehmer aufgepasst:** Für EPUs und Einzelunternehmer sieht es anders aus. Als Einzelunternehmer bist du eine natürliche Person – dein Privatkonto und dein Geschäftskonto laufen rechtlich auf deinen Namen. Die Einlagensicherung betrachtet dich als **einen** Einleger. Das heißt: Privat- und Betriebsguthaben bei derselben Bank werden zusammengezählt und unterliegen gemeinsam der 100.000 EUR Grenze. Gerade hier ist Banken-Splitting besonders wichtig.

| Konstellation | Bank A: Privat | Bank A: Firma | Gesichert bei Bank A |
| --- | --- | --- | --- |
| GmbH-Geschäftsführer | 100.000 EUR | 100.000 EUR (GmbH) | **200.000 EUR** (2 Einleger) |
| Einzelunternehmer (EPU) | 60.000 EUR | 60.000 EUR | **100.000 EUR** (1 Einleger) |

## Häufige Fragen zur Einlagensicherung für Firmenkunden

### Welche Einlagensicherung gilt für ein Firmenkonto?

Für Firmenkonten in Österreich gilt die gesetzliche Einlagensicherung nach dem ESAEG. Einlagen sind bis 100.000 EUR pro Einleger und pro Bank geschützt. Das gilt für die meisten Rechtsformen – von der GmbH über den Verein bis zum Einzelunternehmer.

### Wie hoch ist die Einlagensicherung in Österreich?

Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich beträgt 100.000 EUR pro Einleger und pro Bank. In Sonderfällen (z.B. nach einem Immobilienverkauf oder einer Abfertigung) können für 12 Monate bis zu 500.000 EUR geschützt sein (§ 12 ESAEG).

### Wann greift die Einlagensicherung nicht?

Die Einlagensicherung greift nicht bei: Wertpapieren (Aktien, Fonds, ETFs), Einlagen von Finanzinstituten und Versicherungen, Einlagen von staatlichen Stellen sowie Schuldverschreibungen der Bank. Auch Einlagen, bei denen die Identität des Inhabers nicht festgestellt wurde, sind nicht geschützt.

### Sind Festgelder und Tagesgeld auch geschützt?

Ja. Alle Guthaben auf verzinsten oder unverzinsten Konten fallen unter die Einlagensicherung – egal ob Girokonto, Tagesgeld, Festgeld oder Sparbuch. Entscheidend ist nur, dass die Gesamtsumme bei einer Bank die 100.000 EUR Grenze nicht überschreitet. Wenn du [Firmentagesgeld](https://www.capitalo.at/firmentagesgeld) für dein Unternehmen nutzt, bist du also automatisch geschützt.

### Was passiert bei einer ausländischen Bank mit AT-Filiale?

Wenn du bei der österreichischen Filiale einer ausländischen Bank (z.B. einer deutschen Bank) Guthaben hast, greift nicht die österreichische Einlagensicherung, sondern die Sicherungseinrichtung des Heimatlandes der Bank. Innerhalb der EU gelten zwar überall 100.000 EUR Grundschutz, aber die zuständige Institution kann eine andere sein. Prüfe daher immer, welche Sicherungseinrichtung für deine Bank zuständig ist.

### Sind Wertpapierdepots durch die Einlagensicherung geschützt?

Nein. Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, ETFs und Fonds fallen nicht unter die Einlagensicherung. Allerdings bleiben Wertpapiere im Eigentum des Kunden – sie gehören nicht zur Insolvenzmasse der Bank. Im Konkursfall können sie auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen werden. Das Verrechnungskonto zum Depot ist hingegen als Bankguthaben bis 100.000 EUR gesichert.

### Wie stabil ist das österreichische Bankensystem?

Laut dem OeNB-Finanzmarktstabilitätsbericht 51 vom April 2026 ist der österreichische Bankensektor so gut kapitalisiert wie nie zuvor: Die harte Kernkapitalquote (CET1) lag Ende 2025 bei 19,0 %, das Ergebnis des Sektors 2025 bei 11,8 Mrd. EUR. Im Stresstest der OeNB (Bericht 50, November 2025) sinkt die CET1-Quote im ungünstigen Szenario von 17,4 % Ende 2024 auf 13,0 % Ende 2027. Die Lage einzelner Banken ist unterschiedlich.

---

HTML-Fassung: https://www.capitalo.at/tagesgeld/ratgeber/einlagensicherung-firmenkunden

Dies ist die Markdown-Fassung der Seite. Interaktive Elemente wie Vergleiche und Rechner gibt es nur in der HTML-Fassung.
