Kfz-Zulassung: Kfz anmelden und ummelden › So funktioniert es
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Kfz-Zulassung

Bevor man mit einem neuen Fahrzeug die ersten Kilometer genießen kann, muss man durch die bürokratischen Mühlen der Autozulassung.

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 14. Juni 2021
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Kfz anmelden und ummelden: So funktioniert es

Wer seinen Wohnort wechselt, auf den wartet in der Regel nicht nur viel Arbeit, sondern auch jede Menge Bürokratie. So muss man seinen neuen Wohnsitz bei der Einwohnerbehörde anmelden oder Telefon, Strom oder Gas ummelden. Was viele vergessen: Auch das eigene Auto muss mit umziehen – und umgemeldet werden.

Die gute Nachricht: Diese lästigen Pflichten sind heute einfacher und rascher zu erledigen, als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Diverse Erleichterungen machen es möglich, die An- bzw. Ummeldung eines Autos in kurzer Zeit zu schaffen. Für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Kfz sind heute nämlich die Zulassungsstellen der Versicherungen zuständig – das ist eine enorme Erleichterung für österreichische Auto- und Motorradfahrer.

Nichtsdestotrotz gibt es einige Punkte, die unbedingt zu beachten sind.

Vor der Anmeldung kommt die Versicherung

Für jedes Auto, das auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss es eine Kfz-Haftpflichtversicherung geben. Damit wird verhindert, dass Schäden nach Unfällen nicht bezahlt werden können. Diese Versicherungspflicht bedeutet, dass vor der Anmeldung eines Kfz stets eine solche Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

Kfz anmelden: Schritt für Schritt erklärt

Zulassungsarten und Unterschiede

ZulassungsartZusätzlich erforderliche Unterlagen und Besonderheiten
NeuwagenKfz Zulassung läuft wie oben beschrieben ab.
Importierter EU-NeuwagenEWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Dokument: Diese Bescheinigung belegt, dass das Fahrzeug nach EU-Standards geprüft wurde. Eigentumsnachweis: Sie müssen anhand der Originalrechnung nachweisen können, dass Sie der Eigentümer sind. Erklärung für die Einfuhrumsatzsteuer: Die Einfuhrsteuer fällt nur für Neuwagen an. Als Neuwagen gilt in der EU ein Fahrzeug, das nicht älter als 6 Monate oder nicht mehr als 6.000 km gefahren ist.
Importierter Nicht-EU-NeuwagenEWG-Übereinstimmungsbescheinigung: s.o. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes: Die Bescheinigung wird ausgestellt, nachdem Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurden. Fahrzeugpapiere: Die originalen, ausländischen Fahrzeugpapiere müssen vorgelegt werden. 
GebrauchtwagenVorteilhaft: Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
Importierter EU-GebrauchtwagenAusländische Originalfahrzeugpapiere EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/ COC-Dokument
Importierter Nicht-EU-GebrauchtwagenUnbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes Ausländische Originalfahrzeugpapiere Eigentumsnachweis Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung nach deutschen Richtlinien
Oldtimer (H-Kennzeichen)Oldtimer-Gutachten: Bestätigung durch einen Sachverständigen, dass das Fahrzeug ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut darstellt.
SaisonzulassungGewünschter Zulassungszeitraum muss angegeben werden. Dieser kann zwischen zwei und elf Monaten liegen.
KurzzeitkennzeichenKann für Probefahrten und Überführungen beantragt werden.
WechselkennzeichenKann nur für ähnliche Fahrzeuge beantragt werden. Baugleichheit ist jedoch nicht erforderlich.
Anhänger-ZulassungHerstellerbescheinigung über die Tempo100-Eignung des Anhängers Alternativ: TÜV- oder Dekra-Bescheinigung über die Tempo100-Eignung
WiederzulassungAbmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: Falls nicht mehr vorhanden und die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre her ist, wird eine Übereinstimmungsbescheinigung benötigt.
Internationaler ZulassungsscheinKann zusätzlich für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Unterlagen für die Kfz-Anmeldung (Zulassung)

Folgende Unterlagen benötigen Privatpersonen, wenn sie ein Auto anmelden möchten:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Nachweis über ein bestehendes Girokonto

Eine genauere Übersicht der benötigten Unterlagen und der erforderlichen Dokumente finden Sie hier.

Was kostet die Kfz-Zulassung?

 Die folgende Übersicht gibt Ihnen erste Anhaltspunkte, mit welchen Kosten zu rechnen ist: 

  • Neuzulassung ABE 1 bzw. K: 26,30 Euro (mit allgemeiner Betriebserlaubnis)
  • Neuzulassung ABE 2 bzw. A: 36,50 Euro (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik)
  • Neuzulassung ABE 3 bzw. E: 41,60 Euro (ohne allg. Betriebserlaubnis und Technik)
  • Feinstaubplakette: ab 5,00 Euro
  • Wunschkennzeichen: Je nachdem ob mit vorherige Reservierung oder ohne bis zu 25 Euro
  • Herstellung des Kennzeichens durch privaten Anbieter: Kosten können variieren: 8 bis 40 Euro

Kfz abmelden

Autoabmeldung bei Stilllegung des Fahrzeugs

Fahren Sie ein ganz altes Auto, das irgendwann seinen sprichwörtlichen „Geist“ aufgibt, oder das Sie für längere Zeit nicht mehr benötigen, können Sie dies stilllegen. Die Stilllegung kann auch erfolgen, weil es nicht mehr verkehrstauglich ist, die Begutachtung durch TÜV und Co. gravierende Mängel hervorgebracht hat und daher nicht mehr im öffentlichen Verkehr verwendet werden darf. In jedem Fall müssen Sie das Fahrzeug abmelden.

Abmeldung des Autos wegen Umzug

Wenn Sie Ihren Wohnort und damit den Standort des Autos verlegen, ist eine andere Zulassungsstelle für die Registrierung von Fahrzeug und Halter zuständig. Doch bevor Sie das KFZ bei der neuen Zulassungsstelle anmelden können, müssen Sie es vorher abmelden.
Wichtig: Mittlerweile können Sie Ihr Kennzeichen, das ja geografische Merkmale enthält, bei einem Standortwechsel behalten.

Auto abmelden nach einem Verkauf

In der Regel wechselt ein PKW mehrmals in seinem Leben den Besitzer. Die Abmeldung und anschließende Neuanmeldung durch den nächsten Besitzer bzw. Käufer ist somit der häufigste Grund für die KFZ Abmeldung. Diese ist vor allem aufgrund von Haftungsfragen auch sehr wichtig: Mit der Anmeldung eines Fahrzeugs auf den Namen des Halters wird gleichzeitig auch dessen Verantwortung übertragen, wenn das Auto einen Schaden verursacht.

Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug und übergeben es an einen neuen Halter, ohne es vorher abgemeldet zu haben, bleiben Sie in der Verantwortung für das Fahrzeug. Noch wichtiger: Sie haften auch weiterhin, denn alle Schäden, die entstehen, müssen von Ihrer Haftpflichtversicherung als Alt-Halter bis zur Neuanmeldung bezahlt werden.
Wichtig: Wenn es tatsächlich zu einem Schaden kommt und der Käufer dafür nicht die Verantwortung übernimmt, kann dies etwa die Verschlechterung Ihrer aktuellen Schadensfreiheitsrabattstufe der Versicherung führen.

Unser Tipp: Verkaufen Sie Ihr Auto, können Sie gleichzeitig das alte Auto abmelden und ein neues anmelden. So ersparen Sie sich einen weiteren Gang zur Zulassungsstelle.

Kurzfristige Abmeldung eines Kfz

Während die Abmeldung nach einem Verkauf oder einer Stilllegung in der Regel dauerhafter oder zumindest längerer Natur ist, kann es auch Gründe geben, ein Auto nur kurzfristig abzumelden und später wieder anzumelden. Häufig ist dies bei saisonal genutzten Fahrzeugen wie etwa Cabrios, bei Überführungen oder Kurzzeitzulassungen der Fall. Auch längere Auslands- oder Klinikaufenthalte – etwa im Rahmen einer Reha-Maßnahme – können ein Grund sein, das Fahrzeug zeitlich begrenzt abzumelden.

Kennen Sie allerdings den Zeitraum, in dem Sie das Auto nicht nutzen wollen, können Sie ein sogenanntes Saisonkennzeichen beantragen und sich das Prozedere der An- und Abmeldung samt Kosten dauerhaft sparen.

Unser Tipp: Die zeitlich befristete Abmeldung Ihres Kfz können Sie bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland durchführen.

Abmeldung des KFZ – welche Unterlagen benötigen Sie?

Ähnlich wie bei der Anmeldung werden einige Unterlagen benötigt, die aber schnell zusammen- gestellt sind. Nehmen Sie zur KFZ Abmeldung folgende Dokumente mit:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.
  • Beide Kennzeichenschilder, ggf. Berichte zur HU und AU.
  • Bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle.
  • Schriftliche Vollmacht – falls Sie als Besitzer verhindert sind.

Wie läuft eine Abmeldung genau ab?

Wenn Sie Ihr KFZ klassisch bei einer Zulassungsstelle abmelden, wird in Teil I und II der Zulassungsbescheinigungen notiert, dass die Abmeldung erfolgt ist. Teil I verbleibt beim Halter, der das Auto abgemeldet hat. Soll das Fahrzeug von einem neuen Halter neu angemeldet werden, wird der Teil II der Zulassungsbescheinigung erneuert. Zudem werden die bestehenden Kennzeichenschilder entwertet und auf Wunsch ggf. vernichtet.

So funktioniert die Online-Abmeldung

Mittlerweile ist in Deutschland die Abmeldung eines Kfz vielfach auch online möglich. Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Sicherheitscodes freilegen (auf Plaketten und Fahrzeugbescheinigung Teil II).
  2. Jeweilige Codes notieren.
  3. Identität nachweisen (mit der online-Ausweisfunktion des Personalausweises)
  4. Fahrzeugkennzeichen eingeben.
  5. Sicherheitscodes eingeben.
  6. Bezahlen mittels angebotenem e-Payment System.

Wichtig: Bei einem Verkauf des Fahrzeugs kann die bestehende Autoversicherung auch nahtlos auf den Käufer übergehen. So ist gewährleistet, dass das Fahrzeug weiterhin versichert bleibt.

Als Käufer eines neuen Fahrzeugs sollten Sie aber keinesfalls auf einen genauen Versicherungsvergleich – beispielsweise bei CAPITALO verzichten. In den allermeisten Fällen ergibt sich dabei eine günstigere Versicherungsprämie. Haben Sie einen neuen Versicherer für Ihre KFZ Haftpflicht gefunden, können Sie als Käufer von Ihrer einmonatigen Kündigungsmöglichkeit bei Fahrzeugwechsel Gebrauch machen. Auf diese Weise ist das neue Fahrzeug nicht nur durchgehend, sondern auch zu den besten Bedingungen versichert.

Unser Tipp: Eine mögliche Übernahme der Versicherung gilt nicht für die Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung. Diese müssen individuell vom Altbesitzer gekündigt und ebenso individuell vom neuen Halter abgeschlossen werden.

KFZ-Abmeldung – welche Kosten fallen für Sie an?

Die Gebühren der KFZ–Behörden für eine Abmeldung sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Die genauen Preise erfahren Sie bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks: 5,60 Euro
  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) außerhalb des Zulassungsbezirks: 10,70 Euro

Was passiert, wenn der Fahrzeughalter verstirbt?

Stirbt ein Kfz-Halter, kann das Auto von Ihnen als Erbe übernommen werden. Dazu muss die Übernahme der Versicherung erfolgen, das Auto kann dann abgemeldet werden und auf den neuen Halter zugelassen werden. Liegt ein notarielles Testament vor, ist der verantwortliche Nachlassverwalter einzubinden und für das weitere Procedere zuständig.

Wichtig: Bei der Abmeldung des Kfz sollte man den aktuell erreichten Schadenfreiheitsrabatt der Versicherung nicht einfach verfallen lassen – dieser kann auch auf ein neues Fahrzeug übertragen werden. Dazu haben Sie in der Regel bis zu 12 Monaten Zeit. Wenn Sie sich selbst kein Auto mehr anschaffen bzw. das bestehende Kfz zulassen möchten, können Sie den geerbten Schadenfreiheitsrabatt auch auf ein Kind oder Enkelkind problemlos überschreiben.

Unser Tipp: Je höher der FS-Klasse, desto nennenswerter fällt der Rabatt aus. Ab SF 26 zahlen Sie in der Regel nur noch 20 bis 25 % der eigentlichen Versicherungsprämie.

Kfz ummelden

Das eigene Auto ummelden – dafür kann es mehrere Gründe geben. Der wohl häufigste ist sicher der eigene Umzug, bei dem sich natürlich auch der Hauptwohnsitz ändert. Darüber hinaus sind oft auch Änderungen am Fahrzeug selbst ein Anlass, dass die Zulassung verändert werden muss. Beispielsweise der Einbau einer Anhängerkupplung, Änderungen an der Motorisierung, An- und Umbauten an der Karosserie und, und, und: All das kann unter Umständen ein Grund sein, die Zulassungsstelle aufzusuchen und Ummeldungen vornehmen zu lassen.

Häufig kommt die Frage auf, ob eine Namensänderung bei Hochzeit oder Scheidung ein Grund ist, das KFZ umzumelden. Glücklicherweise reicht hierbei die Erfassung der Änderung des Familienstands und des Namens bei der Einwohnerbehörde. Die neuen Daten werden dann automatisch an die zuständige Zulassungsstelle weitergegeben.

Welche Unterlagen benötigen Sie bei der Zulassungsstelle?

Da die Ummeldung bei der neuen Behörde wie eine Neuanmeldung erfolgt, sind auch die gleichen Dokumente nötig. Neben der Abfrage des Wohnsitzes, den die Zulassungsstelle bei der Einwohnerbehörde durchführt, wird auch eine Versicherungsbescheinigung benötigt. Weiter muss für das Fahrzeug ein Genehmigungsnachweis oder ein Genehmigungsdokument vorgelegt werden. Die Art des Dokuments hängt üblicher Weise davon ab, ob es sich um eine Erst- oder eine neuerliche Zulassung des Kfz handelt. Da aber bei der Kfz-Ummeldung das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, wird lediglich das bei der im alten Bezirk ausgestellte Genehmigungsdokument benötigt.

Ihr altes Kennzeichen dürfen Sie behalten

Wer über Länder- und Zulassungsgrenzen hinweg umzog, musste lange Zeit nicht nur sein Auto ummelden, sondern gleichzeitig auch noch ein neues Nummernschild beantragen. Vielen Autofahrern war diese Regel ein echter Dorn im Auge – schließlich sind die Abkürzungen auf dem Nummernschild oftmals auch ein Stück Individualität, die man gerne behält. Seit Anfang 2015 können Sie als Fahrzeugbesitzer immerhin die alten Nummernschilder behalten.

Dennoch müssen Sie Ihr Auto beim Umzug ummelden. Ihre Fahrzeugpapiere können Sie ganz einfach bei der neuen Kfz-Zulassungsstelle umschreiben lassen. Allerdings sind dazu einige Unterlagen nötig, die Sie unbedingt dabei haben sollten, um die Auto-Ummeldung möglichst rasch und problemlos zu erledigen.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassungsstelle zur Ummeldung:

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Versicherungsbescheinigung (eVB Karte)
  • Nachweise für Hauptuntersuchung und AU
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Wichtig: Im Falle, dass Sie verhindert sind und ein Vertreter Ihr Kfz für Sie ummelden soll, benötigt dieser zusätzlich eine Vollmacht. Bei Personen unter 18 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten Ihr Einverständnis erklären. Hier ist der bürokratische Aufwand entsprechend höher.

Wie hoch sind die Kosten beim Auto-Ummelden?

Inzwischen dürfen Sie zwar Ihr altes Nummernschild behalten und ersparen sich dadurch gut 30 €. Für die Ummeldung des Autos selbst fallen allerdings immer noch Gebühren an, sehr unterschiedlich ausfallen können.
Der Grund: Kommunen in Deutschland bestimmen die Gebührensätze zur Ummeldung selbst, die jeweiligen Kfz-Zulassungsstellen sind an diese Verordnungen gebunden.

  • Umschreibung (Ummeldung) innerhalb des Zulassungsbezirks: 19,60 Euro
  • Umschreibung (Ummeldung) mit auswärtigem Kennzeichen (ABE 1,2 bzw. K,A): 29,90 Euro
  • Umschreibung (Ummeldung) mit auswärtigem Kennzeichen (ABE 3 bzw. E): 43,70 Euro
  • Wiederzulassung bei gleichem Halter: 11,40 Euro

Gibt es Fristen für die Kfz-Ummeldung?

Sie sollten sich mit der Ummeldung des Kfz nicht zu viel Zeit lassen. Denn: Melden Sie Ihr Auto nicht um, riskieren Sie im dümmsten Fall ein Bußgeld. Als Frist zur Ummeldung spricht der Gesetzgeber von „unverzüglich“. Allerdings liegt die Auslegung dieser Frist im Ermessen des jeweils zuständigen Sachbearbeiters. Dieser entscheidet letztendlich, ob und in welcher Höhe Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Eine genaue und bundeseinheitliche Festlegung existiert in Deutschland nicht, denn die Kfz-Zulassung und Kfz-Steuer sind Ländersache.

Unser Tipp: In der Regel werden Zeiträume von bis zu einem Monat zur Kfz-Ummeldung nicht geahndet. In der Praxis verhalten sich Sachbearbeiter sogar häufig sehr kulant und verzichten auf Bußgelder bei einer Fristüberschreitung von bis zu drei Monaten.

Ist eine Kfz-Ummeldung online möglich?

Es gibt tatsächlich immer noch Dinge, die sich nicht online erledigen lassen. Dazu gehört auch die Kfz-Ummeldung. Das Projekt „i-Kfz“ der Bundesregierung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung befindet sich noch in der Entwicklungsphase. Als Fahrzeughalter können Sie zwar seit Anfang 2015 mithilfe des neuen Personalausweises Fahrzeuge online abmelden, also außer Betrieb setzen – die Zulassung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen ist jedoch noch nicht möglich. Einzige Ausnahme bildet die Hansestadt Hamburg.

Haftpflichtversicherung: Das sollten Autobesitzer wissen

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Voraussetzung, um in Österreich mit dem Auto unterwegs sein zu dürfen. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausstellung der Bestätigung durch die Versicherung. Die Pflicht zur Bezahlung der Prämie beginnt, sobald die Polizze erhalten wurde. Die rasche Bezahlung ist nötig, sonst gibt es keinen Versicherungsschutz. Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung sind aber nur Schäden an anderen Fahrzeugen bzw. sonstige Sachschäden abgedeckt, Schäden am eigenen Kfz sowie eigene Sachschäden sind nicht versichert. Daher empfiehlt sich speziell für neuere Fahrzeuge und zum Vermeiden von weiteren Risiken der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung‎ – hier ist genaues Vergleichen der Angebote anzuraten, damit man zu den besten Prämien und den besten Leistungen kommt.

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Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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