# KESt auf Aktien & ETFs: Steuern beim Depot in Österreich

> Die KESt betrügt in Österreich 27,5 % auf Kursgewinne, Dividenden und ETF-Erträge. Einen Freibetrag wie in Deutschland gibt es nicht. Wir erklären dir, wie die Kapitalertragsteuer funktioniert, was steuereinfache Broker automatisch erledigen und wie du den Verlustausgleich für dich nutz.

Kategorie: Brokerage · Autor: Alexander Senger · Aktualisiert: 20. Oktober 2026 · Lesezeit: 8 Min.

## Kapitalertragsteuer in Österreich: Was du als Anleger wissen musst

- 💰 **KESt-Satz:** 27,5 % auf Kursgewinne, Dividenden und ETF-Erträge – ab dem ersten Euro, ohne Freibetrag (Stand 2026)
- 🏦 **Steuereinfach:** Inländische Broker (Flatex, DADAT, Trade Republic u. a.) führen die KESt automatisch ans Finanzamt ab
- 📉 **Verlustausgleich:** Realisierte Verluste werden innerhalb des Depots automatisch gegengerechnet – aber kein Verlustvortrag ins Folgejahr
- 🌍 **Quellensteuer:** Bei ausländischen Dividenden werden bis zu 15 % DBA-Quellensteuer auf die KESt angerechnet

Du investierst in Aktien oder ETFs und fragst dich, wie viel Steuern in Österreich anfallen? Grundsätzlich gilt: Auf Kapitalerträge aus Wertpapieren zahlst du **27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt)**. Laut BMF (Bundesministerium für Finanzen) wurde der Steuersatz 2016 von 25 % auf diesen Wert angehoben. Nach aktuellem Stand (2026) betrifft er Kursgewinne, Dividenden und Fondsausschüttungen gleichermaßen.

Ein entscheidender Vorteil: Die KESt wirkt als **Endbesteuerung**. Das bedeutet, dass deine Kapitalerträge mit dem KESt-Abzug vollständig versteuert sind. Du musst sie nicht zusätzlich in deine Einkommensteuererklärung aufnehmen – zumindest dann, wenn du ein Depot bei einem steuereinfachen Broker in Österreich hast. Eine KESt-Befreiung gibt es für Privatanleger in Österreich nicht.

Die Rechtsgrundlage bildet das Einkommensteuergesetz 1988, insbesondere § 27a EStG. Dort ist der Sondersteuersatz von 27,5 % für Einkünfte aus Kapitalvermögen festgelegt. Die KESt wird beim Zufluss einbehalten – also beim Verkauf (Kursgewinne) oder bei der Ausschüttung (Dividenden).

## Welche Erträge unterliegen der KESt?

Nicht alle Kapitalerträge werden gleich besteuert. Hier ist der Überblick, welcher Steuersatz für welche Ertragsart gilt:

### Kursgewinne

Wenn du Aktien, ETFs, Fonds oder Anleihen mit Gewinn verkaufst, fällt auf den realisierten Kursgewinn **27,5 % KESt** an. Entscheidend: Nur realisierte Gewinne werden besteuert. Solange du deine Wertpapiere hältst, zahlst du keine Steuer – egal wie stark der Kurs gestiegen ist.

### Dividenden

Dividenden von österreichischen und ausländischen Aktien unterliegen ebenfalls dem Steuersatz von **27,5 %**. Bei ausländischen Dividenden spielt zusätzlich die Quellensteuer eine Rolle (dazu mehr im Abschnitt über Doppelbesteuerungsabkommen).

### Zinsen

Hier gibt es eine wichtige Unterscheidung: Zinsen aus **Sparbüchern und Girokonten** werden mit dem niedrigeren Satz von **25 %** besteuert. Zinsen aus Anleihen und anderen Wertpapieren hingegen mit **27,5 %**.

### Ausschüttungsgleiche Erträge bei ETFs und Fonds

Besonders bei thesaurierenden ETFs ist die steuerliche Behandlung oft unklar. Diese Fonds schütten keine Erträge aus, sondern legen sie automatisch wieder an. Trotzdem fallen sogenannte **ausschüttungsgleiche Erträge** an – also fiktive Zuflüsse, die steuerlich wie echte Ausschüttungen behandelt werden und der KESt unterliegen.

| Ertragsart | KESt-Satz | Beispiel |
| --- | --- | --- |
| Kursgewinne (Aktien, ETFs, Fonds) | 27,5 % | Verkauf einer Aktie mit 500 EUR Gewinn |
| Dividenden | 27,5 % | 1.000 EUR Dividende von einer AT-Aktie |
| Zinsen (Sparbuch, Girokonto) | 25,0 % | Sparbuch-Zinsen von 200 EUR |
| Zinsen (Anleihen) | 27,5 % | Anleihezinsen von 300 EUR |
| Ausschüttungsgleiche Erträge | 27,5 % | Thesaurierender ETF-Ertrag |

## KESt berechnen: Beispielrechnungen

Damit du ein Gefühl für die tatsächliche Steuerbelastung bekommst, hier drei typische Szenarien:

**Beispiel 1 – Kursgewinn bei Aktienverkauf:**  
Du kaufst Aktien um 1.000 EUR und verkaufst sie später um 1.500 EUR. Dein Kursgewinn beträgt 500 EUR. Davon gehen 27,5 % als KESt ab:

- Kursgewinn: 500 EUR
- KESt (27,5 %): **137,50 EUR**
- Nettogewinn: **362,50 EUR**

**Beispiel 2 – Dividende:**  
Du erhältst 1.000 EUR Dividende von einer österreichischen Aktie:

- Bruttodividende: 1.000 EUR
- KESt (27,5 %): **275 EUR**
- Nettodividende: **725 EUR**

**Beispiel 3 – ETF-Sparplan:**  
Du hast über mehrere Jahre 10.000 EUR in einen [ETF-Sparplan](https://www.capitalo.at/depot/etf-sparplan) eingezahlt. Der ETF ist jetzt 12.000 EUR wert und du verkaufst alles:

- Kursgewinn: 2.000 EUR
- KESt (27,5 %): **550 EUR**
- Nettobetrag: **11.450 EUR**

**Kein Freibetrag in Österreich:** Anders als in Deutschland gibt es in Österreich **keinen Sparerpauschbetrag** und keinen Freibetrag für Kapitalerträge. Die KESt fällt ab dem ersten Euro Gewinn an. In Deutschland bleiben Kapitalerträge bis 1.000 EUR pro Jahr steuerfrei – diesen Vorteil gibt es in Österreich nicht.

## Steuereinfach vs. nicht steuereinfach: Was ist der Unterschied?

In Österreich ist der Begriff **„steuereinfach“** ein zentrales Kriterium bei der Broker-Wahl. Was steckt dahinter?

Ein steuereinfacher Broker hat seinen Sitz in Österreich (oder eine österreichische Niederlassung) und übernimmt den **kompletten KESt-Abzug** für dich. Er berechnet die Steuer automatisch, führt sie ans zuständige Finanzamt ab und erstellt den Verlustausgleich innerhalb deines Depots. Du musst dich um nichts kümmern.

Bei einem nicht-steuereinfachen Broker – typischerweise mit Sitz im Ausland – bist du hingegen selbst verantwortlich. Du musst deine Kapitalerträge in der **Einkommensteuererklärung (Formular E1 mit Beilage E1kv)** angeben und die KESt selbst abführen.

| Merkmal | Steuereinfach | Nicht steuereinfach |
| --- | --- | --- |
| KESt-Abzug | Automatisch durch Broker | Selbst in Steuererklärung |
| Verlustausgleich | Automatisch im Depot | Manuell über E1kv |
| Formulare nötig? | Nein | Ja (E1 + E1kv) |
| Beispiel-Broker | Flatex AT, DADAT, Trade Republic, Scalable Capital (Neukunden), easybank, Erste Bank, Raiffeisen | Interactive Brokers |

Wenn du dir den Steueraufwand sparen möchtest, empfiehlt sich ein steuereinfacher Broker. Im [Depot-Vergleich](https://www.capitalo.at/depot) findest du eine aktuelle Übersicht aller Anbieter mit Steuereinfach-Filter. Ein Überblick über die Gebühren findest du im Ratgeber [Was kostet ein Depot?](https://www.capitalo.at/depot/ratgeber/depot-kosten).

Für Kinder plant die Regierung mit dem Zukunftsdepot eine KESt-Befreiung auf Kursgewinne bis zum 18. Geburtstag, ein Gesetz liegt noch nicht vor. Was bisher bekannt ist, steht im [Zukunftsdepot-Ratgeber](https://www.capitalo.at/depot/ratgeber/zukunftsdepot).

Auch bei einem steuereinfachen Broker solltest du die jährliche Steuerbescheinigung kontrollieren. Fehler bei der Anschaffungskostenzuordnung kommen gelegentlich vor – besonders nach Depotüberträgen.

## Verlustausgleich: So nutzt du Verluste steuerlich

Nicht jedes Investment läuft gut – aber Verluste haben zumindest einen steuerlichen Silberstreifen. Der **KESt-Verlustausgleich** ermöglicht es dir, realisierte Verluste mit Gewinnen und anderen Kapitalerträgen im selben Jahr gegenzurechnen.

### Automatischer Verlustausgleich im Depot

Bei einem steuereinfachen Broker passiert der Verlustausgleich **automatisch innerhalb deines Depots**. Die Bank verrechnet Gewinne und Verluste laufend und passt die KESt entsprechend an.

**Beispiel:** Du verkaufst Aktie A mit 500 EUR Gewinn und Aktie B mit 300 EUR Verlust. Statt 137,50 EUR KESt (auf 500 EUR) zahlst du nur KESt auf den Nettobetrag:

- Nettogewinn: 500 EUR − 300 EUR = **200 EUR**
- KESt (27,5 %): **55 EUR** (statt 137,50 EUR)

### Depotübergreifender Ausgleich

Hast du Depots bei mehreren Banken, erfolgt der Ausgleich **nicht automatisch** zwischen den Depots. Dafür musst du eine Einkommensteuererklärung mit der **Beilage E1kv** einreichen, in der du die Erträge und Verluste aller Depots zusammenführst.

### Was kann gegengerechnet werden?

Der Verlustausgleich umfasst alle Kapitalerträge mit dem Sondersteuersatz von 27,5 %: Kursgewinne, Dividenden, Anleihezinsen, ausschüttungsgleiche Erträge und seit 2022 auch Krypto-Gewinne. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Wertpapierarten – Aktienverluste können also auch mit Dividenden oder ETF-Gewinnen verrechnet werden.

**Kein Verlustvortrag:** Nicht genutzte Verluste verfallen am Jahresende. In Österreich gibt es **keinen Verlustvortrag** für Kapitalerträge ins nächste Jahr. Wenn du größere Verluste realisiert hast, kann es sinnvoll sein, noch im selben Jahr Gewinne mitzunehmen – rein aus steuerlicher Sicht.

## Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen

Investierst du in ausländische Aktien, wird oft schon im Herkunftsland eine **Quellensteuer** auf Dividenden einbehalten. Damit du nicht doppelt besteuert wirst, hat Österreich mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Bis zu **15 % ausländische Quellensteuer** werden automatisch auf die österreichische KESt angerechnet. Dein steuereinfacher Broker erledigt das in der Regel von selbst.

**Beispiel US-Dividende:**

| Posten | Betrag |
| --- | --- |
| Bruttodividende | 1.000 EUR |
| US-Quellensteuer (15 %) | −150 EUR |
| Österreichische KESt (27,5 % − 15 %) | −125 EUR |
| **Nettodividende** | **725 EUR** |

Die Gesamtbelastung bleibt bei 27,5 %. Allerdings ziehen manche Länder mehr als die im DBA vereinbarten 15 % ab. Die Schweiz etwa behält **35 % Verrechnungssteuer** ein. In diesem Fall kannst du die Differenz (20 %) direkt beim Schweizer Finanzamt zurückfordern.

**Quellensteuer zurückholen:** Wenn ein Land mehr als 15 % Quellensteuer einbehält, hast du Anspruch auf Rückerstattung des überschüssigen Betrags. Die Fristen variieren je nach Land zwischen 2 und 5 Jahren. Formulare findest du auf der [BMF-Website](https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/rueckerstattung/quellensteuerformulare-von-dba-partnerstaaten.html).

## Steuererklärung: Wann musst du aktiv werden?

In den meisten Fällen musst du als Privatanleger mit einem österreichischen Broker **nichts tun**. Hier die drei häufigsten Szenarien:

**Fall 1: Steuereinfacher Broker, ein Depot**  
Dein Broker führt die KESt automatisch ab. Du musst die Erträge nicht in der Steuererklärung angeben. Die Endbesteuerung greift.

**Fall 2: Nicht-steuereinfacher Broker (Auslandsdepot)**  
Du bist verpflichtet, alle Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung (**Formular E1** mit **Beilage E1kv**) zu deklarieren und die KESt selbst abzuführen. Hierfür brauchst du die Jahressteuerbescheinigung deines Brokers.

**Fall 3: Mehrere Depots, depotübergreifender Verlustausgleich**  
Auch wenn alle Broker steuereinfach sind, erfolgt kein automatischer Ausgleich zwischen verschiedenen Banken. Willst du Verluste von Bank A mit Gewinnen von Bank B verrechnen, musst du die **Beilage E1kv** einreichen.

👉 Wenn du ein unkompliziertes Steuerleben bevorzugst, wähle einen Broker mit automatischem Steuerabzug und halte idealerweise nur ein Depot. Möchtest du zwischen Anbietern wechseln, erfährst du im Ratgeber zum [Depot übertragen](https://www.capitalo.at/depot/ratgeber/depot-uebertragen), worauf du achten solltest. Eine Übersicht aller Online Broker in Österreich findest du ebenfalls bei uns.

**Zusammengefasst:** Die KESt in Österreich ist mit 27,5 % ein fixer Steuersatz auf Wertpapiererträge, der bei steuereinfachen Brokern vollautomatisch abgeführt wird. Die größten Fallstricke sind fehlende Freibeträge, kein Verlustvortrag und die Quellensteuer-Rückforderung bei ausländischen Dividenden.

## Häufige Fragen zur KESt beim Depot

### Wie hoch ist die KESt auf Aktien in Österreich?

Die KESt auf Aktiengewinne und Dividenden beträgt 27,5 %. Dieser Satz gilt seit 2016 für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen – ausgenommen Sparbuchzinsen, die mit 25 % besteuert werden.

### Gibt es einen Freibetrag für Kapitalerträge in Österreich?

Nein. Anders als in Deutschland (Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR) gibt es in Österreich keinen Freibetrag. Die KESt fällt ab dem ersten Euro Gewinn an.

### Muss ich Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben?

Wenn du ein Depot bei einem steuereinfachen Broker in Österreich hast: Nein. Die KESt wird automatisch abgeführt und die Erträge sind endbesteuert. Bei einem Auslandsdepot musst du die Erträge über die Beilage E1kv selbst deklarieren.

### Wie wird ein Depot in Österreich versteuert?

Auf alle realisierten Gewinne, Dividenden und ausschüttungsgleiche Erträge in deinem Depot fällt die KESt von 27,5 % an. Bei einem steuereinfachen Broker wird die Steuer automatisch einbehalten. Bei einem Auslandsdepot musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.

### Was passiert mit der KESt beim Depotübertrag?

Beim Übertrag an denselben Inhaber (z. B. Broker-Wechsel) fällt keine KESt an, sofern die Anschaffungskosten korrekt mitübertragen werden. Bei einem Übertrag an eine andere Person (z. B. Schenkung) kann KESt-Pflicht entstehen. Details dazu findest du im Ratgeber zum [Depot übertragen](https://www.capitalo.at/depot/ratgeber/depot-uebertragen).

### Kann ich KESt-Verluste ins nächste Jahr vortragen?

Nein. Der Verlustausgleich ist auf das laufende Kalenderjahr beschränkt. Nicht verrechnete Verluste verfallen am 31. Dezember. Ein Verlustvortrag wie bei betrieblichen Einkünften ist für Kapitalerträge im Privatvermögen nicht vorgesehen.

### Wie werden thesaurierende ETFs in Österreich besteuert?

Thesaurierende ETFs schütten keine Erträge aus, sondern legen sie wieder an. Steuerlich fallen trotzdem sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge an, auf die 27,5 % KESt berechnet werden. Dein steuereinfacher Broker zieht diese KESt automatisch ab – auch wenn du keine Auszahlung erhalten hast.

### Was ist der Unterschied zwischen 25 % und 27,5 % KESt?

Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten werden mit dem niedrigeren Satz von 25 % besteuert. Alle anderen Kapitalerträge – Kursgewinne, Dividenden, Anleihezinsen, Fondsausschüttungen – unterliegen dem Satz von 27,5 %.

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