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Baufinanzierung umschulden

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 22. Februar 2021
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Gerade in Niedrigzinszeiten ist die Umschuldung einer Baufinanzierung immer wieder im Gespräch: nutzen Sie die Zeit Ihr Darlehen gegen eine Anschlussfinanzierung zu günstigeren Zinsen und besseren Konditionen zu kommen. Aber nicht immer rechnet sich die Umschuldung, denn die vorzeitige Ablösung kann auch Kosten verursachen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Baukredit richtig umschulden.

Wechsel des Kreditgebers jederzeit möglich

Um bessere Konditionen bei der Geldleihe zu erhalten, haben Sie als Vertragsnehmer zu jedem Zeitpunkt alle Freiheiten. Egal, ob Ihr Kredit erst wenige Wochen alt ist oder bereits seit Jahren getilgt wird, die Kündigung des Vertrags ist grundsätzlich immer möglich. Details hierzu finden Sie in Ihrem bestehenden Kreditvertrag, eine reguläre Kündigungsfrist von sechs Monaten ist branchenüblich.
Trotzdem bleibt eine frühzeitige Kündigung Ihres Vertrags nicht ohne Folgen. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung, zu deren Zahlung Sie vertraglich an den alten Kreditgeber verpflichtet sind, kann der finanzielle Vorteile des Wechsels schnell zunichtegemacht werden. Hier muss das neue Kreditangebot wirklich überzeugen, damit sich der Wechsel zu Ihrem neuen Kreditpartner wirklich lohnt.

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Kündigung unmittelbar nach Kreditabschluss

Es gibt zwei Zeitpunkte, zu denen Sie Ihre Baufinanzierung problemlos und ohne finanzielle Nachteile kündigen können. Eine dieser Zeitspannen ist der unmittelbare Zeitpunkt nach Abschluss des Kreditvertrags. Wie bei gewöhnlichen Kaufverträgen sichert Ihnen das deutsche Vertragsrecht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Es lohnt somit, gezielt in den ersten zwei Wochen nach Abschluss Ihres Kredits einen Blick auf den Kreditmarkt zu werfen. Vielleicht ist Ihnen ein starkes Kreditangebot entgangen, von dem Sie noch schnell profitieren möchten. Kündigen Sie in den ersten zwei Wochen Ihren Kreditvertrag und berufen Sie sich auf das Widerrufsrecht. Da Sie Ihre Immobilienfinanzierung über eine lange Zeit Ihres Lebens begleiten wird, sollten Sie sich bewusst diese Zeit für eine erneute Kreditsuche nehmen.

Kündigung innerhalb der ersten zehn Jahre

Sind die zwei Wochen nach Vertragsabschluss verstrichen, werden Sie den Vertrag lange Zeit nicht ohne finanzielle Konsequenzen kündigen können. Erst nach einem Ablauf von zehn Jahren ist bei den meisten Anbietern eine reguläre Kündigung ohne finanzielle Folgen möglich. In der Zwischenzeit müssen Sie bei der Vertragskündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung einkalkulieren.
Dass eine solche Entschädigung zu zahlen ist, ergibt aus der Perspektive der Kreditgeber Sinn. Die Zahlung stellt eine Hürde dar, damit Kreditnehmer nicht spontan bei allen Schwankungen des Kreditmarktes von einem Kreditanbieter zum anderen wechseln. Das Kreditwesen dient den Instituten schließlich als Einnahmequelle, und diese sollte wie in jedem Unternehmen verlässlich kalkuliert werden können.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird prozentual von der Restschuld ermittelt. Selbst wenn die Entschädigung nur 1,0 Prozent beträgt, löscht dies den Wechselvorteil zu einem anderen Kreditanbieter mit einem günstigeren Schuldzins oft vollkommen aus. Ob der Wechsel weiterhin lohnt, können Sie beispielsweise hier ermitteln. Rechnen Sie hier alle Konditionen präzise durch, damit Ihr Kreditwechsel nicht zum Nullsummenspiel wird.

Kündigung des Vertrags nach 10 Jahren

Für eine Baufinanzierung wird eine Zinsbindung mit einer Anzahl von Jahren festgelegt. Je kürzer die gewählte Zeitspanne, umso günstiger sind die gewährten Sollzinsen vieler Banken. In der seit Jahren niedrigen Zinsphase haben viele Bauherren und Käufer trotzdem ein großes Interesse, eine möglichst lange Vertragslaufzeit zu vereinbaren.
Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren sind aktuell bei Baufinanzierungen keine Seltenheit. Sobald eine 10-Jahres-Frist der Kredittilgung abgelaufen ist, ergeben sich für Sie als Kreditnehmer neue Bedingungen für die Kündigung des Vertrags mit anschließendem Wechsel. Hier können Sie im Rahmen einer regulären Kündigungsfrist von sechs Monaten Ihr Vertragsverhältnis aufnehmen. Finanzielle Nachteile in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung entstehen Ihnen nicht.
Auch ohne Entschädigung sollten Sie prüfen, ob die neue Baufinanzierung wirklich günstiger ist. Bedenken Sie hierbei neben dem Zinssatz weitere Konditionen, die Ihnen Ihr Finanzierungspartner zusichert. Vielleicht überzeugt Sie Ihr aktueller Kreditpartner durch einen Top-Service und faire Konditionen wie kostenlose Sondertilgungen. Für wenige Euro Kostenvorteil zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln, kann in diesem Fall hinterfragt werden.

Kündigung zum Ende der Zinsbindung

Ob nach fünf oder 20 Jahren, die Laufzeit jedes Kreditvertrags zur Immobilienfinanzierung endet irgendwann. Im Regelfall ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht der gesamte Kredit Ihrer Immobilie getilgt, sodass Sie eine Anschlussfinanzierung abschließen. In der Praxis sind ein oder zwei Anschlussfinanzierungen üblich, bis die gesamte Kreditsumme rund um eine gekaufte Immobilie getilgt ist.

Naht das Ende Ihrer Vertragslaufzeit sollten Sie erneut aktiv werden. Sie können aktiv nach einer Umschuldung Ihrer Baufinanzierung suchen und zu einem anderen Kreditinstitut wechseln. Genauso können Sie die Anschlussfinanzierung bei Ihrem aktuellen Kreditgeber abschließen, sofern Sie dieser weiterhin mit seinen Kreditkonditionen überzeugt.

Umschuldung rechtzeitig planen und Kosten genau prüfen

Nehmen Sie sich rechtzeitig vor Ende der Laufzeit Ihre Umschuldung für den bestehenden Baukredit Zeit, den Kreditmarkt zu überblicken. Der Weg dahin ist aber mit möglichen Kosten verbunden, die von Fristen und gesetzlichen Regelungen abhängen. Stichwort: Vorfälligkeitsentschädigung.
Das Laufzeitende ist noch einige Monate oder Jahre entfernt und Sie haben bereits ein starkes Angebot für die Anschlussfinanzierung gefunden? Hier lohnt die Kontaktaufnahme zum potenziellen Kreditpartner weiterhin. Mit einem sogenannten Forward-Darlehen können Sie sich aktuell hervorragende Konditionen für die Zukunft sicher.

In jedem Fall sollten vor einer Umschuldung die Kosten und die Fristen einer Kreditkündigung während der Zinsbindung genauestens geprüft werden. Interessenten können auch bei allgemeinen Fragen hierzu den kostenlosen Telefonservice von CAPITALO nutzen.

Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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