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Einlagensicherung in Österreich

Der Fall der Commerzialbank Mattersburg wird noch weite Kreise ziehen: Über viele Jahre wurde die Bilanz dieser Bank, die außerhalb des Burgenlands bisher nur wenigen Personen ein Begriff war, aufgebläht. Fragwürdig war dabei auch die Rolle des Wirtschaftsprüfers, der über mehrere Jahre der Bank einen Persilschein ausgestellt hat. Martin Pucher, der Chef der Bank, konnte die Bücher fälschen, ohne dass es diversen Kontrollinstanzen aufgefallen wäre. Der Absturz der Bank wird nicht nur den Fußballverein SV Mattersburg, als dessen Präsident Pucher die Fäden zog, ins Abseits führen, sondern auch etliche Unternehmen mitreißen und für politische Diskussionen sorgen.

Für Privatpersonen stellt sich aber vor allem die Frage: Was geschieht in einem solchen Fall mit meinem Geld? Tatsächlich gibt es Gerüchte, dass wohlhabende Persönlichkeiten und Unternehmer schon vor der Aufdeckung des Skandals ihr Vermögen ins Trockene gebracht haben sollen. Der Normalsterbliche bleibt wie so oft übrig, so meint man zumindest. Dabei gibt es in Österreich zum Glück eine Einlagensicherung, die auch in diesem Fall zum Tragen kommt: Jeder „Einleger“ der Bank musste innerhalb weniger Tage einen Betrag in der Höhe seiner Einlagen bekommen, nachdem die Finanzaufsicht den Geschäftsbetrieb der Commerzialbank eingestellt hat. Was ist damit gemeint? Gedeckte Einlagen betreffen Guthaben auf Girokonten, Pensionskonten, Studentenkonten und Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten bis zu einer Höhe von 100.000 Euro (bzw. der Gegenwert in fremder Währung).

Es können auch Beträge bis zu einer halben Million Euro erstattet werden, dazu muss aber die Einlage aus einem privaten Immobilienverkauf stammen oder „bestimmte soziale Zwecke“ erfüllen – das betrifft etwa Heirat, Kündigung oder Tod. Auch Beträge nach Versicherungs- bzw. Entschädigungsleisten können für diesen höheren Betrag in Frage kommen. Diese Einlagen müssen außerdem im letzten Jahr vor dem Einlagensicherungsfall bei der Commerzialbank eingezahlt worden sein.

Tipp: Betroffene Kunden der Commerzialbank könne sich an die Einlagensicherung Austria wenden (Hotline 0800 40 43 45 bzw. www.einlagensicherung.at).

Die Arbeiterkammer rät Privatpersonen übrigens, ihr Vermögen nicht nur einer Bank anzuvertrauen. Schließlich gilt die Einlagensicherung ja nur bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank (Ausnahmen siehe oben) und wer mehr veranlagt hat, könnte am Ende durch die Finger schauen.

Wer sein Geld aufteilt, gerät auch nicht in Gefahr, dass er bei einer Bankenpleite für eine Zeitlang gar nicht auf Konten oder Sparbücher zugreifen kann. Abgesehen davon, wäre wohl eine strengere Kontrolle der Wirtschaftsprüfer und generell der Machenschaften mancher Regionalbanken wünschenswert, damit sich ein Fall wie jener der Commerzialbank in absehbarer Zeit nicht wiederholen kann …